Noch ist nicht klar, wo Kinder aus Tablat und dem Steinenbachtal künftig die Schule besuchen.
Darum geht es
Es ist ein unscheinbarer Paragraph im neuen Gemeindegesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat: «Das Kantonsgebiet gliedert sich in politische Gemeinden. Schulgemeinden umfassen das Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden.»
Der Kantonsrat gab den Gemeinden im Gesetz eine Frist: «Schulgemeinden, deren Gebiet nicht mit dem Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden übereinstimmt, passen ihr Gebiet innert vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an dasjenige der politischen Gemeinden an.» Diese Frist ist am 1. Januar dieses Jahres abgelaufen.
Deshalb ist das wichtig

