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Politik

Nachbarn müssen weiterhin Staub und Lärm ertragen

Die Kibag AG zerkleinert und rezykliert in Effretikon Beton. Gegen die Staub- und Lärmemissionen hat sich ein Nachbar bis vor Bundesgericht gewehrt.

Das Betonwerk der Kibag AG in Effretikon liegt zwischen Bahnstrecke und Gewerbegebiet.

Foto: Marc Dahinden

Nachbarn müssen weiterhin Staub und Lärm ertragen

Direkt an der Bahnlinie, im Gewerbegebiet von Effretikon, betreibt die Kibag AG ein Betonwerk. Unter anderem wird dort an vereinzelten Tagen mit einer mobilen Brecher-Anlage Beton zerkleinert, damit er andernorts wieder verwendet werden kann.

Bei diesem Vorgang entsteht Staub, der je nach Windverhältnissen in die benachbarte Gewerbezone im Vogelsang weht. «Es kommt vor, dass die Autos teilweise recht staubig sind», sagt der Inhaber der nahe gelegenen Garage.

Ein weiterer Gewerbetreibender klagt über Lärm und Schmutz in seinen Geschäftsräumen. Auch Anwohner auf der anderen Seite der Gleise, an der 250 Meter entfernten Spiegelhofstrasse, sind betroffen. «Es staubt teilweise bis zu uns», sagt ein Hausbesitzer. «Manchmal sieht man sogar die Staubwolke.»

Auch der Grünen-Gemeinderat und Biomaterialwissenschaftler Arie Bruinink hat sich vor Ort ein Bild gemacht und sagt: «Ökologisch gesehen finde ich es natürlich sinnvoll, dass alter Beton wieder verwendet wird. Für die Anwohner und die benachbarten Betriebe sind die Lärm- und Staubemissionen jedoch ein grosser Nachteil.» Zwar verhindert eine Wasservernebelungsanlage, dass noch mehr Staub wegweht. «Das nützt aber nur bedingt.»

Bereits 2020 wollte Bruinink vom Stadtrat wissen, was dieser gegen die Emissionen unternehme. Die Behörde antwortete damals, dass sie dazu keine Stellung nehmen werde. Die kantonalen Kontrollorgane seien zuständig.

Gesamtmenge limitiert

Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hatte die Kibag 2019 aufgefordert, ein Sanierungsprojekt einzureichen und beispielsweise mit einer Halle die Emissionen einzudämmen.

Gleichzeitig ordnete das Amt eine vorsorgliche Massnahme an. Demnach sei die Aufbereitung der Baustoffe gemäss Umweltverträglichkeitsbericht auf eine Menge von 66’000 Tonnen pro Jahr zu beschränken. Zudem dürfe die Brecher-Anlage nur an maximal 24 Tagen im Jahr betrieben werden.

Gegen das verlangte Sanierungsprojekt und die Beschränkung auf 24 Tage wehrte sich die Kibag erfolgreich vor dem kantonalen Baurekursgericht. Der Eigentümer der angrenzenden Gewerbeliegenschaft war damit allerdings nicht einverstanden. Er zog den Fall weiter bis vor Bundesgericht. Dort ist er, wie nun bekannt geworden ist, jedoch unterlegen.

Das bedeutet, dass die Kibag den Brecher an beliebig vielen Tagen einsetzen darf. Solange die jährliche Aufbereitungsmenge unter 66’000 Tonnen bleibt, hält sie die Vorgaben der Luftreinhalteverordnung ein und muss nach Einschätzung des Gerichts keine weiteren Massnahmen ergreifen.

«Auch für die Kreislaufwirtschaft ist das ein erfreulicher Entscheid.»

Christoph Duijts, Kibag AG

Zum Urteil will sich der klagende Eigentümer nicht äussern. Anders die obsiegende Kibag AG. «Für uns, aber auch für die Kreislaufwirtschaft, ist das ein erfreulicher Entscheid», sagt Christoph Duijts, Geschäftsleitungsmitglied und Leiter Baustoffe. «Alle Instanzen folgten unserer Auffassung, dass der massgebende Staubniederschlag nicht von der Anzahl der Brecher-Einsätze abhängt, sondern in erster Linie von der verarbeiteten Gesamtmenge Bauschutt pro Jahr.»

Stadt hält sich raus

In der Nachbarschaft gibt es auch Betroffene, die Verständnis für die Kibag haben. «Ich wohne an der Bahnlinie und gegenüber dem Gewerbegebiet – da muss man mit Lärm rechnen», sagt eine Anwohnerin.

Zudem habe sie «ein gewisses Grundvertrauen», dass die Staubmenge gesundheitlich unbedenklich sei. «Da stören mich Partikel aus dem Auto- und Luftverkehr mehr.»

Ein angrenzender Gewerbetreibender sagt: «Klar, ich muss den Staub nicht unbedingt haben. Aber dass die Kibag dafür extra eine Halle bauen müsste, fände ich übertrieben.»

Grünen-Gemeinderat Arie Bruinink will das Thema dagegen im Auge behalten und auch vom Stadtrat wissen, was er vom neusten Entscheid hält. Auf Anfrage sagt Illnau-Effretikons Stadtschreiber Peter Wettstein, dass man das Urteil zur Kenntnis genommen habe.

Schritte seien keine geplant. «Die Stadt hat in diesem Fall keinen Handlungsspielraum.» (Heinz Zürcher)

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