Die wohl älteste Gaststätte in Wila wird vorerst nicht abgerissen
Es war auf den ersten Blick ein unscheinbares Bauprojekt in Wila, das im Oktober 2020 veröffentlich wurde: «Abbruch Doppeleinfamilienhaus / Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen, Schalchenstrasse».
Doch am Ende der Anzeige fand sich in Klammern das Wort «Kernzone». Und dies war für den Zürcher Heimatschutz (ZVH) Grund genug, sich das Bauprojekt näher anzuschauen: «In solchen Fällen bestellen wir immer den Baurechtsentscheid», sagt dessen Präsident Martin Killias.
Als die zuständige Fachperson beim Heimatschutz den Entscheid in den Händen hielt, traute diese ihren Augen nicht: Erste Recherchen zeigten, dass dies ein sehr geschichtsträchtiges Haus sein muss. Es war deshalb nicht zu verstehen, wieso das Haus an der Schalchenstrasse 3 und 5 nicht im Inventar der Gemeinde ist.
Genauer hinschauen
Im Kanton Zürich sind die Gemeinden verpflichtet, ein Inventar mit denjenigen Objekten zu führen, die potenziell schutzwürdig sind. Dasjenige der Gemeinde Wila stammt aus dem Jahre 2013.
Der Heimatschutz war überzeugt, dass das Haus an der Schalchenstrasse durchaus schützenswert ist. Deshalb entschied er sich, gerichtlich gegen die Abbruchbewilligung vorzugehen. «Bei einem so offensichtlich alten Gebäude muss man doch genauer hinschauen», betont Killias.
Und sein Verband gewann nun in erster Instanz vor Baurekursgericht. Das berichtete kürzlich der « Landbote ».
Potenziell schutzwürdig
Das Gericht fällte im Dezember einen, wie Killias sagt, wegweisenden Entscheid. Der Heimatschutz ist eine private Organisation. Im Rahmen des Verbandsbeschwerderecht ist er jedoch berechtigt, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.
Das Haus an der Schalchenstrasse befindet sich im Zentrum von Wila. (Karte: Google Maps)
Das ist unter anderem möglich, wenn ein Gebäude aus dem Inventar entlassen und abgerissen werden soll. Doch ob die Organisation beim Haus an der Schalchenstrasse zum Rekurs berechtigt war, war bis zum Urteil umstritten. Denn dieses ist, wie erwähnt, nicht im Inventar der schützenswerten Objekte der Gemeinde Wila aufgeführt.
«Sonst hätten die Gemeinden einen Anreiz, möglichst wenig Objekte im Inventar zu führen. »
Martin Killias, Präsident Zürcher Heimatschutz
Das Gericht kam aber zum Schluss, dass die «begründete Vermutung einer potenziell hochgradigen Schutzwürdigkeit des streitbetroffenen Objekts» besteht. Eine solche hätte eine Inventarisation erfordert. Aus diesem Grund sei der Heimatschutz zum Rekurs berechtigt.
Aus der Ortschronik
Killias freut sich über diesen Entscheid: «Sonst hätten die Gemeinden einen Anreiz, möglichst wenig Objekte im Inventar zu führen, damit sie keine Probleme mit dem Heimatschutz haben», erklärt er.
«Die Quellenlage ist jedoch relativ dürftig.»
Wolfgang Wahl, Präsident der Ortsmuseumskommission
Das Gericht stützt sich in seinem Urteil unter anderem auf ein Gutachten, das der Heimatschutz auf eigene Kosten in Auftrag gegeben hat. Beim Haus handelt es sich um einen sogenannten Bohlenständerbau. Das ist eine Bauweise, die vom 16. bis ins frühe 18. Jahrhundert gebräuchlich gewesen ist.
Doch der Kernbau könnte sogar noch älter sein. In der Ortschronik von Hermann Lüssi aus dem Jahre 1921 wird eine Sage aus dem 13. Jahrhundert erwähnt. Auf dem Hügel oberhalb seines Hauses hielt ein Ritter zahme Hirsche. Auch dieses Argument berücksichtigt das Gericht.
Gasthaus für Pilger
In Wila ist das Haus nämlich unter anderem als alte Gaststätte Hirschen bekannt – dem angeblich ältesten Wirtshaus der Gemeinde. «Die Quellenlage ist jedoch relativ dürftig», sagt Historiker Wolfgang Wahl. Er ist Präsident der Ortsmuseumskommission.
«Wir werden das Urteil weiterziehen.»
New Immoinvest AG, Eigentümer des Hauses
«Der ‹Hirschen› geht vermutlich auf vorreformatorische Zeit zurück, als zahlreiche Pilger das Marien-Wallfahrtskirchlein Wila aufsuchten und sich im nahen Gasthaus verköstigen konnten», erklärt er. In Betrieb war es wohl bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Weiterziehen und verkaufen
Klar ist, dass der alte «Hirschen» vorläufig nicht abgerissen werden kann. Das Urteil des Baurekursgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Und die Eigentümerin, die New Immoinvest AG, will den Entscheid nicht akzeptieren.
« Wir werden das Urteil weiterziehen », erklärt das Unternehmen auf Anfrage. Die Aktiengesellschaft hatte die Grundstücke, auf dem das Doppelhaus steht, vor rund drei Jahren erworben. « Trotz guter Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde zu Gunsten des Zürcher Heimatschutz entscheiden, was wir nicht nachvollziehen können »,
«Über einen allfälligen Weiterzug wird die Baukommission spätestens an ihrer nächsten Sitzung Mitte Januar entscheiden»
Balz Zinniker, Gemeindeschreiber von Wila
Trotzdem will das Unternehmen das Doppelhaus wieder loswerden: « Wir beabsichtigen, die Grundstücke zu verkaufen. »
Laufendes Verfahren
Noch offen ist, ob die Baukommission der Gemeinde Wila das Urteil ebenfalls weiterziehen möchte. «Über einen allfälligen Weiterzug wird die Baukommission spätestens an ihrer nächsten Sitzung Mitte Januar entscheiden», teilt Gemeindeschreiber Balz Zinniker auf Anfrage mit.
Weitere Fragen – zum Beispiel, wieso das Haus nicht im Inventar ist – will die Gemeinde derzeit nicht beantworten. Sie verweist auf das laufende Verfahren.
