Umfangreiche Beratung zur Patientenverfügung
Die Beratungen werden für Personen angeboten, die sich um eine möglichst konkret formulierte Patientenverfügung bemühen. Die Beratungen finden zuhause oder im GZO Spital Wetzikon statt. «Über die Andreas Weber Stiftung haben wir bisher an die 20 Personen beraten.
Die meisten Beratungen erfolgten für Personen über dem 60. Altersjahr, die noch gesund sind», sagt Tony Styger, der Advance Care Planning (ACP) – Projektleiter der Andreas Weber Stiftung. Die Interessenten haben sich laut Styger im Vorfeld meist ausführlich mit der Thematik der Patientenverfügung auseinandergesetzt.
«Schon bestehende Verfügungen werden überprüft und durch eine neue ACP-Verfügung ersetzt», sagt Styger. Für eine solche Verfügung werde eine Vertrauensperson festgelegt und im Dokument festgehalten. Vertrauenspersonen müssen laut Styger bei Beratungen aber nicht anwesend sein.
Einige bisherige Beratungen habe man mit Ehepaaren durchgeführt. Vizepräsident der Andreas Weber Stiftung, Thomas Kern, hat für sich und seine Ehefrau kürzlich eine Beratung in Anspruch genommen. «Es erschien mir als wichtig und wertvoll, die Wünsche und Ängste meiner Partnerin zu kennen.» Seine Patientenverfügung aus dem Jahr 2016 hielt Kern für veraltet und zu ungenau formuliert. Für den 68-Jährigen sei ein möglichst selbstbestimmtes Lebensende schon lange ein Thema gewesen.
Wenig aussagekräftig
Dass Patientenverfügungen zu unklar formuliert sind, ist laut ACP-Projektleiter Tony Styger ein weitläufiges Problem. «Mir bestätigte der leitende Arzt des Palliative Care Teams vom GZO Spital Wetzikon, Dr. Andreas Weber, dass die meisten Patientenverfügungen zu wenig aussagekräftig und sehr allgemein formuliert sind.» Für das medizinische Personal sei es deshalb oftmals schwierig, die konkreten Anweisungen den Patientenwillen betreffend, abzuleiten.
Generell gäbe es vielfach sehr einfache Beweggründe, sich überhaupt nicht mit einer Patientenverfügung auseinandersetzen zu wollen. «Die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des Lebens, egal ob gesund, krank, jung oder alt, ist unbequem», sagt Styger.
Für Angehörige sei es aber sehr hilfreich und entlastend zu wissen, wie jemand bei einer schweren gesundheitlichen Krise versorgt werden möchte. Dies sei dann entscheidend, wenn sich die betroffene Person nicht mehr äussern könne. «Wir möchten einen Beitrag leisten, dass dieses Angebot für Beratungen zur Patientenverfügung von der breiten Bevölkerung genutzt wird», sagt Styger.
Diesbezüglich stehe die Andreas Weber Stiftung sowie das GZO Spital in enger Zusammenarbeit mit der Praxisgemeinschaft Bauma, die ebenfalls solche Beratungen durchführt.
Akute Notfallsituation
Der leitende Arzt des Care Teams vom GZO Spital Wetzikon, Dr. Andreas Weber, sieht bezüglich lückenhaft formulierten Patientenverfügungen verschiedene Probleme, speziell aber für medizinisches Personal, das bei Notfällen agieren und entscheiden muss.
In vielen Patientenverfügungen stehe geschrieben, dass man lebenserhaltende Massnahmen gar nicht starten oder abbrechen solle, wenn die eingeleiteten Notfallmassnahmen nicht helfen, die Urteilsfähigkeit wiederherzustellen. «Es ist für Notärzte oder Rettungssanitäter nicht möglich, im akuten Notfall abzuschätzen, ob beispielsweise eine künstliche Beatmung bei einer schweren Covid-Infektion nach einer gewissen Zeit zu einer Erholung und Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit führt», sagt Weber.
Eine so formulierte Patientenverfügung verpflichte die Fachleute, alle verfügbaren Massnahmen bis zur Reanimation zu treffen. Gerade ältere oder schwerkranke Menschen würden es sich aber oft nicht wünschen, dass man sie um jeden Preis am Leben erhalte.
«Viele hatten ein erfülltes Leben und bevorzugen, bei einer Krise nur lindernde, palliative Behandlungen zu erhalten», erklärt Weber. Wenn lebensverlängernde Massnahmen per se nicht erwünscht seien, müsse das in der Patientenverfügung explizit festgehalten werden.
Abbruch von lebensverlängernden Massnahmen
«Im Unterschied zu kranken und betagten Menschen wünschen sich Junge und Gesunde in der Regel, dass in einer akuten Notfallsituation alle verfügbaren Mittel zur Lebenserhaltung eingesetzt werden», sagt Weber.
Falls diese Massnahmen zwar das Leben erhalten, sich aber nach einigen Tagen auf der Intensivstation abzeichne, dass das Bewusstsein wie die Urteilsfähigkeit mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr erlangt werden, dann wünschten sich viele Menschen, dass die Maschinen abgestellt werden.
«Die meisten Patientenverfügungen beziehen sich auf diese Situation. Manchmal sind die Abbruchkriterien jedoch zu vage formuliert», erklärt Weber. Erwähne man zum Beispiel ein Leben in Abhängigkeit als Abbruchkriterium, so sei diese Aussage für Fachleute zu wenig präzise.
«Es lohnt sich, eine Beratung durch ausgebildete Fachleute in Anspruch zu nehmen», sagt Weber. Sowohl die Entscheidung, gewisse Notfallmassnahmen in einer Krisensituation gar nicht mehr in Anspruch zu nehmen, als auch die Anweisung, lebenserhaltende Massnahmen unter bestimmten Voraussetzungen wieder abzubrechen, hätten weitreichende Konsequenzen.
Beratungsablauf
Während einer Beratung für eine Patientenverfügung stehen letztendlich zwei Fragen im Mittelpunkt: Wie gerne leben Sie? Bis zu welchem Risiko einer dauerhaften geistigen Einschränkung möchten Sie am Leben bleiben? «Anhand dieser Kriterien werden mehrere Szenarien und Lebenssituationen gut strukturiert durchgespielt», erklärt Thomas Kern.
Die Beratung erfolge durch fachlich geschulte Personen, welche einem flexibel durch ein vorgegebenes Fragenraster navigieren, um möglichst treffende Anweisungen festzuhalten. «Es empfiehlt sich, möglichst viele Verständnisfragen zu den Optionen zu stellen, die grosse Auswirkungen haben können», sagt Kern.
Aus den individuellen Antworten entstehe so eine massgeschneiderte und zeitgemässe Patientenverfügung, die für Ärzte wie für Angehörige die Vorgaben und Wünsche für das Lebensende verständlich machen.
