Am 26. April dieses Jahres einigte sich der Gemeinderat Wald für den durch die Corona-Pandemie arg gebeutelten Gastro-Betrieb Golden Bar & Lounge zu einem Ausnahmebeschluss: Der Golden Bar & Lounge wurde gestattet, auf dem direkt vor dem Betrieb liegenden Dorfparkplatz eine Terrasse zu errichten, um den Einschränkungen des Bundes bezüglich des Gastronomiebetriebs in Innenräumen zu entgehen. Gewerbetreiber der Umgebung klagten umgehend darüber, dass sie die durch die provisorische Terrasse gesperrten drei Parkplätze ebenfalls benötigen würden, zeigten aufgrund der wirtschaftlichen Lage jedoch Verständnis für den Entscheid.
Dies änderte sich rasant, als der Bundesrat den Gastronomiebetrieben am 26. Mai wieder erlaubte, ihre Innenräume für den Betrieb per 31. Mai wieder zu öffnen. Als die Golden Bar & Lounge dann vom 19. Juli bis zum 1. August aufgrund von Ferien geschlossen wurde, schwand das Verständnis vollkommen. Von der Inhaberin der direkt betroffenen Roland Peyer AG, Rita Diggelmann, wurde der Umstand am drastischsten bemängelt. Sie schaltete daraufhin ihren Bruder und Treuhänder Herbert Müller ein, der sich der Sache annehmen sollte. Diggelmann wollte für den misslichen Zustand eine Rechtfertigung seitens des Gemeinderats.
Statthalteramt musste entscheiden
Der Gemeinderat rechtfertigte seinen Entscheid damit, dass die coronabedingte Unterstützung für die Gastronomiebetriebe im Vordergrund stünde. Dieser Umstand hätte zur Folge gehabt, dass man nicht an die Anliegen der anderen Gewerbebetreibenden gedacht habe. Daraufhin legte die Roland Peyer AG Rekurs bei der Gemeinde ein, weshalb das Statthalteramt Hinwil als nächste Instanz hinzugezogen wurde.
«Der Statthalter des Bezirks Hinwil hat den Rekurs gegen die Bewilligung der Gemeinde, die Terrasse des Bar- und Loungebetriebs an der Rütistrasse provisorisch und befristet auf drei öffentliche Parkplätze zu erweitern, gutgeheissen.»
Martin Süss, Gemeindeschreiber Wald

