Herr Walder, es ist unbestritten, dass bei Einbürgerungen auf Gemeindeebene wenig Spielraum besteht. Spielt es da überhaupt eine Rolle, wer einbürgert?
Patrick Walder (SVP): Es gibt einen gewissen Spielraum bei der Integration und den Sprachkenntnissen, aber es stimmt, gross ist der nicht. Doch darum geht es hier gar nicht, sondern um die Frage, wer in unserem Land das Bürgerrecht bekommt, wer mitbestimmen darf, selber wählbar ist und auch seine Pflichten wahrnehmen muss. Das ist ein wichtiger Entscheid, der von einem möglichst breit abgestützten Gremium, dem Gemeinderat, gefällt werden soll.
Burkhard Huber (GLP/GEU): Der Stadtrat ist auch vom Volk gewählt und bekommt aufgrund seiner Exekutivfunktion vollen Einblick in die Dossiers. Er prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und führt dazu ein rund einstündiges Gespräch mit den Gesuchstellern. Die Bürgerrechtskommission prüft die Gesuche nochmals, führt ebenfalls ein kürzeres Gespräch und stellt zusätzliche Fragen. Sie macht also das Gleiche wie der Stadtrat, hat dafür aber weniger Zeit. Das ist unnötig und verzögert das Verfahren.
Herr Huber, Sie waren selber mehrere Jahre in der Bürgerrechtskommission (BRK). Haben Sie demnach Ihre Arbeit als unnötig empfunden?
Huber: Früher waren die Voraussetzungen für eine Einbürgerung relativ allgemein beschrieben, doch mittlerweile haben Bund und Kanton die Kriterien geschärft, präzisiert und auch harmonisiert. Der politische Wille zeigt sich bei der Schaffung dieser Rahmenbedingungen, die Anwendung im Einzelfall ist dann einfach noch ein Rechtsanwendungsakt, was das Bundesgericht übrigens in zwei Leitentscheiden bestätigt hat. Die Überschneidungen zeigen sich auch darin, dass sich die Einschätzungen von Stadtrat und BRK seit vielen Jahren stets deckten. Ausserdem haben beide Gremien nur ganz wenige Gesuche abschlägig beurteilt.

