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Stadtrat oder Gemeinderat – wer ist der bessere Schweizermacher?

Die Frage, wer künftig in Dübendorf einbürgern soll, sorgt vor der Abstimmung über die neue Gemeindeordnung für Emotionen. Die Gemeinderäte Burkhard Huber (GLP/GEU) und Patrick Walder (SVP) vertreten zwei Lager, die sich seit Jahren gegenüberstehen. Ein Streitgespräch.

Sind sich nur in einem einzigen Punkt einig – oder zumindest fast: Burkhard Huber (links) und Patrick Walder.

Christian Merz

Stadtrat oder Gemeinderat – wer ist der bessere Schweizermacher?

Herr Walder, es ist unbestritten, dass bei Einbürgerungen auf Gemeindeebene wenig Spielraum besteht. Spielt es da überhaupt eine Rolle, wer einbürgert?

Patrick Walder (SVP): Es gibt einen gewissen Spielraum bei der Integration und den Sprachkenntnissen, aber es stimmt, gross ist der nicht. Doch darum geht es hier gar nicht, sondern um die Frage, wer in unserem Land das Bürgerrecht bekommt, wer mitbestimmen darf, selber wählbar ist und auch seine Pflichten wahrnehmen muss. Das ist ein wichtiger Entscheid, der von einem möglichst breit abgestützten Gremium, dem Gemeinderat, gefällt werden soll.

Burkhard Huber (GLP/GEU): Der Stadtrat ist auch vom Volk gewählt und bekommt aufgrund seiner Exekutivfunktion vollen Einblick in die Dossiers. Er prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und führt dazu ein rund einstündiges Gespräch mit den Gesuchstellern. Die Bürgerrechtskommission prüft die Gesuche nochmals, führt ebenfalls ein kürzeres Gespräch und stellt zusätzliche Fragen. Sie macht also das Gleiche wie der Stadtrat, hat dafür aber weniger Zeit. Das ist unnötig und verzögert das Verfahren.

Herr Huber, Sie waren selber mehrere Jahre in der Bürgerrechtskommission (BRK). Haben Sie demnach Ihre Arbeit als unnötig empfunden?

Huber: Früher waren die Voraussetzungen für eine Einbürgerung relativ allgemein beschrieben, doch mittlerweile haben Bund und Kanton die Kriterien geschärft, präzisiert und auch harmonisiert. Der politische Wille zeigt sich bei der Schaffung dieser Rahmenbedingungen, die Anwendung im Einzelfall ist dann einfach noch ein Rechtsanwendungsakt, was das Bundesgericht übrigens in zwei Leitentscheiden bestätigt hat. Die Überschneidungen zeigen sich auch darin, dass sich die Einschätzungen von Stadtrat und BRK seit vielen Jahren stets deckten. Ausserdem haben beide Gremien nur ganz wenige Gesuche abschlägig beurteilt.

«Das ist tatsächlich ein Schwachpunkt des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes und mit ein Grund, wieso die SVP das Referendum ergreifen wird.»

Patrick Walder (SVP), Gemeinderat

Walder: Gerade das belegt doch, dass das aktuelle System funktioniert, und trotzdem will man etwas Bewährtes ändern. Ich bin seit 2006 im Gemeinderat, in dieser Zeit wurde die Jahresrechnung ebenfalls nie vom Parlament abgelehnt. Auch bei den Finanzen gibt es nur einen kleinen Teil, den Dübendorf als Kommune steuern kann. Trotzdem ist es die Pflicht der zuständigen Kommission, das Dossier gesamthaft anzuschauen und zu prüfen, auch damit die einzelnen Kommissionsmitglieder ihre Erkenntnisse in die Fraktionen tragen können. Letztlich käme ja auch niemand auf die Idee, die Beschlussfassung über die Jahresrechnung oder das Budget dem Stadtrat zu überlassen.

Die Gegner des aktuellen Systems verweisen auf das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz, das in Dübendorf bei Einbürgerungen durch den Gemeinderat noch mehr Leerlauf mit sich bringen werde.

Huber: Das neue Gesetz sieht vor, dass künftig auf Gemeindeebene nur noch ein politisches Organ über Einbürgerungen entscheidet. Sollte das der Gemeinderat sein, dann müsste dieser zusätzlich zu den heutigen Gesuchen noch diejenigen mit Rechtsanspruch prüfen, die bis jetzt der Stadtrat behandelt hat. Das wäre sehr viel zusätzlicher Aufwand für Gesuche, die sowieso bewilligt werden.

Walder: Das ist tatsächlich ein Schwachpunkt des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes und mit ein Grund, wieso die SVP das Referendum ergreifen wird. Die Anzahl Gesuche ist aber nicht zuletzt deswegen so hoch, weil das kantonale Gesetz bei Sprache und Integration viel zu niedrige Hürden vorgibt. Und: Auch dem Stadtrat wird immer mehr Arbeit aufgebürdet, eine Einbürgerung durch den Gemeinderat würde da eine Entlastung bringen.

Huber: Allerdings gibt es auch für den Gemeinderat immer mehr Aufgaben und die Mitglieder müssen schauen, wie sie sich organisieren. Kommt nun noch mehr Aufwand dazu, müssen entweder die Ressourcen vergrössert werden oder es braucht mehr Sitzungen.

Der Gemeinderat hat sich auf Antrag der SVP/EDU dafür ausgesprochen, beide Varianten an die Urne zu bringen. Wieso ist Ihrer Fraktion das so wichtig, Herr Walder?

Walder: Über das Thema wird in der Dübendorfer Politik schon so lange diskutiert, wobei das Kräfteverhältnis der unterschiedlichen Lager immer etwa gleich blieb. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass die Bevölkerung Stellung nehmen kann.

Huber: Wir können mit dieser Vorgehensweise leben, auch wenn von Anfang an eine gewisse Sorge da war, dass die Auseinandersetzung mit diesem doch komplexen Thema im Abstimmungskampf unsachlich verlaufen könnte. Wenn ich jetzt auf den Flyer der SVP schaue, dann ist das zum Teil schon grenzwertig. Da ist die Rede von Intransparenz und verscherbelten Volksrechten. Das heisst doch letztlich, man traut dem Stadtrat nicht zu, dass er eine seriöse Arbeit macht.

Misstrauen Sie dem Stadtrat, Herr Walder?

Walder: Wir sagen nicht, dass der Stadtrat bei den Einbürgerungen eine schlechte Büez macht. Aber es gab in der Vergangenheit auch immer wieder Geschäfte, bei denen die Stadtregierung entgegen dem Willen der Bevölkerung entschieden hat. Deshalb ist eine weitere, demokratisch gewählte Instanz in einer Kontrollfunktion ja so wichtig. Auch wenn eine Geschäftsleitung gut arbeitet, ist es dennoch die Pflicht des Verwaltungsrats, das zu überprüfen.

Und die Intransparenz?

Walder: Heute sind Einbürgerungsgesuche öffentlich, sobald die Traktanden der Sitzung des Gemeinderats publiziert sind. Wenn die Bevölkerung erst nach dem Vollzug von einer Einbürgerung erfahren würde, dann verschwände auch die Möglichkeit, allfällige Hinweise zu den Einbürgerungswilligen, die für eine Beurteilung der Gesuche wichtig sein könnten, an die Gemeinderäte oder die BRK weiterzuleiten. Fehlt dies, kann automatisch der Verdacht aufkommen, dass da nicht seriös abgeklärt wird.

Huber: Schön, ich kann mich allerdings nicht erinnern, dass wir jemals solche Informationen aus der Bevölkerung bekommen hätten.

Herr Huber, ein Befürworter der Variante Stadtrat hat in der Debatte im Gemeinderat kritisiert, das jetzige Verfahren berge ein Risiko für Schikane und Willkür. Besteht diese Gefahr wirklich?

Huber: Wir müssen aufpassen, dass die Einbürgerungsfrage namentlich bei der Integration im Sinne der Gleichbehandlung nach einheitlichen und konstanten Massstäben und Ansätzen beurteilt wird und nicht individuell nach politischer Ansicht. Da kann man dann sehr unterschiedlicher Meinung sein, wie sich am Abstimmungsverhalten im Parlament jeweils zeigt. Die Frage ist daher, woran macht man den Entscheid fest?

«Das heutige System in Dübendorf ist umständlich und nicht mehr zeitgemäss.»

Burkhard Huber (GLP/GEU), Gemeinderat

Walder: Selbstverständlich sind die Entscheide des Parlaments nicht willkürlich, wir entscheiden bei jedem Geschäft, auch bei Einbürgerungen, nach Studium der Akten nach besten Wissen und Gewissen. Ich will dem Stadtrat nichts unterstellen, aber umgekehrt steigt doch die Gefahr für Willkür, je kleiner das Gremium ist.

In Sachen Einbürgerungen bezeichnen Sie, Herr Huber, die Stadt Dübendorf als «gallisches Dorf». Wieso das?

Huber: Das heutige System in Dübendorf ist umständlich und nicht mehr zeitgemäss. Sämtliche grossen Städte im Kanton und insgesamt drei Viertel der Parlamentsgemeinden lassen mittlerweile die Exekutive einbürgern, und da hört man nichts Negatives, etwa dass die demokratischen Rechte geschmälert worden seien.

Walder: Dass Schöne an Dübendorf ist eben gerade, dass es eine Ausnahme ist, das macht die Stadt auch aus. Wir müssen darauf achten, nicht wie Zürich oder Winterthur abzudriften. Und wenn sich etwas bewährt hat, dann soll man es auch so belassen.

Umstritten – aber nur in einem Punkt: Die totalrevidierte Gemeindeordnung
 

Am 26. September entscheiden die Dübendorfer Stimmberechtigten über die totalrevidierte Gemeindeordnung, quasi die Verfassung der Stadt. Umstritten ist dabei die Frage, wer künftig abschliessend für die Einbürgerungen zuständig sein soll.
 
Aktuell prüft der Stadtrat die Gesuche von Einbürgerungswilligen und gibt die Dossiers dann weiter an die Bürgerrechtskommission (BRK), die zuhanden des Gemeinderats eine Empfehlung abgibt. Das letzte Wort hat dann das Parlament.
 
Volk entscheidet über Varianten

 
Kommt das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz in seiner angedachten Form zustande, soll künftig nur noch ein politisches Organ einbürgern dürfen. In einer Parlamentsgemeinde wäre das der Stadtrat oder der Gemeinderat. Denkbar wäre auch eine eigenständige Bürgerrechtskommission, deren Mitglieder an der Urne gewählt würden. Diese Möglichkeit wurde in Dübendorf bei der Ausarbeitung der neuen Gemeindeordnung aber schon früh verworfen.
 
In seiner Mai-Sitzung sprach sich der Gemeinderat denkbar knapp mit Stichentscheid für die Variante Stadtrat aus. Im Anschluss beschloss das Parlament jedoch auf Antrag der SVP/EDU, das Geschäft mit zwei Varianten an die Urne zu bringen. Und so werden die Stimmberechtigten darüber entscheiden, ob künftig die Exekutive oder die Legislative bei Einbürgerungen das letzte Wort haben wird.
 
Sozialbehörde verliert Selbstständigkeit
 

Die übrigen Änderungen in der Gemeindeordnung sind weitgehend unbestritten. Eine davon betrifft die Sozialbehörde, die als Kommission dem Stadtrat unterstellt werden soll und damit einen Teil ihrer Selbstständigkeit verlieren würde. Das Präsidium verbliebe beim Stadtrat, der neu für die Wahl der Mitglieder zuständig wäre. 

Eine weitere Änderung in der Gemeindeordnung betrifft die Finanzbefugnisse der Exekutive. Neu soll etwa die Kompetenz des Stadtrats für den Erwerb und Tausch von Grundstücken und Liegenschaften des Finanzvermögens von 3,5 auf 5 Millionen Franken erhöht werden.  Ausserdem sollen für ein Referendum gegen einen Beschluss des Parlaments neu 150 Unterschriften reichen. Bisher sind dafür 300 Unterschriften nötig. tba

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