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Politik

Nach acht Jahren muss der Unterstand weg

Für den grossen Velounterstand auf dem Areal der Kulturfabrik wurde von der Stadt Wetzikon nie eine Baubewilligung erteilt. Nun soll der Unterstand nach acht Jahren abgerissen werden. Bei der Kulturfabrik stösst dieser Entscheid auf Unverständnis.

Alles begann mit einer Anzeige. Im Jahr 2014 errichteten die Beteiligten der Kulturfabrik einen massiven Velounterstand auf dem alten Fabrikareal, um endlich einen Platz für die vielen Fahrräder zu schaffen. Den Unterstand baute man auf Eigeninitiative hin und ohne eine Baubewilligung. Als daraufhin ein Nachbar aus der Umgebung Anzeige bei der Stadt Wetzikon erstattete, musste der Trägerschaftverein Kulturfabrik Wetzikon handeln.

Laut Thomas Gerber, Leiter des Geschäftsbereichs Bau und Infrastruktur der Stadt Wetzikon, habe der Trägerschaftverein Kulturfabrik Wetzikon noch im selben Jahr ein Baugesuch bei der Baudirektion eingereicht. Daraufhin stellte sich heraus, dass der Velounterstand aufgrund seiner Lage eine kantonale Baubewilligung benötigt hätte. Eine solche wurde jedoch nie erteilt. Das Baugesuchsverfahren habe laut Gerber aufgrund von verschiedensten Abklärungen sowie Sistierungen bis ins Jahr 2021 angedauert. Nun sei die Sistierung des Verfahrens endgültig aufgehoben und ein definitiver Baurechtsentscheid gefällt worden.

«Zum einen steht der Velounterstand im Nahbereich des nebenan vorbeifliessenden Aabachs und andererseits beeinträchtigt dieser die denkmalpflegerischen Bedingungen der ehemaligen Giesserei Honegger.»

Thomas Gerber, Leiter Bau und Infrastruktur der Stadt Wetzikon

Schwierige Bedingungen

Der negative Entscheid ist gemäss Gerber auf den Gewässerschutz und denkmalpflegerische Gründe zurückzuführen. «Zum einen steht der Velounterstand im Nahbereich des nebenan vorbeifliessenden Aabachs und andererseits beeinträchtigt dieser die denkmalpflegerischen Bedingungen der ehemaligen Giesserei Honegger». Aufgrund dieser Umstände habe der Kanton einen negativen Entscheid getroffen und das Baugesuch nachträglich und trotz aller Bemühungen nicht bewilligen können. Somit stehe der Entscheid für die Entfernung des Velounterstands endgültig fest.

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