Wie kommt die Stadt Uster ihren Mieterinnen und Mietern während der Pandemie finanziell entgegen? Dies wollten die Gemeinderätin Angelika Zarotti (SP) und Parteikollege Ali Özcan vom Stadtrat wissen. Mit einer Anfrage hatten sie sich schon im April – also noch während der zweiten Welle –an die Regierung gewendet. Özcan und Zarotti fragten, weshalb der Mieterlass beim zweiten Lockdown nicht wie der erste behandelt werde. So seien wegen der Pandemie immer noch Gastronomie, Detailhandel, Sportvereine oder Fitnesscenter von Schliessungen betroffen.
Nun hat der Stadtrat geantwortet. Beim ersten Lockdown habe der Corona-Ausschuss, der sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats und der Kaderkonferenz sowie dem Stadtschreiber zusammensetzt, in einem ersten Schritt die Stundung der Mietzinse beschlossen. Mit dem Begriff Stundung ist der Aufschub für die Zahlung der Miete gemeint. Am 25. Juni 2020 sei der Ausschuss dann der Empfehlung des Bundesrates gefolgt und habe ohne gesetzliche Pflicht einen Mietzinserlass von 60 Prozent während des ersten Lockdowns beschlossen.
Vereine profitieren teilweise
Bezüglich der Sportvereine und anderer Vereine habe der Ausschuss am 11. November den Grundsatz gefällt, dass ein Erlass der Benützungsgebühren gewährt wird, wenn die Benützung der Sport- oder Vereinsräume durch eine Covid-Verordnung nicht möglich ist.
Ab dem 12. Dezember 2020 mussten Sport, Kultur und Freizeitanlagen geschlossen werden, schreibt der Stadtrat weiter. Eine Ausnahme bildeten die Bereiche Jugend und Profisport. «Die Benützungsgebühren für die Sportanlagen wurden den Vereinen in der Folge auf Gesuch hin erlassen.»

