Stadt erteilt keine generelle Mietzinsreduktion mehr
Wie kommt die Stadt Uster ihren Mieterinnen und Mietern während der Pandemie finanziell entgegen? Dies wollten die Gemeinderätin Angelika Zarotti (SP) und Parteikollege Ali Özcan vom Stadtrat wissen. Mit einer Anfrage hatten sie sich schon im April – also noch während der zweiten Welle –an die Regierung gewendet. Özcan und Zarotti fragten, weshalb der Mieterlass beim zweiten Lockdown nicht wie der erste behandelt werde. So seien wegen der Pandemie immer noch Gastronomie, Detailhandel, Sportvereine oder Fitnesscenter von Schliessungen betroffen.
Nun hat der Stadtrat geantwortet. Beim ersten Lockdown habe der Corona-Ausschuss, der sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats und der Kaderkonferenz sowie dem Stadtschreiber zusammensetzt, in einem ersten Schritt die Stundung der Mietzinse beschlossen. Mit dem Begriff Stundung ist der Aufschub für die Zahlung der Miete gemeint. Am 25. Juni 2020 sei der Ausschuss dann der Empfehlung des Bundesrates gefolgt und habe ohne gesetzliche Pflicht einen Mietzinserlass von 60 Prozent während des ersten Lockdowns beschlossen.
Vereine profitieren teilweise
Bezüglich der Sportvereine und anderer Vereine habe der Ausschuss am 11. November den Grundsatz gefällt, dass ein Erlass der Benützungsgebühren gewährt wird, wenn die Benützung der Sport- oder Vereinsräume durch eine Covid-Verordnung nicht möglich ist.
Ab dem 12. Dezember 2020 mussten Sport, Kultur und Freizeitanlagen geschlossen werden, schreibt der Stadtrat weiter. Eine Ausnahme bildeten die Bereiche Jugend und Profisport. «Die Benützungsgebühren für die Sportanlagen wurden den Vereinen in der Folge auf Gesuch hin erlassen.»
Bei der zweiten Welle habe der Corona-Ausschuss am 1. Februar 2021 für die Geschäftsmieten vorerst erneut eine Mietzinsstundung beschlossen.
Geldtopf schliesst sich
Doch mit den sinkenden Fallzahlen, reduzierte die Stadt auch allmählich die Unterstützungsbeiträge, wie aus der Antwort hervorgeht. So habe der Corona-Ausschuss die Mietzins-Stundung am 9. Juni wieder aufgehoben. «Er beschloss dabei, dass keine generelle Mietzinsreduktion gewährt werden kann», schreibt der Stadtrat.
Stattdessen würden Mietzinsreduktionen im Einzelfall auf Gesuch hin geprüft, wobei die Gesuchsteller angeben müssen, welche Unterstützungsleistungen sie beim Bund oder Kanton bereits beantragt hätten.
Zudem seien beim zweiten Lockdown nicht gleich viele Branchen von den Einschränkungen betroffen gewesen wie beim ersten, heisst es. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen kämen ausserdem von Bund und Kanton.
Auch künftig Zahlungsaufschub
Am Zahlungsaufschub will der Stadtrat auch in Zukunft festhalten. Der Ausschuss erachte eine sofortige Mietzins-Stundung als «gutes und schnelles Instrument» um auf Härtefälle zu reagieren: Die Mieterinnen und Mieter würden sofort entlastet und die Verwaltung gewinne die nötige Zeit für die sorgfältige Prüfung des Anspruchs. «Dieses zweistufige Verfahren hat sich aus Sicht des Ausschusses bewährt.»
Ob die beiden SP-Politiker mit den Antworten des Stadtrates zufrieden sind, ist noch unklar. Weder Ali Özcan noch Angelika Zarotti (SP) waren innert Frist für eine Stellungnahme erreichbar.
