Neue Geschäftsprüfung: Unterstützung oder teure Kontrolle?
Dass Fällanden zu einer Einheitsgemeinde werden soll ist mittlerweile unbestritten. Im November 2019 hatte sich das Stimmvolk klar für die Annahme einer entsprechenden Einzelinitiative von Dietrich Hunkeler (Die Mitte) ausgesprochen.
Am 13. Juni soll nun ein weiterer Schritt folgen. Dann entscheiden die Fällander Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne nämlich über die neue Gemeindeordnung. Bei der Stichfrage haben sie dabei die Wahl zwischen der Beibehaltung der heutigen Rechnungsprüfungskommission (RPK) und der Bildung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK). Eine solche Kommission ist eigentlich nur in Parlamentsgemeinden üblich. Das neue kantonale Gemeindegesetz erlaubt diese Möglichkeit nun aber auch für Versammlungsgemeinden.
In der Fällander Politlandschaft sind die Meinungen zur RGPK gespalten. Die Mitte, die SVP und die GLP sprechen sich für die Bildung einer solchen Kommission aus. FDP, SP sowie der Gemeinderat sind klar dagegen.
Herr Hunkeler, eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) ist bisher nur in Parlamentsgemeinden Usus. Warum braucht nun genau Fällanden eine solche Kommission?
Dietrich Hunkeler: Wir stimmen über eine neue Gemeindeordnung ab und die wird dann für mindestens fünf bis zehn Jahre bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine Verfassung schaffen, die auch Möglichkeiten für die Zukunft birgt. Die Schaffung einer RGPK ist für Versammlungsgemeinden erst seit kurzem möglich. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir diese Chance nutzen sollten.
Gibt es in Fällanden dann so schwierige Geschäfte, dass es eine neue Prüfstelle benötigt?
Hunkeler: Diesbezüglich muss man vielleicht etwas Klarheit schaffen. In der Abstimmungsweisung äussert der Gemeinderat eine gewisse Sorge, dass mit der RGPK ein neues Element geschaffen wird, das ihn kontrollieren wird. Aber es können nur Geschäfte überprüft werden, die vom Gemeinderat bereits abschliessend beurteilt wurden. Die Geschäftsprüfung beschränkt sich darauf, dass die Kommission sachlich Stellung nehmen kann. Etwas, das die heutige Rechnungsprüfungskommission (RPK) nicht machen kann und vor allem auch nicht darf. Sie muss sich nur auf finanzielle Aspekte beschränken, darf keine Meinung über den sachlichen Inhalt fällen und erhält dadurch auch keine Einsicht in die entsprechenden Akten. Ein weiterer Punkt ist der jährliche Geschäftsbericht. Die RPK kann diesen aktuell nur zur Kenntnis nehmen, ihn aber keiner Beurteilung unterziehen.
Kurz gesagt: Sie möchten dem Gemeinderat dadurch mehr auf die Finger schauen?
Hunkeler: Wir möchten, dass die RGPK künftig mehr kann als die heutige RPK. Wir betrachten das nicht als Bevormundung des Gemeinderats. Das ist überhaupt nicht der Fall. Eine RGPK muss ein Geschäft nicht verschlechtern, sie kann es vielmehr auch verstärken. Wenn der Gemeinderat aber der Meinung ist, dass eine RGPK nur eine Gegnerin ist, dann wird er sie ablehnen müssen. Sagt er sich aber, dass die Kommission eine Unterstützung ist, dann kann sie ihm auch als Entlastung dienen.
Herr Diener, eine Entlastung im Milizsystem – das hört sich für den Gemeinderat doch eigentlich gut an. Wieso spricht man sich dennoch vehement gegen eine RGPK aus?
Tobias Diener: Eine RGPK hat in erster Linie die Aufgabe zu prüfen. Die angebliche Entlastung und Unterstützung scheint mir deshalb als ein Scheinargument. Denn entweder prüft man oder man arbeitet inhaltlich mit und entlastet so. Aber jemand der entlastet und unterstützt, der arbeitet und gestaltet das Politgeschäft auch mit. Und wie soll so jemand danach auch noch prüfen? Damit man prüfen kann, muss man unabhängig sein, sonst kann man diese Aufgabe nicht unbefangen wahrnehmen.
Eine RGPK würde also zu sehr mitbestimmen können?
Diener: Entscheidend ist, wie die Zuständigkeiten verteilt sind. Der Gemeinderat ist als Exekutive gewählt und steht in der Verantwortung. Eine Prüfungskommission, ob jetzt die RPK oder die RGPK, steht dagegen nicht in der Ergebnisverantwortung.
Fürchtet sich der Gemeinderat dann vor dem Einfluss einer RGPK?
Diener: Nein, der Gemeinderat hat keine Angst vor einer RGPK. Und Angst ist bekanntlich auch kein guter Berater. Aber wir befürchten, dass eine solche Kommission das politische Klima im Dorf vergiften könnte und die RGPK im schlimmsten Fall politisiert, ohne aber echte Gestaltungsverantwortung zu haben. Ich nenne da unseren Nachbarn Dübendorf als Beispiel. Dort fahren die Geschäftsprüfer dem Stadtrat auch oftmals in destruktiver Weise an den Karren, ohne Lösungen zu bringen. Unserer Meinung nach hat Fällanden immer noch eine überschaubare Grösse. Da bleiben der Gemeinderat und die Gemeindeversammlung das richtige Organ. Wir haben glücklicherweise auch engagierte Ortsparteien und Bürger, die sich dabei stets einbringen.
Apropos Ortsparteien: Hinter der RGPK stehen mit der SVP, CVP und GLP vor allem Parteien, die aktuell nicht gross in den Behörden vertreten sind. Will man sich so eine Chance verschaffen, um mitpolitisieren zu können?
Hunkeler: Es ist natürlich ein Fakt, dass wir derzeit wenige Vertreter in den Fällander Behörden stellen. Politische Verhältnisse verändern sich stetig. Die Vertreter werden vom Stimmbürger nicht nach Partei gewählt und vermehrt nehmen Parteilose Einsitz in den Behörden.
Diener: Es ist wohl kein Zufall, dass mehrheitlich die besagten Parteien die RGPK unterstützen. Aber wir fassen das nicht als grundsätzliches Misstrauen auf. Vielmehr würde ich es mir wünschen, dass wir künftig allgemein wieder eine breitere Parteienaufstellung in unseren Behörden haben – ob mit oder ohne RGPK.
Hunkeler: Uns geht es hiermit sicherlich nicht darum, dem Gemeinderat an den Karren zu fahren oder unser Misstrauen ihm gegenüber zu äussern. Vielmehr sehen wir in der RGPK eine Unterstützung für den Gemeinderat bei umstrittenen Geschäften.
Sie sprechen von einem Geschäft wie beispielsweise dem geplanten Ladencafé in Pfaffhausen, das dem Gemeinderat an der Gemeindeversammlung im vergangenen Juli um die Ohren flog?
Hunkeler: Genau. Hier hätte die RGPK schon vor der Versammlung eingreifen und den Rat darauf aufmerksam machen können, dass das Geschäft inhaltlich fehlerhaft vorbereitet wurde.
Diener: Auch wenn die Gemeindeversammlung damals dem Antrag des Gemeindesrates folgte, hat der Gemeinderat in diesem Geschäft keinen guten Eindruck hinterlassen, da müssen wir nicht um den heissen Brei herumreden. Das hat der Gemeinderat dann auch so in einer Medienmitteilung kommuniziert. Aber gerade an diesem Beispiel muss man auch bedenken: Bei solchen Geschäften gibt es eine beachtliche Komplexität und immer immens viele Dokumente, die man der RGPK dann zur Verfügung stellen müsste. Das würde nicht nur zusätzliche Ressourcen erfordern, sondern auch schnell höhere Kosten verursachen und die Miliztauglichkeit auf die Probe stellen.
Der Gemeinderat sowie die FDP und SP argumentierten jeweils, dass eine RGPK höhere Kosten verursache. Die RPK beurteilt den Kosten-Nutzen-Aspekt in einer Mitteilung nun aber als verhältnismässig.
Hunkeler: Wir sind uns ebenfalls sicher, dass eine RGPK finanziell tragbar und die Unterschiede zur RPK nur marginal wären. In Pfäffikon (ZH) wurde die Entschädigung beispielsweise um 20 Prozent erhöht. Auf Fällander Verhältnisse umgerechnet würde das etwa 6000 Franken entsprechen.
Diener: Fakt ist: Wenn wir eine RGPK haben, fallen für die Mitglieder auch höhere Entschädigungen an. Es werden also mit Sicherheit Mehrkosten anfallen. Auch der Wissensaufbau der RGPK, welche ja an der Geschäftserarbeitung nicht dabei ist, ist für die Verwaltung sehr aufwändig. Die Kosten sind aber nicht das Hauptargument des Gemeinderates gegen eine RGPK. Das Hauptargument sind die erwähnten Risiken für die politische Kultur.
Mit der aktuellen Abstimmungsvorlage kommt der Gemeinderat den Parteien entgegen. Denn mit dem Stichentscheid löst er ein Versprechen aus der Vernehmlassung ein. Genau dies sorgte jüngst für etwas Verwirrung, da auf den Unterlagen wohl nicht ganz schlüssig herauszulesen ist, wie die Bürger richtig abstimmen müssen…
Hunkeler: Genau. Es fehlte eine Info, dass die Stimmbürger in jedem Fall beiden Varianten zustimmen müssen und sich erst bei der Stichfrage für eine der beiden Varianten aussprechen sollen. Andernfalls stehen wir am Ende ohne neue Gemeindeordnung da. Zusammen mit Gemeinderätin Maia Ernst (GLP) habe ich die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht und diese hat umgehend reagiert.
Der Gemeinderat sah sich deshalb gezwungen, kurzfristig eine Mitteilung zur Erläuterung der Variantenabstimmung zu publizieren.
Diener: Exakt, denn wir mussten in dieser Angelegenheit umgehend Klarheit schaffen.
Und was passiert, wenn die neue Gemeindeordnung dennoch keine Mehrheit findet?
Diener: Wir haben keinen Plan B. Das neue Gemeindegesetz muss bis Anfang 2022 in Kraft sein. Wir setzten, gemeinsam mit der Schulpflege, unsere ganzen Kräfte zur Gestaltung einer guten Gesamtlösung ein. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir eine salonfähige Gemeindeordnung ausgearbeitet und mit den beiden Variantenentscheiden eine umfassende Abstimmungsvorlage vorgelegt haben. Nun haben es die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Hand.