Zürcher Statthalter erlaubt Abtreibungsgegnern einen Umzug
In seinem Entscheid vom 19. Mai habe der Zürcher Statthalter im Sinne der Veranstalter des «Marsch fürs Läbe» entschieden, wie diese am Dienstag mitteilten. Die Kundgebung soll am 18. September stattfinden. Für die Organisatoren setzt der Statthalter damit «ein Zeichen zugunsten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit».
Der Zürcher Stadtrat hatte im Oktober 2020 bekannt gegeben, die Veranstaltung nur als Platzkundgebung auf dem Turbinenplatz zu bewilligen. Ein Demonstrationsumzug lehnte er aus Sicherheitsgründen ab. Auch eine von den Veranstaltern als Alternative vorgeschlagene stehende Kundgebung auf dem Münsterplatz wurde nicht bewilligt.
Bei früheren Austragungen des «Marsch fürs Läbe» kam es zu Auseinandersetzungen zwischen teils gewaltbereiten Gegendemonstranten und der Polizei. Die Gegendemonstranten versuchten jeweils, die Kundgebung der Abtreibungsgegner zu verhindern oder zu stören.
Organisatoren schon 2019 vor Gericht erfolgreich
Der Zürcher Statthalter folgt in der Begründung seines Entscheids in den wesentlichen Punkten einem Urteil des Verwaltungsgerichts, welches den «Marsch fürs Läbe» schon 2019 bewilligte. Die in der Verfassung verankerte Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei höher zu gewichten als die von der Stadt geäusserten Sicherheitsbedenken.
Eine stehende Kundgebung auf einem etwas abseits des Stadtzentrums gelegenen Platz habe nicht dieselbe Wirkung wie ein Demonstrationszug. Zu berücksichtigen sei auch, dass die «Marsch fürs Läbe»-Teilnehmenden immer friedlich demonstriert hätten.
Wo genau der «Marsch fürs Läbe» 2021 stattfindet, steht noch nicht fest. Laut dem Entscheid des Statthalters ist es Sache des Stadtrates, eine Route dafür festzulegen. Bei der Festlegung können dann aber auch Sicherheitsüberlegungen eine Rolle spielen.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Zürcher Stadtrat kann ihn ans Verwaltungsgericht weiterziehen.
