Wer soll in Dübendorf über Einbürgerungen entscheiden: der Stadtrat oder der Gemeinderat? Diese Frage stellt sich, weil künftig nach übergeordnetem Recht nur noch ein Organ für das Erteilen des Gemeindebürgerrechts zuständig sein soll. Bisher ist das der Stadtrat bei Personen mit Rechtsanspruch, also etwa von in der Schweiz geborenen Ausländern. Und der Gemeinderat entscheidet bei den restlichen Gesuchen, wobei die Bürgerrechtskommission (BRK) jeweils eine Empfehlung abgibt.
Neu sollte es der Stadtrat sein, der in jedem Fall das letzte Wort hat. So steht es in der neuen Gemeindeordnung, die von einer Spezialkommission ausgearbeitet worden ist – bestehend aus Vertretern der Exekutive, der Schulpflege, der Sozialbehörde, den Fraktionen im Parlament sowie des Büros des Gemeinderats.
Sache des Stadtrats
Damit waren an der gestrigen Sitzung des Gemeinderats im Leepüntsaal alle Zutaten vorhanden, um noch einmal die Diskussion hochzukochen, die zu diesem Thema bereits in der Vergangenheit mit schöner Regelmässigkeit geführt worden war. Einer der Knackpunkte war dabei erneut die Einordnung, was eine Einbürgerung überhaupt ist: ein politischer Akt oder ein reiner Rechtsanwendungsakt ohne nennenswerte Einflussmöglichkeiten?
Für Burkhard Huber (GLP/GEU) war die Sache klar: Die Politik müsse die Rahmenbedingungen für eine Beurteilung festlegen, die Überprüfung auf Gemeindeebene sei dann aber die Beantwortung einer Rechtsfrage und gehöre in die Kompetenz des Stadtrats.

