Nun hat es plötzlich zu wenig Impfbüchlein
Jetzt gehts so richtig los: In den nächsten Monaten werden sich in der Schweiz wöchentlich mehrere Hunderttausend Personen gegen Corona impfen lassen. Als Beleg erhalten sie in der Regel eine ausgedruckte Impfbestätigung. Diese enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff. Zusätzlich lassen sich viele die Immunisierung im gelben Impfbüchlein eintragen, nicht zuletzt in der Hoffnung, dieses gelte notfalls als Attest für Auslandsreisen. Denn einen funktionierenden elektronischen Impfausweis gibt es zurzeit nicht, und das international gültige Impfzertifikat ist erst für den Sommer angekündigt.
Doch wer bis jetzt noch keinen internationalen Impfausweis besitzt, hat Mühe, einen zu bekommen. In vielen Apotheken sind die Büchlein wegen der grossen Nachfrage nämlich vergriffen. So berichten Leser, sie hätten in mehreren Apotheken vergeblich versucht, für den bevorstehenden Impftermin ein gelbes Impfbüchlein zu bekommen. Auch auf manchen Onlineplattformen von Apotheken ist der gelbe Impfpass zurzeit nicht lieferbar.
Lieferung für nächste Woche angekündigt
Die Pharmagrossistin Galexis versorgt Apotheken mit dem internationalen Impfausweis. Der Artikel sei zurzeit «leider beim Lieferanten temporär nicht verfügbar», teilt die Medienstelle mit. Nächste Woche werde eine Lieferung erwartet, um die Nachfrage der Apotheken zu decken.
Die Apotheken können den internationalen Impfausweis auch auf der Website der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herunterladen und ausdrucken. Dies sei allerdings nur möglich, wenn die Apotheke über die entsprechenden Drucker verfüge, heisst es beim Schweizerischen Apothekerverband. Rechtlich spiele es keine Rolle, ob der Ausweis als Hardcopy-Variante verwendet oder ob er in der Apotheke ausgedruckt werde.
Die Impfstellen selbst sind nicht verpflichtet, einen Eintrag in das persönliche Impfbüchlein zu machen. Darüber entscheiden die jeweiligen Kantone und die Impfstellen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt. In vielen Kantonen ist ein Eintrag sowohl in den vom BAG herausgegebenen schweizerischen Impfausweis, einen allfälligen kantonalen Ausweis oder in den gelben WHO-Impfpass jedoch möglich, so auch in Zürich, Bern oder Basel-Stadt.
Kein international anerkanntes Reisezertifikat
Ob allerdings ein Impfnachweis im WHO-Impfpass das Reisen ins Ausland erleichtert, ist fraglich. Das BAG weist darauf hin, dass das Impfbüchlein «nicht als Reisezertifikat von Covid-19-Geimpften vorgesehen ist, da es nicht fälschungssicher ist». Dafür werde das international kompatible Covid-Zertifikat für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt. Die einzige Impfung, deren Eintrag im gelben Impfpass die Einreise in gewisse Staaten ermöglicht, ist jene gegen Gelbfieber.
Wer trotzdem seine Corona-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt noch ins gelbe Büchlein eintragen lassen will, kann das gegen Vorweisen des ausgedruckten Impfnachweises nachholen. Laut BAG sind Fachpersonen allerdings nicht verpflichtet, diese Übertragung zu machen, wenn sie die Impfung nicht selber vorgenommen haben.
Das gelbe internationale Impfbüchlein wird von der WHO herausgegeben. Es kann ausschliesslich von Gesundheitsinstitutionen/Firmen, die Impfungen anbieten, bei der WHO bestellt werden. Privatpersonen erhalten es meist in reisemedizinischen Zentren, wenn sie sich für Reisen gegen bestimmte Krankheiten impfen lassen. Aber auch Apotheken, manche Arztpraxen und Kantonsarztämter geben die gelben Impfpässe ab.
Zur grossen Nachfrage nach dem gelben Impfpass dürfte die Datenpanne beim digitalen Impfbüchlein beitragen: Die Plattform Meineimpfungen.ch ist seit Ende März stillgelegt. Ursprünglich war geplant, dass mit dem Einverständnis der Geimpften bei der Corona-Impfung standardmässig ein elektronischer Ausweis auf der Plattform erstellt wird – sofern nicht bereits ein digitaler Impfausweis vorhanden ist. Dies hätte dem digitalen Impfpass in der Schweiz zum Durchbruch verhelfen sollen. Ob und wann die Plattform wieder aufgeschaltet wird, ist offen. (Markus Brotschi)