Wer soll in Dübendorf einbürgern?
Sind Einbürgerungen ein politischer oder eine reiner Verwaltungsakt? Diese Frage, die aus Sicht des Bundesgerichts mittlerweile geklärt ist – die Lausanner Richter sprechen von einem «Rechtsanwendungsakt» –, sorgt in Dübendorf seit Jahren für ausgiebige Diskussionen. Nun kommt das Thema erneut aufs Tapet, weil der Entwurf der totalrevidierten Gemeindeordnung (GO) die Frage, wer in Dübendorf einbürgern darf, neu beantwortet.
Aktuell ist der Stadtrat zuständig für Einbürgerungen von Personen mit Rechtsanspruch, also etwa von in der Schweiz geborenen Ausländern. Bei allen anderen Gesuchen gibt die aus Mitgliedern des Gemeinderats bestehende Bürgerrechtskommission (BRK) eine Empfehlung ab, das Parlament hat das letzte Wort.
Der Gemeinderat soll bestimmen
Neu soll in allen Fällen nur noch der Stadtrat das Gemeindebürgerrecht erteilen dürfen. Darauf hat sich die für die Erstellung des GO-Entwurfs verantwortliche Spezialkommission mit Vertretern der Exekutive, der Schulpflege, der Sozialbehörde, der Fraktionen im Parlament sowie des Büros des Gemeinderats per Mehrheitsbeschluss geeinigt.
Die Änderung der Zuständigkeiten erfolgt aufgrund übergeordneten Rechts, das nicht mehr zwischen Personen mit und ohne Anspruch auf Einbürgerung unterscheidet, weshalb künftig auf Gemeindeebene nur noch ein Organ einbürgern soll.
Gegen den Vorschlag der Spezialkommission wehrt sich nun eine Mehrheit der Dübendorfer Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK). Sie will, dass der Gemeinderat und nicht der Stadtrat künftig alleiniges Einbürgerungsorgan ist. Der Gemeinderat soll also künftig über sämtliche Einbürgerungen entscheiden – und somit auch über diejenigen mit Rechtsanspruch.
«Würde man diese Aufsichtsfunktion verunmöglichen, wäre das ganz klar ein krasser Abbau der demokratischen Rechte.»
Patrick Walder (SVP), Gemeinderat
Für SVP-Gemeinderat Patrick Walder ist eine Einbürgerung «ganz klar kein Verwaltungsakt, sondern ein politischer Entscheid» – auch wenn in den letzten Jahren die vorgelegten Gesuche ausnahmslos gutgeheissen wurden, und das in den allermeisten Fällen diskussionslos. Walder zieht einen Vergleich zu den Jahresrechnungen: Diese würden in der Regel ebenfalls genehmigt, «doch würde man diese Aufsichtsfunktion durch die Volksvertreter im Gemeinderat verunmöglichen, wäre das ganz klar ein krasser Abbau der demokratischen Rechte». Genau so sei das auch bei den Einbürgerungen.
Die primäre Funktion von vorberatenden Kommissionen sei die Kontrolle der Exekutive – durch ein Organ, das die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat abbilde und damit dem Wählerwille entspreche, sagt Walder. Darüber hinaus habe etwa die Gewichtung der Vorgaben für die Bewilligung sehr wohl einen politischen Aspekt. Also zum Beispiel die Frage, ob der Gesuchsteller die Integrationen der übrigen Familienmitglieder gemäss dem Bürgerrechtsgesetz des Bundes fördere. «Ein Punkt, der durch das Ja zum Verhüllungsverbot deutlich mehr Bedeutung erhalten hat.»
Für Gemeinderätin Stefanie Huber (GLP/GEU) hingegen sind Einbürgerungen ein reiner Rechtsanwendungsakt, das sehe auch die übergeordnete Gesetzgebung so. «Bei der Frage, ob ein Kriterium für die Erteilung des Bürgerrechts erfüllt ist oder nicht, ist der Handlungsspielraum extrem eingeschränkt», sagt sie.
Die politische Beurteilung beschränke sich auf die soziale Integration, was sich aber in der Praxis als schwierig umzusetzen erwiesen habe. Man könnte die Beurteilung der Gesuche gut dem Stadtrat überlassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren der Stadtrat, der eine erste, vor allem auch formale Prüfung vornehme, in der Regel gleicher Meinung gewesen sei wie der Gemeinderat.
«Die aktuelle Praxis ein kostspieliger Leerlauf zulasten des Steuerzahlers.»
Valeria Rampone (GLP/GEU), Gemeinderätin
Dieses Argument brachten die Dübendorfer Grünliberalen bereits ins Spiel, als 2016 im Parlament über die Einbürgerungskompetenzen debattiert wurde. Damals angestossen durch eine Motion, mit der Huber willkürliche Entscheide verhindern wollte, womit sie am Ende jedoch scheiterte. Im Verlauf der Diskussion belegte
Valeria Rampone (GLP/GLP) anhand von BRK-Protokollen, dass sich Stadt- und Gemeinderat in den acht Jahren zuvor bei sämtlichen 214 Gesuchen einig gewesen waren. Sie kam deshalb zum Schluss, dass die aktuelle Praxis ein «kostspieliger Leerlauf zulasten des Steuerzahlers» sei.
Vom Kanton abhängig
Stefanie Huber will die Frage, ob der Gemeinderat dem Antrag der GRPK folgt, nicht zum «Killerkriterium» machen. «Wir werden die totalrevidierte Gemeindeordnung unabhängig davon gutheissen.»
Wie genau die Vorlage aussieht, die im September dem Volk vorgelegt wird, entscheidet der Gemeinderat am 10. Mai. Falls die GRPK mit ihrem Antrag durchkommt – was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse denkbar ist – und die Stimmberechtigen ein Ja in die Urne legen, ändert sich aber erst einmal nichts. Denn das übergeordnete kantonale Bürgerrechtsgesetz hat den Kantonsrat noch nicht passiert. Und selbst wenn es diese Hürde nehmen würde, wäre ein Referendum der Zürcher SVP wahrscheinlich.
Sozialbehörde nicht mehr selbstständig
Genehmigen die Stimmberechtigten die totalrevidierte Gemeindeordnung in der vorliegenden Form, wird die Sozialbehörde als Kommission dem Stadtrat unterstellt und verliert damit einen Teil ihrer Selbstständigkeit.
Ist das eine Folge der massiven Kritik an der Dübendorfer Sozialhilfe, der Sozialabteilung und der vorübergehend entmachteten Sozialvorsteherin Jacqueline Hofer (SVP)? Stadtschreiber Martin Kunz verneint: «Die politische Diskussion über die richtige Form der Sozialbehörde gibt es schon lange.» So habe es etwa wiederholt «Schwierigkeiten bei der Abstimmung der Kompetenzen» gegeben, weil der Stadtrat für das Personelle zuständig ist, die fachlichen Entscheide aber von der Sozialbehörde gefällt werden. Die Revision der Gemeindeordnung sei nun eine gute Gelegenheit, die Kompetenzen neu zu regeln.
Das Präsidium verbleibt in den Händen des Stadtrats, der neu die Mitglieder der Kommission wählt. Aktuell ist dafür der Gemeinderat zuständig. Auf das Tagesgeschäft haben die Änderungen laut Kunz «keinen grossen» Einfluss. «Aber künftig kann der Stadtrat bei Bedarf auch in die fachliche Abwicklung der Geschäfte Einfluss nehmen.»
Mehr Geld für Grundstücke
Eine weitere Änderung in der Gemeindeordnung betrifft die Finanzbefugnisse der Exekutive. Neu soll die Kompetenz des Stadtrats für den Erwerb und Tausch von Grundstücken und Liegenschaften von 3,5 auf 5 Millionen Franken erhöht werden.
Ausserdem sollen für ein Referendum gegen einen Beschluss des Parlaments neu 200 Unterschriften reichen. Bisher waren dafür 300 Unterschriften nötig – gleich viel, wie für eine Volksinitiative nötig sind. Gemäss Kunz habe man auf Anregung des Kantons die Anzahl Stimmberechtigter bei einem Referendum niedriger angesetzt – dies nach dem Grundsatz der Rechtsgleic hheit, wonach einer Volksinitiative höheres Gewicht zukommen soll als einem Referendum. Die Geschäfts – und Rechnungsprüfungskommission beantragt, diese Hürde noch weiter auf 150 Unterschriften zu senken. tba
