Sind Einbürgerungen ein politischer oder eine reiner Verwaltungsakt? Diese Frage, die aus Sicht des Bundesgerichts mittlerweile geklärt ist – die Lausanner Richter sprechen von einem «Rechtsanwendungsakt» –, sorgt in Dübendorf seit Jahren für ausgiebige Diskussionen. Nun kommt das Thema erneut aufs Tapet, weil der Entwurf der totalrevidierten Gemeindeordnung (GO) die Frage, wer in Dübendorf einbürgern darf, neu beantwortet.
Aktuell ist der Stadtrat zuständig für Einbürgerungen von Personen mit Rechtsanspruch, also etwa von in der Schweiz geborenen Ausländern. Bei allen anderen Gesuchen gibt die aus Mitgliedern des Gemeinderats bestehende Bürgerrechtskommission (BRK) eine Empfehlung ab, das Parlament hat das letzte Wort.
Der Gemeinderat soll bestimmen
Neu soll in allen Fällen nur noch der Stadtrat das Gemeindebürgerrecht erteilen dürfen. Darauf hat sich die für die Erstellung des GO-Entwurfs verantwortliche Spezialkommission mit Vertretern der Exekutive, der Schulpflege, der Sozialbehörde, der Fraktionen im Parlament sowie des Büros des Gemeinderats per Mehrheitsbeschluss geeinigt.
Die Änderung der Zuständigkeiten erfolgt aufgrund übergeordneten Rechts, das nicht mehr zwischen Personen mit und ohne Anspruch auf Einbürgerung unterscheidet, weshalb künftig auf Gemeindeebene nur noch ein Organ einbürgern soll.

