Nach einem Jahr Corona sind wir mittlerweile geübt im Umgang mit Geboten und Verboten. Vor allem während des ersten Lockdown ist unsere Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt worden. Ein Gang über die Grenze wurde praktisch unmöglich, Läden und Restaurants waren geschlossen, aber auch Plätze wurden abgesperrt und sogar Sitzgelegenheiten oder Feuerstellen abgeriegelt.
Als kleiner Trost mag da dem einen oder der anderen noch gedient haben, dass unsere Fesseln einen weiteren Radius zuliessen als in den meisten Nachbarländern: Da gab und gibt es Bewegungsrayons von ein paar Kilometern, Kontakt- und Besuchsverbote – nun, die haben wir ja auch – , aber auch Sperrstunden. Gefangen in der eigenen Wohnung. Sogar ein Häftling hat mehr Bewegungsfreiheit.
Anpassen an neue Moden
Bei all dem geht fast vergessen, was wir uns in den kommunalen Polizeiverordnungen (PVO, eine Abkürzung muss der Ordnung halber sein) alles für Grenzen selbst auferlegt haben. In den letzten zwei, drei Jahren sind in der Region einige dieser Regelwerke revidiert worden. Schliesslich gilt es mit der Zeit zu gehen und die Vorgaben für ein geordnetes Zusammenleben neuen Modeströmungen anzupassen und sich da und dort auch Altlasten zu entledigen.
Obwohl die Verordnungen sich seit einigen Jahren kantonsweit angleichen und kräftig entrümpelt worden sind, da Vorschriften in übergeordneten Erlassen und Gesetzen bereits geregelt sind, zeigt ein Blick in einige PVOs, dass die Gemeinden noch immer eine grosse Kreativität darin entwickeln, auch das Hinterste und Letzte noch irgendwie zu fixieren.

