Für jeden Fall ein Verbot
Nach einem Jahr Corona sind wir mittlerweile geübt im Umgang mit Geboten und Verboten. Vor allem während des ersten Lockdown ist unsere Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt worden. Ein Gang über die Grenze wurde praktisch unmöglich, Läden und Restaurants waren geschlossen, aber auch Plätze wurden abgesperrt und sogar Sitzgelegenheiten oder Feuerstellen abgeriegelt.
Als kleiner Trost mag da dem einen oder der anderen noch gedient haben, dass unsere Fesseln einen weiteren Radius zuliessen als in den meisten Nachbarländern: Da gab und gibt es Bewegungsrayons von ein paar Kilometern, Kontakt- und Besuchsverbote – nun, die haben wir ja auch – , aber auch Sperrstunden. Gefangen in der eigenen Wohnung. Sogar ein Häftling hat mehr Bewegungsfreiheit.
Anpassen an neue Moden
Bei all dem geht fast vergessen, was wir uns in den kommunalen Polizeiverordnungen (PVO, eine Abkürzung muss der Ordnung halber sein) alles für Grenzen selbst auferlegt haben. In den letzten zwei, drei Jahren sind in der Region einige dieser Regelwerke revidiert worden. Schliesslich gilt es mit der Zeit zu gehen und die Vorgaben für ein geordnetes Zusammenleben neuen Modeströmungen anzupassen und sich da und dort auch Altlasten zu entledigen.
Obwohl die Verordnungen sich seit einigen Jahren kantonsweit angleichen und kräftig entrümpelt worden sind, da Vorschriften in übergeordneten Erlassen und Gesetzen bereits geregelt sind, zeigt ein Blick in einige PVOs, dass die Gemeinden noch immer eine grosse Kreativität darin entwickeln, auch das Hinterste und Letzte noch irgendwie zu fixieren.
Schiessen mit Erlaubnis
Die Wenigstens dürften wissen, was genau in ihrer Gemeinde eigentlich erlaubt ist und was nicht. Schiessen oder nur schon das Hantieren mit Schusswaffen ist in den meisten Gemeinden ausserhalb von Schützenständen explizit verboten. Doch dann plötzlich knallt es früh am Morgen. Ein klarer Verstoss gegen die PVO – lautet die Vermutung. Weit gefehlt, mindestens für diejenigen, die etwa in Bäretswil oder Seegräben daheim sind. Schon einmal vom Hochzeitsschiessen gehört? Dieser alte Brauch ist in den beiden Gemeinden noch hin und wieder zu hören. Immerhin müssen die Feuernden zuvor eine Bewilligung bei der Gemeinde einholen.
Und wenn wir schon beim Schiessen sind: Illnau-Effretikon hat ausdrücklich auch Soft-Guns oder Paint-Ball-Waffen auf öffentlichem Grund verboten. Schiessübungen mit Armbrust oder Pfeilbogen sind dort wie in vielen anderen Gemeinden nur auf entsprechenden Schiessanlagen erlaubt. Da sind die Seegräbner wieder grosszügiger: Solange Dritte nicht gefährdet werden, darf damit auf Privatgrund jeder Tellensohn wirken.
Streitereien verboten
Die Intervalle, in denen PVOs Überprüfungen unterzogen werden, werden kürzer. Waren sie früher praktisch in Stein gemeisselt, bietet sich mittlerweile eine Überarbeitung etwa alle zehn Jahre an. Rüti ist da ein Beispiel. Ihre Verordnung ist brandneu, im letzten Dezember vom Volk genehmigt und seit Anfang März in Kraft. Die letzte stammte aus dem Jahr 2011. Der Unterschied: Vor zehn Jahren war es noch verboten, « an Raufereien und Streitereien teilzunehmen » oder « durch ungebührliches Verhalten ein öffentliches Ärgernis zu erregen » . Nun ist es nicht mehr erlaubt, « Unfug jeglicher Art zu verursachen » oder « öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstossen » . Der Unterschied? Liegt da jetzt eine kleine Prügelei also wieder drin?
Stimmgewaltige Fehraltorfer
PVOs bilden verzögert gesellschaftliche Trends ab. Botellones, Mitte der 1990er absolut angesagt, wurde mit Vorschriften zum Festen ein Riegel geschoben. Erstaunlich ist dann allerdings, dass dem menschlichen Stimmorgan ein so grosses Störpotenzial wie in Fehraltorf eingeräumt wird. Wer dort « durch Herumschreien » in Wäldern oder überhaupt ausserhalb des Siedlungsgebiets auffällt, muss mit einer Busse rechnen.
Und sofern das Festen im traditionellen Rahmen der Fasnacht durchgeführt wird, zeigen sich insbesondere die Wetziker, Baumer oder die Dübendorfer durchaus offen in Form von hinausgeschobenen Polizeistunden oder gleich Freinächten. Die Dübendorfer kennen in ihrer PVO aus dem Jahre 2014 übrigens noch die Bauernfasnacht oder die Kirchweih. Nostalgikern geht da das Herz auf. Damit alle nach durchzechter Nacht wieder ordentlich Heim kommen, hat Dübendorf dafür gleich auch noch die nötigen Bestimmungen für Taxifahrer in ihre Polizeiverordnung aufgenommen.
Eis und Schnee
Apropos Nostalgiker: Zu denen gehören wohl auch die Pfäffiker. So findet sich in ihrer neusten PVO, die eigentlich jetzt im März hätte der Gemeindeversammlung vorgelegt werden sollen, ein Passus zur Seegfrörni. Angesichts der Klimaerwärmung wird diese Bestimmung wohl Makulatur bleiben. Vielleicht würden da die Pfäffiker die Zeit bis zur nächsten Gemeindeversammlung besser nutzen – die März-Versammlung wurde wegen Corona verschoben – , um aktualitätsbedingt noch einen Pandemieparagrafen einzuflechten. Dann hätte die lokale Polizei freie Hand, um wie vor einem Jahr den Quaibereich zu sperren, künftig einfach in eigener Kompetenz.
Punkto Temperaturauswirkungen noch etwas realistischer als die Pfäffiker sind die Russiker. Bei ihnen findet sich ein Abschnitt zu Schlittelwegen. Vielleicht könnte der ja tatsächlich noch einmal zur Anwendung kommen.
Drei Minuten Lärm – maximal
In den Nullerjahren, zehn Jahre nach den Festparagrafen – die vornehmlich nächtlichen Aktivitäten hatten sich auch auf Park- oder Schulanlagen verschoben – , flutete eine neue Strömung in die PVOs, sollte doch dem Treiben mit Videoüberwachung entgegengewirkt werden. Dafür brauchte es aber gesetzliche Grundlagen, die mittlerweile in den meisten Gemeinden der Region geschaffen worden sind.
Jüngeren Datums sind Entwicklungen wie der Ausbau der persönlichen Festung gegen potenzielle Störenfriede mit Alarmanlagen oder Flutlichtern. Das ist offenbar zu exzessiv geschehen, weshalb sich in neueren PVOs, etwa in jenen von Bauma, Pfäffikon, Fehraltorf oder Russikon die Antwort findet: « Aussensignale von Alarmanlagen dürfen in bewohnten Gebieten nicht länger als drei Minuten ertönen. » Schockbeleuchtungen müssen nach dieser Zeit ebenfalls wieder aus sein. Und selbstverständlich dürfen sie nur dorthin strahlen, « wo es einem klar definierten Beleuchtungszweck dient » . Einbrecher werden das zu schätzen wissen.
Gefährlicher Luftraum
Eine Welle, die zum Glück aller begeisterten Bastler von Heissluftballonen bald verebbte, ist das Verbot von Himmelslaternen. Immerhin sehen sich etwa die Baumer und Rütner derart von oben bedroht, dass dort die leuchtenden Dinger behördlich vom Himmel geholt werden.
Da sehen die Seegräbner schon ganz anderes Ungemach von oben kommen. Dessen Erwähnung ist ein absolutes Unikat in Oberländer Polizeiverordnungen: der Helikopter. Der darf zwar in der schöngelegenen Gemeinde auch im dicht besiedelten Gebiet landen, allerdings nur, sofern er den Segen des Sicherheitsvorstandes erhalten hat.
Das Ohr am Nachbarn
Vorerst noch eine Trouvaille in den PVOs der Region, die aber durchaus Trendpotenzial hat, sind die Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz, die etwa in Pfäffikon oder Fehraltorf zu finden sind. Ausgelöst durch Google-Autos und Drohnen wird dort nun klipp und klar festgehalten: Bei uns sind Bild- und Tonaufzeichnungen – ausser mit Einverständnis – verboten, sofern die Personen identifizierbar, ihr « Bewegungsmuster » ersichtlich oder die Gespräche verständlich sind. Nuscheler können sich da wohl nicht gegen Abhöraktionen wehren.
Übrigens: Nicht durchsetzen konnte sich ja der Observierungsartikel von Wila. Die Stimmberechtigten wollten Mitte 2020 die Überwachung von Sozialhilfebezügern bei Verdacht auf Missbrauch zwar mit einem speziellen Paragrafen weiterhin ermöglichen, doch der Statthalter kassierte den Abschnitt. Seit dem jüngsten Abstimmungswochenende ist diese Sache aber nun auf kantonaler Ebene geregelt.
Glück für Lieferanten
In neueren Polizeiverordnungen zu finden sind auch immer mehr Bestimmungen zum Jugendschutz. Kinder sollen nicht nur vor Alkoholkonsum bewahrt bleiben, sondern selbst vor irgendwelcher Werbung für Suchtmittel. Immerhin haben etwa die Fehraltorfer ein Nachsehen mit Lieferanten: « Vom Verbot ausgenommen sind für Festivitäten vorübergehend abgestellte, beschriftete Liefer- und Kühlwagen, sowie entsprechende Ausstattungsgegenstände wie Kühlschränke, Tresen usw. »
Nun ist es ja wie bei anderen Gesetzen nicht immer ganz einfach, die Bestimmungen in den PVOs zu verstehen. Dass dann aber wie bei der Stadt Uster gleich der Duden zur Hand genommen werden muss, um zu kapieren, was gemeint, ist doch etwas viel. Oder wissen Sie, was das Ingerenzprinzip* ist? Na eben.
Die Mühen der Wanderer
Wenn schon die Einwohnerinnen und Einwohner Mühe haben dürften zu wissen, was bei ihnen gilt, wie ungleich schwieriger ist es da für Wanderer. Dies gilt umso mehr, als sie ja oft nicht einmal wissen, auf wessen Boden sie sich gerade befinden. Auf eines ist mittlerweile allerdings Verlass: Einfach so irgendwo sein Zelt aufschlagen oder nur schon den Schlafsack ausbreiten, geht nirgendwo mehr.
Wer mal dringend muss und kein WC in der Nähe hat, befindet sich in Bubikon, Rüti oder Uster bereits mit dem einen Bein im Gefängnis. Auf Illnau-Effretiker Boden dürfen Wildpinkler ihrem Drang nur nicht im Siedlungsgebiet nachgeben. Und nur schon mit dem Spucken ist es in den allermeisten Orten vorbei. Eine Ausnahme bildet Illnau-Effretikon: Auf Intervention der örtlichen FDP wurde das ursprünglich vorgesehene Speuzverbot wieder aus der PVO gekippt: Diese solle sich auf das Wesentliche beschränken, denn ein Verbot von «Spucken auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet ohne Not» sei geradezu lächerlich, hiess es damals.
Aber auch das Bräteln gestaltet sich nicht mehr so einfach wie noch vor 20 Jahren. In den meisten Gemeinden ist dies nur noch an den offiziellen Feuerstellen gestattet, so es denn solche gibt und sie überhaupt erkennbar sind. Liberaler geben sich da die Seegräbner. Ein kleines Feuer zu entfachen ist dort in Wäldern möglich. Und in Wetzikon gilt es einfach zuerst für eine improvisierte Feuerstelle den Sicherheitsvorstand anzufragen.
Bann gegen Fremdes
In diversen Gemeinden sind Fremde oder Fremdes nicht gern gesehen. Das fängt bei ausgebrochenen gefährlichen Tieren an, die etwa in Wetzikon, Illnau-Effretikon, Pfäffikon, Fehraltorf oder Russikon Erwähnung in der PVO finden und der Polizei zu melden sind. Aber auch Fremdlinge wie Neophyten finden Eingang in die Fehraltorfer PVO, aber nur um sie per Verordnung aus der Gemeinde zu bannen: « Die Pflanzung und Duldung invasiver Neophyten ist verboten. Der Ressortvorsteher Sicherheit kann deren Vernichtung anordnen. »
Gar nicht leicht zur Ruhe kommen Fahrende. Die drei im Polizeiverbund zusammengeschlossenen Gemeinden Pfäffikon, Fehraltorf und Russikon widmen ihnen lange Bestimmungen. Ein Übernachten auf öffentlichem Boden ist ihnen verboten. Und auch auf Privatboden braucht es eine Bewilligung der Gemeinde.
* Die Aufklärung des Dudens: Strafbares Herbeiführen einer Gefahrenlage durch jemanden, der es dann unterlässt, die möglicherweise eintretende Schädigung abzuwenden (z. B. Unterlassung der Sicherung einer Strassenbaustelle)
Baumas Glockentiere finden Nachahmer
Normalerweise werden in den Polizeiverordnungen vor allem neue Ge- und Verbote aufgenommen. Den umgekehrten Weg haben etwa Bauma und Wila beschritten. In ersterer Gemeinde dürfen etwa Vereine und Parteien auf öffentlichem Grund explizit Plakate ohne Bewilligung aufstellen. Und in zweiter dürfen bewilligungsfrei Unterschriften gesammelt oder Flugblätter verteilt werden.
Und bei der Revision vor genau zwei Jahren vollzog Bauma eine schweizweite Premiere, mindestens nach den Recherchen von Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos). So wurde festgehalten, dass das Glockengeläut von Kirchen- und Kuhglocken nicht als Lärm gelte. Und die Baumer dehnten damals die Freiheiten noch aus. So wurde jegliche zeitliche Einschränkung dieser Erlaubnis gestrichen und zudem alle Herdentiere in den Glockenpassus aufgenommen. Somit gilt in Bauma auch das Glockengeläut von Schafen als nicht einklagbar.
In den vergangenen zwei Jahren sind Wila und Fehraltorf dem Beispiel von Bauma gefolgt und lassen das Läuten von Tierglocken ausserhalb von Wohngebieten jederzeit zu. Und Pfäffikon will es diesen Gemeinden nun ebenfalls gleichtun.
