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Kommt man doch nur noch mit Karte rein?

Eigentlich sollte die Berechtigungskarte für die Hauptsammelstelle abgeschafft werden. Doch jetzt hatten die Dübendorfer die Karte doch wieder in ihrem Briefkasten – zusammen mit dem Abfallkalender, der auch schon auf der Abschussliste stand.

Die Dübendorfer Hauptsammelstelle: Weil das System missbraucht wurde, gibts jetzt Beschränkungen., Jetzt hängt er wieder in den Dübendorfer Haushalten: der Wertstoffkalender., Natürlich gibt es einen Graubereich: Ist das jetzt schon ein Kubikmeter oder nicht? Auf alle Fälle ist der Karton nass.

Thomas Bacher

Kommt man doch nur noch mit Karte rein?

In der Frage, ob man für die Dübendorfer Hauptsammelstelle eine Berechtigungskarte braucht, gab es in letzter Zeit ein ziemliches Hin und Her. Es fing damit an, dass die Stadt Dübendorf im Juni 2019 kommunizierte, dass die Karte ab sofort nicht mehr nötig sei und somit auch die Grundgebühr von zehn Franken für Auswärtige entfalle.

Als Grund gaben die Verantwortlichen an, Auswärtige würden die Dübendorfer Sammelstelle nicht in dem Mass besuchen, wie einst befürchtet worden war. Im Gegenteil: Man profitiere auch von den abgegebenen Wertstoffen, die seien nämlich ein Geschäft.

Weiter war geplant, den Wertstoffkalender, an den die Karte jeweils angeheftet war, nicht mehr automatisch an alle Haushalte zu verschicken. Wer sich dafür interessiere, sollte ihn bestellen oder an bestimmten Stellen abholen können, so der Plan, der «aus ökonomischen und ökologischen Überlegungen» heraus entstanden ist.

Das Parlament hat gesprochen

Dann aber stellte sich heraus, dass die zuständige Abteilung vorauseilend gehandelt hatte – «wenn auch im guten Willen», wie Stadtrat Jürgen Besmer (FDP) damals attestierte. Denn um das Vorhaben umzusetzen, wäre eine Änderung in der städtischen Abfallverordnung nötig gewesen. Mittlerweile hat das Parlament der Teilrevision zwar zugestimmt – doch damit letztlich keine Umstellung herbeigeführt. Denn in der revidierten Verordnung ist aufgeführt, dass Berechtigungskarte und Abfallkalender der Bevölkerung weiterhin «zur Verfügung gestellt» würden.

«Die Rohstoffpreise sind am Boden, weshalb wir schon letztes Jahr zum Teil keine Einnahmen mehr erzielten.»

Jürgen Besmer (FDP), Tiefbauvorstand Dübendorf

Der Grund seien Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Politik, wie Stadtrat Besmer auf Anfrage sagt. «Es hat sich herausgestellt, dass der Abfallkalender einem Bedürfnis entspricht», sagt der Tiefbauvorstand.

Dass der Stadtrat darüber hinaus auch an der Berechtigungskarte festhält, hat laut Besmer mit der inzwischen wieder gestiegenen Kundenfrequenz in der Hauptsammelstelle zu tun. So hätten zum Beispiel vermehrt auswärtige Gewerbler die kostenlose Entsorgung von Karton in Anspruch genommen (siehe Box). Ebenso sei man aktuell weit davon entfernt, mit Recyclingmaterial ein Geschäft machen zu können, so Besmer. «Die Rohstoffpreise sind am Boden, weshalb wir schon letztes Jahr zum Teil keine Einnahmen mehr erzielten.»

Das System ausgenutzt
 
Für die Dübendorfer Haushalte ist das Entsorgen von Karton über die herkömmliche Strassensammlung nach wie vor gratis. Daneben gibt es aber einige Änderungen. So wird in der Hauptsammelstelle die Abgabe von Karton künftig ab zehn Kilogramm kostenpflichtig, ein Kilo kostet dann 40 Rappen. Ohnehin sei die Sammelstelle nur für Haushaltsmengen gedacht, hält die Stadt fest.
 
«Es hat sich gezeigt, dass unser System ausgenutzt wurde», sagt Tiefbauvorstand Jürgen Besmer (FDP). So seien auswärtige Firmen vorgefahren und hätten Karton entsorgt – und damit Unkosten verursacht. «Dass sie als Auswärtige lediglich zehn Franken Grundgebühr für die Nutzung der Sammelstelle bezahlen mussten, fiel bei dieser Menge nicht ins Gewicht.»
 
Firmen müssen neu ab einer Menge von einem Kubikmeter analog zum Betriebskehricht 27 Rappen pro Kilo bezahlen, es steht ihnen aber frei, für die Entsorgung einen anderen Anbieter zu wählen.
 
Eine weitere Änderung ist die generelle Containerpflicht ab einem Kubikmeter pro Liegenschaft und Sammlung. Besmer begründet dies mit einer stetig gestiegenen Karton-Abfallmenge und der damit verbundenen Unordnung – nicht nur bei Firmen, sondern etwa auch bei den neuen Hochhäusern und grossen Wohnsiedlungen.
 
Amtlich wird die Gebührenpflicht, sobald die revidierte Abfallverordnung, die Vollziehungsverordnung sowie das ebenfalls abgeändert Reglement über die Infrastruktur- und Leistungskosten rechtskräftig ist. Gemäss der Stadt sollte dies Mitte Februar der Fall sein; für die Containerpflicht gilt eine Übergangszeit bis Ende Februar.  (tba)

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