Ustermer Stadtrat bremst Hoffnung auf Tempo 30 aus
Die Haldenstrasse beginnt in der Nähe der Schule Weidli und führt über die Oberlandautobahn zur Ustermer Aussenwacht Wermatswil. Den Gemeinderäten Walter Meier (EVP) und Matthias Bickel (FDP) ist insbesondere der Tempo-80-Abschnitt auf dieser Strecke ein Dorn im Auge. Mit einer Anfrage wollten die beiden vom Stadtrat wissen, wie dieser zu einer Reduktion auf Tempo 30 auf der gesamten Haldenstrasse steht.
In ihrer Anfrage argumentieren Meier und Bickel, dass die Strasse zum Kreuzen zu eng sei und beispielsweise wegen einer Böschung und einer Hecke die Übersicht fehle. Zumal sei die Strecke auch für Jogger, Kinder von der Cevi, die in der Nähe der Strasse ihr Vereinslokal haben sowie für Spaziergänger ein beliebter Weg.
Kompliziertes Bewilligungsverfahren
In seiner Antwort lässt der Stadtrat nur wenig Hoffnung für eine Temporeduktion. Tempo-30-Zonen könnten zwar gemäss eidgenössischer Signalisationsverordnung (SSV) auf Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss, eingeführt werden. Doch in diesem Fall handle es sich um eine Ausserortsstrecke, auf der grundsätzlich mit 80 Stundenkilometern gefahren werden könne. «Eine Veränderung der Signalisation in Form der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ist gemäss SSV nicht bewilligungsfähig», schreibt der Stadtrat.
Auf dem Schleichweg soll nicht mehr gerast werden
11.10.2020

Tempo 30 in Uster
Auf der Haldenstrasse in Richtung Wermatswil darf mit 80 Kilometern pro Stunde gefahren werden. Beitrag in Merkliste speichern Denn eine Abweichung des Tempolimits müsse stets mit einem Gutachten begründet werden. Ein Argument für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei beispielsweise eine Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr.
Nur Selbstunfälle
Gemäss Stadtrat ist dieser Punkt auf der Haldenstrasse bereits von der Kantonspolizei untersucht worden. Diese habe dort eine Unfallauswertung über die letzten 5 Jahre – von Oktober 2015 bis Ende September 2020 – durchgeführt. Die Auswertung habe zwei Verkehrsunfälle auf der Haldenstrasse ergeben, wobei eine Person leicht verletzt wurde. Dabei handelte es sich gemäss Statistik der Kantonspolizei in beiden Fällen um Selbstunfälle von Radfahrern.
Somit bestehe gemäss Angaben der Polizei «aus verkehrspolizeilicher Sicht» kein Grund, der es rechtfertigen würde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Strasse zu reduzieren. Und aus Sicht des Strassenverkehrsrechts, sei der Tempo-80-Abschnitt der Haldenstrasse eine klare Ausserortsstrecke.
Gemeinderat Walter Meier (EVP) sagt, dass die Unfallstatistik nicht zwingend die Gefahr wiederspiegle, die er dort auch schon angetroffen habe. «Gerade für Kinder, die die Haldenstrasse zum Cevi-Haus zu Fuss oder per Velo passieren, sind die engen Platzverhältnisse gefährlich.» Schon mal positiv sei, dass wegen der neuen Wohnbausiedlung Himmelriich die Tempo-80-Zone verkürzt werde, sagt Meier.
Pflanzen statt Tempo beschneiden
Dies, weil gemäss Stadtrat der Tempo-50-Bereich, der zu Beginn der Haldenstrasse bei der Einmündung Wermatswilerstrasse gilt, um 90 Meter verlängert wird. Denn dort entsteht eine neue «dichte Überbauung», welche eine entsprechende Geschwindigkeitsreduktion von Gesetzes wegen nötig mache. Der Stadtrat prüfe zudem bauliche Massnahmen, um die Situation der Fussgänger auf der Strecke zu verbessern. Als Beispiele nennt er den Bau eines Gehwegs oder einen Rückschnitt der Pflanzen entlang des Strassenrands.
Für Gemeinderat Meier wäre das eine Alternative zur geforderten Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Ob er nach der Anfrage weitere politische Mittel ergreife, um die Sicherheit auf der Strasse zu verbessern, sei noch unsicher. «Ich schaue erstmal, welche baulichen Massnahmen der Stadtrat effektiv umsetzen will.»
