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Dübendorfer Steuerzahler sollen entlastet werden

Die Gemeinderäte Stefan Angliker (FDP) und Patrick Walder (SVP) wollen nicht, dass die Einsparungen durch das Ja zum Soziallastenausgleich und zum Strassengesetz im allgemeinen Budget «versanden».

Dank dem Geld vom Kanton dürfte sich die finanzielle Situation in Dübendorf aufhellen – trotz Corona-Krise.

Archiv: Thomas Bacher

Dübendorfer Steuerzahler sollen entlastet werden

Das Ja zum Soziallastenausgleich und zum Strassengesetz wird die Zürcher Gemeinden finanziell entlasten. Schätzungen gehen von Kosteneinsparungen in der Höhe von 250 bis 300 Millionen Franken aus, die auf den Kanton umverteilt werden. Die Stimmberechtigen von Dübendorf hatten die beiden kantonalen Vorlagen Ende September mit 58,8 beziehungsweise 53,1 Prozent Ja-Stimmen genehmigt.

Die Dübendorfer Gemeinderäte Stefan Angliker (FDP) und Patrick Walder (SVP) sowie zwölf Mitunterzeichnende stellen nun mittels Postulat Forderungen an den Stadtrat. So verlangen sie eine Berechnung darüber, wieviel kantonales Geld künftig in die Kasse Dübendorfs fliessen wird. Und, als zweiten Schritt: Der Stadtrat soll eine entsprechende Senkung des Steuerfusses beantragen.

Steuern sollen sinken

In ihrer Begründung weisen die beiden Postulanten darauf hin, dass es sich bei beschlossenen Änderung der Finanzierung von Sozialausgaben und Strassen nicht um Einsparungen des Staates handle, sondern lediglich um eine Verschiebung der Ausgaben zwischen Gemeinde und dem Kanton, der diese zusätzliche Last schultern müsse.

Angliker und Walder wollen verhindern, dass die zusätzlichen Beiträge des Kantons einfach im allgemeinen Budget versanden und damit unter dem Strich zu Mehrausgaben führen würden, wie sie schreiben. «Es wäre deshalb ein Ausdruck einer fahrlässigen Finanzpolitik, wenn diese Mittel nun nicht dem eigentlichen Zweck zugeführt würden.» Sprich: der Entlastung der Steuerzahler in den Gemeinden.

Noch fliesst das Geld nicht

Der Dübendorfer Finanzvorstand Martin Bäumle (GLP/GEU) will der Beantwortung des Postulats durch den Stadtrat nicht vorgreifen. Wie gross die finanzielle Entlastung sein wird, müsse man erst berechnen, sagt er. «Selbstverständlich aber wird dieser Aspekt in die Budgetierung und den Finanzplan einfliessen.»

Der Effekt der Umverteilung schlägt allerdings nicht kurzfristig auf die Finanzen der Zürcher Gemeinden durch. Gemäss Angaben des Regierungsrats wird das neue Zusatzleistungsgesetz voraussichtlich 2022 in Kraft treten. Die Änderung des Strassengesetzes soll sich gar erst im Jahr 2023 bemerkbar machen.

 

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