Parlament nimmt Anwohnern die Vorfahrt
Das Schicksal, das Anwohnern eines Teilstückes der Breitackerstrasse droht, liess in der gestrigen Ratssitzung auch viele Gemeinderäte nicht kalt. Geschickt hatten die Strassenanstösser im Vorfeld den Parlamentariern ein Dossier mit ihren Argumenten geschickt, mit der Bitte, die sie betreffende Vorlage abzulehnen.
Mit dieser will der Stadtrat eine Verkehrsbaulinie festsetzen, und sich damit die Fuss- und Velowegverbindung vom Schachenweg bis zur Karlstrasse entlang der Breitackerstrasse rechtlich sichern. Die betroffenen Parzellen will die Exekutive ins Eigentum der Stadt Uster überführen. Damit soll die Grundlage für das künftige Bauprojekt geschaffen werden.
«Das Fahrverbot an der Breitackerstrasse aufheben zu wollen, ist Blödsinn.»
Walter Meier (EVP), Gemeinderat Uster
EVP-Gemeinderat Walter Meier war auch ohne das Schreiben der Privateigentümer emotional auf deren Linie: Denn er wohnte während 55 Jahren weniger als 100 Meter von der Strasse entfernt. Er kennt die Situation vor Ort demnach bestens.
«Blödsinniges» Fahrverbot
An der Breitackerstrasse gilt ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr, welches die Anwohner unbedingt aufrechterhalten wollen. Denn sie befürchten, dass der Stadtrat mit der Ausarbeitung des Bauprojektes das Fahrverbot aufhebt, und sich der Schleichverkehr durch die Strasse ergiessen wird. Gemeinderat Meier sagte in seiner gestrigen Rede dazu: «Das Fahrverbot dort aufheben zu wollen, ist Blödsinn.» Und weiter: «Ein noch grösserer Blödsinn ist es, die Eigentümer dieses Teilstückes der Breitackerstrasse enteignen zu wollen.» Eine Enteignung müsse in einem demokratischen Staat nur die «Ultima Ratio» sein.
Anwohner verfolgten die Sitzung am Bildschirm
Tina Sandoni ist Miteigentümerin der Privatstrasse, die Teil der Breitackerstrasse ist. Gespannt hat sie am Montagabend die Sitzung des Gemeinderates verfolgt, die über einen Livestream übertragen wurde. Auf Nachfrage zeigt sie sich gefasst: «Das Ergebnis ist wenig überraschend, Aber zumindest ist das Geschäft nicht ohne Gegenstimme durchgekommen.» Auch die anderen drei betroffenen Familien hätten die Sitzung verfolgt. «Einige sind entsetzt, dass in der demokratischen Schweiz eine Stadt eine Enteignung einfach durchboxen kann.»
Noch ist es zwar nicht so weit. Sandoni weiss aber nicht, wie es nun weitergehen wird. «Wir brauchen wohl noch zwei bis drei Tage, um darüber nachzudenken», sagt sie. «Einige von uns streben eine gütliche Einigung an, andere wollen weitere Optionen prüfen.» Welche Mittel das sein könnten, ist noch unklar. «Wir haben keinen Schlachtplan.»
In diesem Fall aber sei eine Enteignung die letzte zur Verfügung stehende Möglichkeit, sagte Meier. Er sprach damit den Vorschlag der Eigentümer an, die der Stadt eine Dienstbarkeit, ein sogenanntes Servitut, anbieten wollen. Mit diesem Eintrag ins Grundbuch soll die Durchfahrt für Velos und das Begehen durch Fussgänger rechtlich verankert werden. «Weshalb geht der Stadtrat nicht darauf ein?», fragte Meier.
Stadtrat will Hoheit innehaben
Stadtrat Stefan Feldmann (SP) bezeichnete ein Servitut als «keine valable Option». Denn dazu müsste in einer solchen Dienstbarkeit die bauliche und verkehrsrechtliche Hoheit der Stadt Uster zugewiesen werden. «Das wollen die Eigentümer keinesfalls.»
«Mit der Zustimmung zur Vorlage schaffen wir Klarheit und Rechtsicherheit.»
Balthasar Thalmann (SP), Gemeinderat Uster
Feldmann monierte zudem, dass die Eigentümer in früheren Diskussionsrunden mit der Stadt von einem Servitut nichts hätte wissen wollen.
Wegen Velofahrern: Anwohner droht Enteignung
28.08.2020

Aufregung um Ustermer Strassenprojekt
Der Ustermer Stadtrat will auf der Breitackerstrasse eine Fuss- und Radwegverbindung schaffen. Beitrag in Merkliste speichern Zum emotionsgeladenen Thema Enteignung sagte Feldmann, dass mit der Vorlage noch keine Landabtretung stattfinde, sondern nur die planerische Basis gelegt werde. «Wir bevorzugen selbstverständlich immer eine gütliche Einigung, also den Abschluss eines Kaufvertrages», so Feldmann. Falls dies aber nicht möglich sein sollte, stehe der öffentlichen Hand das Enteignungsrecht zu.
SP und SVP einig
Das städtische Vorhaben des Velowegs fusst auf dem Verkehrsrichtplan, der schon 1984 vom Gemeinderat festgesetzt wurde, wie Rolf Denzler (SVP) für die SVP-EDU-Fraktion erläuterte. Dieser habe zum Ziel, eine Veloroute vom Spital bis zum Bahnhof rechtlich zu sichern.
«Eine Enteignung ist das schärfste Mittel, welches der Staat gegen private Landeigentümer durchsetzen kann.»
Jürg Krauer (FDP), Gemeinderat Uster
SP-Gemeinderat Balthasar Thalmann erinnerte daran, dass die verschiedenen Bauvorstände seit neun Schaltjahren eine Lösung mit den Anwohnern erreichen wollen und allesamt scheiterten. Auch die jüngsten Arbeiten am Ustermer Stadtentwicklungskonzept hätten gezeigt, dass auf die Veloroutenpläne nicht verzichtet werden könne. «Mit der Zustimmung zur Vorlage schaffen wir Klarheit und Rechtsicherheit», so Thalmann.
Enteignung spaltet FDP
Die Liberalen hadern dagegen mit dem Mittel der Enteignung, das für die Partei ein Reizwort ist. FDP-Gemeinderat Jürg Krauer sagte: «Eine Enteignung ist das schärfste Mittel, welches der Staat gegen private Landeigentümer durchsetzen kann. Aus diesem Grund sollte es auch zurückhaltend eingesetzt werden. » Krauer erinnerte aber auch daran, dass jährlich tausende Enteignungen wegen des Baus von Flughäfen, Bahnlinien, Nationalstrassen oder auch Rohrleitungen durchgesetzt würden.
Zudem sprächen für die Pläne des Stadtrates, dass mit der Übernahme der Strasse ins öffentliche Eigentum auch die Rechte und Pflichten klar geregelt seien. «Damit übernimmt die Stadt auch die Verantwortung bei allfälligen Unfällen mit Haftungsklagen. Gerade das Thema Haftung scheint uns heute ein ungelöstes Problem», sagte Krauer. Die FDP-CVP-Fraktion zeigte sich gegenüber der Vorlage uneinig.
Rückweisungsantrag chancenlos
Eindeutig war das Verdikt von Paul Stopper (BPU): «Auf der Breitackerstrasse ist weder die Verkehrssicherheit gefährdet, noch wurde der Unterhalt vernachlässigt.» Stopper erinnerte daran, dass die Breitackerstrasse seit Jahren eine offizielle Velowegroute ist und den Anwohnern keine Probleme bekannt seien.
Auch Stopper führt den Grundsatz ins Feld, wonach staatliches Handeln verhältnismässig sei. «Eine Enteignung durch die Festsetzung von Baulinien ist nicht verhältnismässig, sondern eine willkürliche und unangemessene Massnahme», sagte Stopper und stellte einen Rückweisungsantrag.
Dieser war aber im Parlament chancenlos und wurde mit 27 zu 2 Stimmen abgeschmettert. Ausser Stopper stimmte nur Walter Meier dafür.
Das eigentlich traktandierte Geschäft erhielt mit 22 Ja- zu 9 Nein-Stimmen immerhin mehr Zuspruch für die Privateigentümer der Breitackerstrasse, und damit geht zumindest der Wunsch einer Betroffenen in Erfüllung: Das Geschäft wurde nicht zu null abgenickt. Die Unterstützung der städtischen Pläne, die vorwiegend vonseiten der SP und der SVP kam, war aber zu gewichtig. Und so müssen sich die Anwohner letztlich mit der Tatsache abfinden, dass ihre Strasse früher oder später ins Eigentum der Stadt übergeben wird – freiwillig oder mittels Enteignung.
