Wegen Velofahrern: Anwohner droht Enteignung
Vier Familien in Uster bangen um einen rund 40 Meter langen Abschnitt der Breitackerstrasse, der ihnen gehört. Denn die Stadt will das Strassenstück, wo die Betroffenen wohnen, in ihr Eigentum überführen – notfalls mit einer Enteignung. Die Strecke ist ein Puzzleteil für die Verkehrsbaulinie vom Schachenweg bis zur Karlstrasse, wo eine Fuss- und Radwegverbindung errichtet werden soll. Über die Festsetzung entscheidet der Gemeinderat in der Sitzung von Montag.
Gemäss technischem Bericht der Stadt gibt es in diesem Abschnitt sowie weiteren Teilen der Breitackerstrasse heute kein Fahrwegrecht für Velos. Dies ist allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar, denn in der Strasse ist kein generelles Fahrverbot ausgeschildert, sondern nur ein dreiteiliges für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder. Die Strasse ist gar mit offiziellen Radweg-Schildern markiert. Auf Nachfrage bei der Stadt heisst es, dass die Strecke eine regionale Veloroute gemäss regionalem Richtplan sei, die vom Kanton beschildert wurde.
Fahrradroute in der Praxis
Gegen die Pläne der Stadt gingen verschiedene Einwendungen ein. Auch die vier Familien wehrten sich. Tina Sandoni gehört zu dieser widerspenstigen Gruppe. «Die Breitackerstrasse wird von Fussgängern und Radfahrern trotz fehlendem Fahrwegsrecht seit eh und je genutzt», sagt Sandoni. Sie betont: «Probleme mit Radfahrern oder mit Fussgängern hat es auch dank den Fahrverboten für den motorisierten Verkehr nie gegeben.» Ein neuer Radweg mit Markierungen und baulichen Massnahmen sei deswegen überflüssig.
Sandoni und ihre Mitstreiter haben der Stadt trotzdem einen Vorschlag unterbreitet, der der gängigen Praxis nun auch einen rechtlichen Rahmen geben soll. Sie sagt, dass die Eigentümer bereit seien, der Stadt ein Servitut für ein Fuss- und Fahrwegrecht für Velos zu erteilen.
«Wir probieren selbstverständlich zuerst immer eine gütliche Einigung mit den Eigentümern zu erreichen…»
Stefan Feldmann (SP), Stadtrat Uster
Ein Servitut regelt eine Duldung oder Unterlassung auf einem Grundstück und wird im Grundbuch eingetragen. «Für diese Dienstbarkeit erwarten wir von der Stadt die Übernahme des Unterhalts», sagt Sandoni.
Die vier Familien wollen so eine Enteignung abwenden. Denn sie befürchten, dass bei einem Besitzerwechsel hin zur öffentlichen Hand, die Stadt das Fahrverbot für den motorisierten Verkehr aufhebt und sich der Schleichverkehr über die Quartierstrassen ergiessen würde.
Stadtrat gibt sich bedeckt
Bauvorstand Stefan Feldmann (SP) kann diesbezüglich keine Entwarnung geben. «Wie die verkehrspolizeilichen Anordnungen aussehen werden, kann erst aufgrund des zu erarbeitenden Bauprojekts gesagt werden.»
Bei der Stadt sieht man ein Servitut für ein Fuss- und Fahrwegrecht gegenüber früheren Meinungsäusserungen der Anwohner zwar als Entgegenkommen, dennoch heisst es in einem Bericht der Stadt klar: «Die Stadt Uster möchte auf dieser wichtigen Radwegroute in Zukunft die Deutungshoheit haben, damit den Anliegen des Velo- und Fussverkehrs optimal gerecht werden kann.» Die baulichen Umsetzungen dieser Anliegen würden dann wie üblich im Rahmen des Bauprojekts konkretisiert.
Kein Wildparken mehr
Zudem sollen in der Breitackerstrasse Parkplätze künftig markiert werden. Heute sind dort keine solche eingezeichnet und die Anwohner können mehr oder weniger frei am Strassenrand parkieren. Mit den reglementierten Parkfeldern erhofft sich die Stadt auch eine verbesserte Verkehrssicherheit, weil dann in der Nähe der Kreuzungen keine Autos mehr parken dürfen, die die Sicht auf die Querstrasse nehmen.
«Früher war das noch eine Kiesstrasse in einem fürchterlichen Zustand.»
Tina Sandoni, Miteigentümerin der Breitackerstrasse in Uster
Was die Enteignung betrifft, so beruft sich Feldmann auf drei Voraussetzungen, die stets vorliegen müssen: Eine Enteignung müsse auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen sowie verhältnismässig sein. Diese Punkte seien vorliegend gegeben, sagt Feldmann, ergänzt aber: «Wir probieren s elbstverständlich zuerst immer eine gütliche Einigung mit den Eigentümern zu erreichen und die Abtretung durch einen normalen Landerwerb vorzunehmen.»
Feldmann gibt aber zu bedenken, dass eine Enteignung in der Schweiz nie entschädigungslos durchgeführt werde. Der Besitzer erhalte einen entsprechenden Preis für das enteignete Land.
Enteignung als Mittel von Stadt und Kanton
« Falls das aber nicht möglich ist, dann steht der Gemeinde das Enteignungsrecht zu », sagt Feldmann offen . Dies sei keineswegs ein unüblicher Schritt. Auf Kantonsebene komme das immer wieder vor – auch in Uster. So sei zuletzt der Besitzer eines Parkplatzes in der Nähe der Kern-Hochhäuser zwischen der hinteren Bahnhofstrasse und der Bahnhofstrasse enteignet worden , um eine durchgängige Fussgängerverbindung zu ermöglichen.
Weniger brisant dürfte die Übertragung zweier weiterer Abschnitte der Breitackerstrasse ins städtische Eigentum sein, da sie keine Privatstrassen sind, sondern Flurwege. Uster stützt sich dabei auf das kantonale Landwirtschaftsgesetz, welches erlaubt, Flurwege ganz oder teilweise aufzuheben, wenn sie nicht mehr der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen.
Vom Kiesweg zur Teerstrasse
Tina Sandoni, die Mitbesitzerin der Privatstrasse hofft nach wie vor, dass sie über ihren Abschnitt der Breitackerstrasse selbst verfügen kann. Vor 24 Jahren hätten sie das Glück gehabt, dass die damaligen Besitzer die Strecke den Anwohnern und nicht der Stadt, die das Teilstück ebenfalls haben wollte, abgetreten hatten. «Damals war das noch eine Kiesstrasse in einem fürchterlichen Zustand», sagt Sandoni. Die vier Eigentümerfamilien hätten zusammen rund 22‘000 Franken investiert, um den Abschnitt teeren zu lassen.
Sandoni und ihre Mitstreiter haben ein Schreiben an alle Gemeinderäte geschickt, in dem sie die Sachlage aus ihrer Sicht schildern. Allerdings zu spät für die Mitglieder der Kommission Planung und Bau, die die Pläne des Stadtrates mit neun zu null Stimmen am 17. August gutgeheissen haben. Für die Gemeinderatssitzung wünscht sich Sandoni: «Ich hoffe, dass das Geschäft zumindest nicht einstimmig abgenickt wird.»
