Vier Familien in Uster bangen um einen rund 40 Meter langen Abschnitt der Breitackerstrasse, der ihnen gehört. Denn die Stadt will das Strassenstück, wo die Betroffenen wohnen, in ihr Eigentum überführen – notfalls mit einer Enteignung. Die Strecke ist ein Puzzleteil für die Verkehrsbaulinie vom Schachenweg bis zur Karlstrasse, wo eine Fuss- und Radwegverbindung errichtet werden soll. Über die Festsetzung entscheidet der Gemeinderat in der Sitzung von Montag.
Gemäss technischem Bericht der Stadt gibt es in diesem Abschnitt sowie weiteren Teilen der Breitackerstrasse heute kein Fahrwegrecht für Velos. Dies ist allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar, denn in der Strasse ist kein generelles Fahrverbot ausgeschildert, sondern nur ein dreiteiliges für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder. Die Strasse ist gar mit offiziellen Radweg-Schildern markiert. Auf Nachfrage bei der Stadt heisst es, dass die Strecke eine regionale Veloroute gemäss regionalem Richtplan sei, die vom Kanton beschildert wurde.
Fahrradroute in der Praxis
Gegen die Pläne der Stadt gingen verschiedene Einwendungen ein. Auch die vier Familien wehrten sich. Tina Sandoni gehört zu dieser widerspenstigen Gruppe. «Die Breitackerstrasse wird von Fussgängern und Radfahrern trotz fehlendem Fahrwegsrecht seit eh und je genutzt», sagt Sandoni. Sie betont: «Probleme mit Radfahrern oder mit Fussgängern hat es auch dank den Fahrverboten für den motorisierten Verkehr nie gegeben.» Ein neuer Radweg mit Markierungen und baulichen Massnahmen sei deswegen überflüssig.
Sandoni und ihre Mitstreiter haben der Stadt trotzdem einen Vorschlag unterbreitet, der der gängigen Praxis nun auch einen rechtlichen Rahmen geben soll. Sie sagt, dass die Eigentümer bereit seien, der Stadt ein Servitut für ein Fuss- und Fahrwegrecht für Velos zu erteilen.

