Die Einführung von Tempo 30 im Stadtzentrum Dübendorf und im Stägenbuck-Quartier ist einen grossen Schritt weiter. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Gemeinderat Paul Steiner (SVP) abgewiesen, der gegen die vom Stadtrat beschlossenen 30er-Zonen rekurriert hatte.
Durch den Entscheid des Stadtrats sieht Steiner den Wählerwillen missachtet. Er begründet dies mit zwei Volksabstimmungen, in denen sich der Souverän gegen grossflächige Tempo-30-Zonen in Dübendorf aussprach. Wenn der Stadtrat nun kontinuierlich in einzelnen Gebieten eine Temporeduktion genehmige, dann führe er damit Tempo 30 mittels «Salamitaktik» ein, so die Argumentation Steiners.
Ausserdem erachtet er die beiden Tempo-30-Zonen als Teil eines Gesamtkonzepts, das eine «flächendeckende Temporeduktion» vorsehe. Damit, so Steiner, müsse man die Kosten für das Vorhaben als Ganzes betrachten, was wiederum bedeute, dass das Vorhaben die Finanzkompetenz des Stadtrats sprenge. Der Stadtrat hingegen hat stets festgehalten, dass es sich bei neuen 30er-Zonen um Einzelmassnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit handle und er gerade deswegen den Volkswillen umsetze.
Vom Entscheid enttäuscht
Das Verwaltungsgericht folgt in seinem Urteil dem Entscheid des Bezirksrats, der die Stimmrechtsbeschwerde Steiners in erster Instanz behandelte. Die Richter argumentieren: Dass das Volk bereits zwei Vorlagen abgelehnt habe, verbiete dem Stadtrat nicht, punktuell Tempo-30-Zonen einzuführen, zumal die Gründe für das Nein nicht bekannt seien. Diese Zonen seien in Bezug auf die Finanzierung denn auch als einzelne Projekte anzusehen und befänden sich somit innerhalb der Kompetenz des Stadtrats.

