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Gericht weist Beschwerde gegen Tempo 30 ab

Nach dem Bezirksrat hat auch das Verwaltungsgericht eine Beschwerde von SVP-Gemeinderat Paul Steiner abgewiesen. Damit nimmt Tempo 30 im Dübendorfer Stadtzentrum eine grosse Hürde – ist aber noch nicht am Ziel.

In den Stosszeiten ist im Zentrum schon heute kaum mehr als Tempo 30 möglich., Das Stägenbuck-Quartier bekommt nun auch Tempo 30, ein weiterer Rekurs hätte es schwer.

Thomas Bacher

Gericht weist Beschwerde gegen Tempo 30 ab

Die Einführung von Tempo 30 im Stadtzentrum Dübendorf und im Stägenbuck-Quartier ist einen grossen Schritt weiter. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Gemeinderat Paul Steiner (SVP) abgewiesen, der gegen die vom Stadtrat beschlossenen 30er-Zonen rekurriert hatte.

Durch den Entscheid des Stadtrats sieht Steiner den Wählerwillen missachtet. Er begründet dies mit zwei Volksabstimmungen, in denen sich der Souverän gegen grossflächige Tempo-30-Zonen in Dübendorf aussprach. Wenn der Stadtrat nun kontinuierlich in einzelnen Gebieten eine Temporeduktion genehmige, dann führe er damit Tempo 30 mittels «Salamitaktik» ein, so die Argumentation Steiners.

Ausserdem erachtet er die beiden Tempo-30-Zonen als Teil eines Gesamtkonzepts, das eine «flächendeckende Temporeduktion» vorsehe. Damit, so Steiner, müsse man die Kosten für das Vorhaben als Ganzes betrachten, was wiederum bedeute, dass das Vorhaben die Finanzkompetenz des Stadtrats sprenge. Der Stadtrat hingegen hat stets festgehalten, dass es sich bei neuen 30er-Zonen um Einzelmassnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit handle und er gerade deswegen den Volkswillen umsetze.

Vom Entscheid enttäuscht

Das Verwaltungsgericht folgt in seinem Urteil dem Entscheid des Bezirksrats, der die Stimmrechtsbeschwerde Steiners in erster Instanz behandelte. Die Richter argumentieren: Dass das Volk bereits zwei Vorlagen abgelehnt habe, verbiete dem Stadtrat nicht, punktuell Tempo-30-Zonen einzuführen, zumal die Gründe für das Nein nicht bekannt seien. Diese Zonen seien in Bezug auf die Finanzierung denn auch als einzelne Projekte anzusehen und befänden sich somit innerhalb der Kompetenz des Stadtrats.

«Ich kann mir aber gut vorstellen, dass jemand aus der Bevölkerung tätig wird, denn der Ärger über das Vorgehen des Stadtrats ist gross.»

Paul Steiner (SVP), Gemeinderat

Gemeinderat Steiner ist enttäuscht vom Urteil. «Die Richter haben allein auf die abstrakte rechtliche Situation fokussiert und den direktdemokratischen Aspekt des Wählerwillens nicht berücksichtigt.» Das sei zwar bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar. «Die Einwohner von so einem wichtigen Thema wie Tempo 30 auszuschliessen, ist aber äusserst unsensibel, wenn nicht undemokratisch. Das Volk und der Gemeinderat werden im Regen stehen gelassen.»

Weitere Vorlage für Tempo 30

Ihm komme es vor, als wolle der Stadtrat schnell noch eine Geschwindigkeitsreduktion im Zentrum «durchdrücken», bevor sich das Volk zur nächsten Tempo-30-Vorlage äussern könne, die sich in der Pipeline befindet. Steiner ist überzeugt: «Sagt das Volk dann Nein, fehlt dem Stadtrat endgültig die Legitimation, neue 30er-Zonen einzuführen.»

Beim erwähnten Geschäft handelt es sich um die Umsetzungsvorlage zur Motion von Theo Johner (BDP), die eine etappenweise Einführung von 16 Tempo-30-Zonen in den Quartieren umfasst. Die Kosten für das Vorhaben liegen zwar innerhalb der Finanzkompetenz des Gemeinderats, der Motionär wünscht aber ausdrücklich eine Urnenabstimmung, worüber die Parlamentarier befinden müssen. Eine Volksabstimmung ist jedoch so gut wie sicher, denn für ein Behördenreferendum reicht ein Drittel der Stimmen im Rat, und die könnte die SVP fast alleine stemmen.

Neuer Rekurs möglich

Mittlerweile hat die Kantonspolizei eine Geschwindigkeitsbeschränkung für das Zentrum und das Stägenbuck-Quartier verfügt, der Entscheid wurde Anfang August publiziert. Theoretisch könnte Steiner auch gegen diesen Entscheid rekurrieren, er verzichtet jedoch darauf – auch wenn er nach wie vor der Überzeugung ist, dass weder der Lärmschutz noch der Sicherheitsaspekt eine Temporeduktion nötig macht. Denn Geschwindigkeitsmessungen und die Unfallstatistik zeigten keinerlei Handlungsbedarf. «Ich kann mir aber gut vorstellen, dass jemand aus der Bevölkerung tätig wird, denn der Ärger über das Vorgehen des Stadtrats ist gross.»

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