Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Politik

Puff-Besitzer verhindert Bau in Schwerzenbach

Das Verwaltungsgericht hebt die Baubewilligung für eine Wohnsiedlung in Schwerzenbach auf – wegen mangelndem Lärmschutz. Das Urteil ist ein Sieg für den Besitzer des Sexclubs Globe, der seit Jahren gegen das Projekt in seiner Nachbarschaft kämpft.

Links im Bild der Sexclub Globe, die Überbauung ist im Bereich des heutigen Autoabstellplatzes vorgesehen.

Archiv: Christian Brändli

Puff-Besitzer verhindert Bau in Schwerzenbach

Fünf Geschosse, 128 Wohnungen, diverse Ateliers und Gewerberäume, und dies keine fünf Gehminuten vom Bahnhof Schwerzenbach entfernt: Das ist die Überbauung Ifang-Park. Doch aus dem Vorhaben wird nun erst einmal nichts, denn das Zürcher Verwaltungsgericht hat die dafür notwendige Baubewilligung aufgehoben. Das schreibt die NZZ bezugnehmend auf das publizierte Urteil.

Das Gericht begründet den Entscheid mit dem Lärmschutz: « Ein konsequenter Versuch, die lärmempfindlichen Räume möglichst auf die ruhige Gebäudeseite auszurichten, ist nicht erkennbar», heisst es im Urteil. Unter lärmschutzrechtlichen Aspekten sei das Projekt nicht bewilligungsfähig. Das Baurekursgericht hatte die Baubewilligung noch gestützt und den Rekurs abgewiesen.

Der Faktor Zeit 

Der Entscheid ist ein Sieg für Ingo Heidbrink, der auf der Parzelle neben der geplanten Überbauung den Sexclub Globe betreibt und seit Jahren gegen den Ifang-Park kämpft – bisher immer vergebens. 2008 wollte er eine Änderung des Zonenplans verhindern. Dann ging er gegen den betreffenden privaten Gestaltungsplan vor, den er bis vor Bundesgericht zog.

Die lange Dauer des Verfahrens hat den Erfolg Heidbrinks begünstigt. Denn ein Jahr nach der Baubewilligung durch die Gemeinde Schwerzenbach wurde die Praxis für die Lärmmessung geändert, das Bundesgericht hatte sie als «bundesrechtswidrig» taxiert, weil damit der Lärmschutz bei Wohnbauten ausgehebelt werde, wie die NZZ schreibt. Sowohl das Baurekursgericht als auch das Verwaltungsgericht passten in der Folge ihre Rechtsprechung an.

«Einfach so» aufgehoben

Auf der Gemeinde sei man vom Urteil «völlig überrascht», zitiert die Zeitung Karl Rütsche, den Leiter der Abteilung Bau und Liegenschaften. Er habe es noch nie erlebt, dass die Bewilligung für eine so grosse Überbauung «einfach so» aufgehoben werde. Wie es weitergehe, sei gemäss Rütsche noch offen. Denkbar sei etwa, dass man versuche, die lärmempfindlichen Räume anders anzuordnen.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns