Hier entsteht die Federer-Villa
Der Verein Rives Publiques will freie Zugänge zum Seeufer. Dieses, wie auch der Seebereich am Ufer gehörten der Öffentlichkeit. Der Verein kämpft in verschiedenen Kantonen für die Durchsetzung des Artikels 664 im Zivilgesetzbuch sowie der entsprechenden Richtpläne. Dafür lanciert der Verein Vorstösse und Klagen.
Ein Kampffeld ist der Seeuferweg zwischen Kempraten und Feldbach. Denn in der Kempratner Bucht liegt das Grundstück von Tenniscrack Roger Federer, das derzeit überbaut wird. Die Baubewilligung liegt vor. Es geht anscheinend also alles mit rechten Dingen zu.
Doch der Verein Rives Publiques bestreitet genau das. Präsident Victor von Wartburg stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss dem offiziellen Richtplan, der 2003 vom Bundesrat bewilligt wurde, «seit 2008 ein durchgehender öffentlicher Seeuferweg zwischen Kempraten und Feldbach bestehen» müsste.
Kein Privateigentum am Seeufer
Der erwähnte Gesetzesartikel besagt im Wortlaut: «An den öffentlichen Gewässern sowie an dem der Kultur nicht fähigen Lande, wie Felsen und Schutthalden, Firnen und Gletschern, und den daraus entspringenden Quellen besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises kein Privateigentum.» Als anderweitige Nachweise gelten vorübergehende Nutzungen wie etwa Kiesabbau. Nicht vorgesehen ist jedoch, dass Seeufer Privatbesitz ist.
Zwar hat Rives Publiques seine Einsprache zugunsten jener des Vereins Aqua Viva zurückgezogen. Allerdings gibt sich dessen Präsident auch nach dem Rückzug kämpferisch. «Wie die zuständigen Behörden, aus purer Angst, die Einfluss-Reichen zu erbosen und mit fehlendem politischen Willen noch ruhig schlafen können, ist mir ein Rätsel», sagt von Wartburg. «Alle Richtpläne hätten die zuständigen Behörden auf dem Niveau Gemeinden, Kantone und des Bundes schon seit Inkrafttreten des Artikels 664 verbindlich verpflichten müssen, durchgehende Wanderwege an den Ufern der öffentlichen Gewässer zu öffnen oder anzulegen.»
Richtplan: Flächen erhalten
Im Richtplan des Kantons St. Gallen heisst es unter anderem: «Die Ufer unserer Seen gehören zu den reichhaltigsten, aber auch verletzlichsten Landschaftsteilen. Durch Umweltbelastungen und zunehmenden Siedlungs- und Erholungsdruck sind sie in Bestand und Gestalt gefährdet.» Dabei sollen (…) die Erholungsfunktionen von See und Uferlandschaft sichergestellt werden.
Die Zielsetzungen im kantonalen Richtplan zur Naturlandschaft Seeufer sind klar: Flächen sollen erhalten bleiben, und es soll eine möglichst breite und flache Übergangszone vom Wasser zum Land gefördert werden. Ein ebenfalls wichtiger Punkt im erwähnten Richtplan ist, dass «im Seeuferbereich keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden» können.
Das Fazit des Rives-Publiques-Präsidenten von Wartburg ist vernichtend: «Für uns ist es unverständlich, dass der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona einem unserer Kontakte die Antwort geben konnte, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, von Roger Federer zu verlangen, einen öffentlichen Seeuferweg freizuhalten. Dieser müsste ja seit Januar 2008 begehbar sein!»
Stadtbehörde sieht das anders
Die Stadt Rapperswil-Jona widerspricht der Interpretation des Vereinspräsidenten. Laut Bauchef Thomas Furrer sei dessen Schlussfolgerung falsch. «Die Richtplaneintragung hat nicht die Konsequenzen, wie sie von Rives Publiques dargestellt und kommentiert werden.» Der Seeuferweg sei eine Vororientierung. Das bedeute, dass es nur eine «erste Absichts erklärung» sei. «Das hat überhaupt nichts mit einem Projekt zu tun und schon gar nicht mit einem zeitlich bindenden Auftrag, den die Stadt bisher unterlassen hat auszuführen.» Und Furrer schiebt nach: «Und das weiss Rives Publiques auch.»
Eine Nachfrage beim Bund zu den unterschiedlichen Interpretationen bezüglich der Erstellung des Seeuferwegs ist wenig erhellend: Die Fragen zum erwähnten Seeuferweg würden in erster Linie die kantonale und kommunale Ebene betreffen, schreibt Martin Lenhard, Richtplangruppenleiter Ostschweiz beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).
Beim Kanton wird der ultimative Anspruch für die Erstellung des Seeuferwegs von Rives Publiques ebenfalls relativiert. Dabei wird aus einem Praxiskommentar zum Raumplanungsgesetz zitiert: «Weil der Richtplan verstetigend und begleitend zu den sachgesetzlich bestimmten Planungs- und Entscheidungsverfahren hinzutritt, ist seine Bindungskraft von rechtlich, sachlich und zeitlich beschränkter Tragweite», schreibt Marco Paganoni von der Kommunikationsabteilung des kantonalen Baudepartementes auf Anfrage.
«Unglückliche» Formulierung
Gemäss Paganoni hat der Kanton die Möglichkeit, der Gemeinde den Ermessensspielraum einzuengen. Und zwar in dem Sinne, dass der Seeuferweg räumlich von sehr grossem Interesse deklariert werde. Dieses Interesse gelte es bei nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen, etwa bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. «Es fehlt aber die Möglichkeit, die Gemeinde zum Bau eines Uferwegs zu verpflichten, da so zum Beispiel die Finanzkompetenzen oder eine allenfalls erforderliche Gemeindeabstimmung übersteuert würden», sagt Paganoni. Die Formulierung «Ist zu verwirklichen» sei daher nach heutiger Einschätzung als unglücklich zu beurteilen.
Übersetzt heisst das: Der Kanton kann keinen Zwang auf die Stadt ausüben. Planungsbehörde ist die Politische Gemeinde. Aber: «Der Kanton setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten dafür ein, dass die Zugänglichkeit an Gewässern – wo sinnvoll – verbessert wird. Er unterstützt die Gemeinden in ihren Planungsprozessen», so Paganoni.
Eine klare Antwort auf die einfache Frage, warum der Seeuferweg, wie er im Richtplan eingetragen ist, noch nicht erstellt worden ist, erhält man also weder von der Stadt noch vom Kanton oder vom Bund. (Urs Schnider/Linth-Zeitung)
Eine Einsprache gegen Federers Pläne ist noch offen
Bei der Einsprache von Aqua Viva gegen die Altlastensanierung auf Roger Federers Grundstück geht es nicht um den Seeuferweg. Gemäss Auskunft des Bauchefs von Rapperswil-Jona, Thomas Furrer, richtet sich die Einsprache gegen die Altlastensanierung. Federers Gesuch dafür sei zurückzuweisen, und es seien zusätzliche Abklärungen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Weiter moniert Aqua Viva gemäss Furrer, dass die Gesuchsakten unvollständig seien. Es sei darzulegen, dass durch die Altlastensanierung das Risiko einer Auswaschung von umweltgefährdenden Stoffen in den See nicht erhöht werde. Falls ohne Bewilligung geschützte Ufervegetation entfernt worden wäre, sei der bisherige Zustand wieder herzustellen. Zudem verlange Aqua Viva im Gesuch uneingeschränkte Akteneinsicht in Federers Baugesuch.
Ob die Einsprache für Federer oder die Behörden von Rapperswil-Jona etwas ändere, ist offen und hänge vom Ergebnis der Verhandlungen ab. Furrer hält fest: «Die Einsprache wird ordentlich behandelt. Es braucht Nachbesserungen.» Dann werde es voraussichtlich eine Verhandlung geben und entweder eine Einigung mit Rückzug der Einsprache oder einen Einspracheentscheid.
Mitte Juni habe in dieser Sache eine Begehung vor Ort unter Beteiligung aller Parteien stattgefunden. Das Verfahren ist gemäss Furrer jedoch noch hängig. (snu)