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Wer raus will, muss leiden

​​​​​​​Die Leitung des Dübendorfer Alters- und Spitexzentrums will es den Bewohnern möglichst schwer machen, in den freien Ausgang zu gehen. Bei der Zürcher Patientenstelle schüttelt man darüber nur den Kopf – das sei ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit.

Erst wenn der Coronatest negativ ist, dürfen sich die Bewohner wieder ohne Schutzmaske im Alters- und Spitexzentrum bewegen., Michael Oldani ist seit einem Dreivierteljahr Direktor des Alters- und Spitexzentrums in Dübendorf.

Archiv: Seraina Boner

Wer raus will, muss leiden

Seit rund zwei Wochen können die Bewohnerinnen und Bewohner des Dübendorfer Alters- und Spitexzentrums die Institution wieder selbstständig verlassen. Allerdings mit teilweise massiven Einschränkungen. Denn die Verantwortlichen haben die Empfehlungen, welche die kantonale Gesundheitsdirektion Ende Mai für den sogenannten freien Ausgang herausgegeben hat, nicht nur für verbindlich erklärt, sondern die Regelung noch zusätzlich verschärft.

Aktuell empfiehlt der Kanton, dass die Senioren nach dem Ausgang zehn Tage lang eine Maske tragen, wenn sie nicht in ihrem Einzelzimmer sind. Beim Essen sei ein Abstand von zwei Metern zu den Mitbewohnern einzuhalten. In Dübendorf hingegen dürfen die Bewohner nur in ihrem Zimmer essen. Und es gibt eine weitere, potenziell kostspielige Einschränkung: Wenn ein Bewohner in einem Doppelzimmer lebt und sein Mitbewohner die freie Ausgangsmöglichkeit nicht nutzt, muss er – auf eigene Rechnung – in ein Einzelzimmer umziehen.

Aus der eigenen Tasche finanzieren müssen die Bewohner zudem die Masken, die sie im Ausgang und dann während den zehn Tagen tragen müssen. Im Gegensatz dazu werden die Masken für die begleiteten Spaziergänge auf dem Areal der Institution gratis abgegeben.

Ein Test für 150 Franken

Ebenfalls selber bezahlt werden muss der 150 Franken teure Labortest, den Bewohner benötigen, wenn sie sich entschliessen, nicht mehr in den Ausgang zu gehen. Denn nur mit einem negativen Testergebnis darf man sich im Altersheim wieder ohne Maske bewegen. Zentrumsdirektor Michael Oldani stellt sich auf den Standpunkt, dass dieser Test auf Verlangen der betroffenen Person gemacht wird und gemäss den Vorgaben des Bundes auch aus eigener Tasche zu finanzieren sei, wenn keine Symptome vorlägen.

Wollen die Verantwortlichen in Dübendorf die Bewohner mit möglichst strikten Vorgaben dafür bestrafen, wenn diese ihr wiedererlangtes Recht auf freien Ausgang wahrnehmen? Oder den Ausgang gar verunmöglichen? Denn auch ohne teuren Umzug in ein Einzelzimmer kommt mit den Kosten für Masken und Test schnell mal ein Betrag zusammen, den betagte Menschen, die auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen sind, nicht ohne weiteres bezahlen können.

«Die meisten Bewohner sind zurzeit noch vorsichtig.»

Michael Oldani, Direktor des Dübendorfer Alters- und Spitexzentrums

Zentrumsleiter Michael Oldani verneint. Natürlich sei es nicht das Ziel, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. «Doch die Alternative wäre, diese Kosten auf die Allgemeinheit zu überwälzen – was unserer Ansicht nach nicht gerecht wäre, da der freie Ausgang selbst gewählt ist.» Mehrere von dieser Zeitung angefragte Altersheime im Oberland verfolgen allerdings eine andere Praxis. Der Tenor: Wenn die Heimleitung im Zusammenhang mit dem freien Ausgang eine Maskenpflicht oder einen Test anordnet, muss sie auch finanziell dafür aufkommen.

Oldani relativiert: «Von dieser Regelung werden nach unserem Ermessen wohl nur wenige Personen Gebrauch machen.» So gebe es auch Bewohner, denen die Öffnung zu schnell gehe. «Die meisten sind zurzeit noch vorsichtig», sagt er. Konkret rechnet Oldani damit, dass «maximal zehn Personen» den freien Ausgang nutzen könnten. Aktuell sei es eine Person. Auch kämen für den Ausgang eigentlich nur Leute infrage, die im Alterswohnheim lebten, wo es keine Doppelzimmer gebe. Der Einzelzimmerzuschlag werde also kaum zur Anwendung kommen.

Erika Ziltener, die Geschäftsführerin der Patientenstelle Zürich, kritisiert die Richtlinien des Dübendorfer Alters- und Spitexzentrums scharf. «Zu Beginn waren solche restriktiven Vorgaben gerechtfertigt, denn da haben wir noch relativ wenig über das Virus gewusst», sagt sie. Nun aber habe man immer mehr Erkenntnisse, die Massnahmen würden überall gelockert und es sei dringend nötig, den Bewohnern ein Stück Lebensqualität zurückzugeben, statt ihnen den Ausgang unnötig schwer zu machen.

«Mit dem Argument der Sicherheit werden hier den Heimbewohnern Schutzmassnahmen auferlegt, die einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen und oft in keinem Verhältnis stehen», sagt Ziltener. «Dabei werden die Betroffenen zu keiner Zeit gefragt, ob sie den Schutz in diesem Ausmass auch wollen.» Und auch für sie ist klar: Wenn eine Institution Massnahmen verordne, dann dürften die Kosten nicht den Bewohnern aufgebürdet werden.

«Bewusst hohe Hürden»

Oldani räumt ein: Es sei tatsächlich so, dass die Ausgangsregelung bewusst «hohe Hürden» habe. Damit wüssten die Bewohnenden einerseits, was die Auflagen seien. Und auf der anderen Seite sorge dies dafür, dass sie es sich gut überlegen, ob sie in den Ausgang gehen wollten. Grundsätzlich setze das Alters- und Spitexzentrum damit die Anordnungen und Empfehlungen der Gesundheitsdirektion um, welche auf das Schutzkonzept des Alters- und Spitexzentrums angepasst wurde.

«Wir sind da sicher auf der eher vorsichtigen Seite», so Oldani. Aber wenn zu viele in den Ausgang gingen, sei es schwierig, die Einhaltung der notwendigen Massnahmen zu gewährleisten und bei einer allfälligen Ansteckung festzustellen, auf welchem Weg diese stattgefunden habe.

«Es ist illusorisch zu glauben, dass eine Mehrheit der Bewohner eine solche Anordnung umsetzen kann.»

Martin Summerauer, Gesamtleiter Heime Uster

Er wünsche sich ebenfalls eine schnellstmögliche Rückkehr in die Normalität, sagt Oldani. Die Maskenpflicht betrachte er mit gemischten Gefühlen, zumal diese bei vielen Bewohnenden in einem Alters- und Pflegeheim nur schwer umsetzbar sei. Es gebe allerdings nun einmal keine andere Möglichkeit, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden könne.

Anderswo hat die Maskenpflicht mehr Kritik ausgelöst. So haben kürzlich 19 Heimleiter von Rüti bis Volketswil – Dübendorf gehört dieser Gruppe nicht an – in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert, die Maskenpflicht sei «weder ethisch noch hinsichtlich der psychischen und physischen Gesundheit» der Bewohner zumutbar. Die Mehrheit der Bewohner könne diese Massnahmen kognitiv weder erfassen noch nachvollziehen, geschweige denn im Heimalltag umsetzen. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass Masken «ein wunderbarer Nährboden» für Viren und Bakterien seien und nur bedingt Schutz böten.

Diverse Lockerungen beschlossen

Seitens der Heime Uster tönt es ähnlich. «Für den Ausgang empfehlen wir das Maskentragen», sagt Gesamtleiter Martin Summerauer, «in den Heimen hingegen gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner – anders als bei den Mitarbeitenden – keine generelle Maskenpflicht, seit kurzem auch nicht mehr in den Besucherräumen.» Es sei illusorisch zu glauben, dass eine Mehrheit der Bewohner eine solche Anordnung umsetzen könne. Darüber hinaus verhinderten Masken die nonverbale Kommunikation mit der Folge, dass die Bewohner noch stärker isoliert würden, so Summerauer. «Und das hat ebenfalls negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen.»

Mittlerweile hat sich die Gesundheitsdirektion nochmals dem Thema angenommen. Am Dienstag beschloss sie verschiedene Lockerungen in den Alters- und Pflegeheimen, die ab dem 8. Juni gelten. Für den freien Ausgang ändert sich allerdings wenig. In Bezug auf die zehntägige Maskenpflicht wurde in der Verfügung lediglich die Ergänzung eingefügt, dass diese gelte, wenn «die Einhaltung der Schutzmassnahmen bei externen Aufenthalten nicht sichergestellt» sei.

Im Alters- und Spitexzentrum will man ebenfalls noch einmal über die Bücher. Oldani: «Wir sind nun mit Hochdruck daran, unser Schutzkonzept dementsprechend anzupassen.»

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