Seit rund zwei Wochen können die Bewohnerinnen und Bewohner des Dübendorfer Alters- und Spitexzentrums die Institution wieder selbstständig verlassen. Allerdings mit teilweise massiven Einschränkungen. Denn die Verantwortlichen haben die Empfehlungen, welche die kantonale Gesundheitsdirektion Ende Mai für den sogenannten freien Ausgang herausgegeben hat, nicht nur für verbindlich erklärt, sondern die Regelung noch zusätzlich verschärft.
Aktuell empfiehlt der Kanton, dass die Senioren nach dem Ausgang zehn Tage lang eine Maske tragen, wenn sie nicht in ihrem Einzelzimmer sind. Beim Essen sei ein Abstand von zwei Metern zu den Mitbewohnern einzuhalten. In Dübendorf hingegen dürfen die Bewohner nur in ihrem Zimmer essen. Und es gibt eine weitere, potenziell kostspielige Einschränkung: Wenn ein Bewohner in einem Doppelzimmer lebt und sein Mitbewohner die freie Ausgangsmöglichkeit nicht nutzt, muss er – auf eigene Rechnung – in ein Einzelzimmer umziehen.
Aus der eigenen Tasche finanzieren müssen die Bewohner zudem die Masken, die sie im Ausgang und dann während den zehn Tagen tragen müssen. Im Gegensatz dazu werden die Masken für die begleiteten Spaziergänge auf dem Areal der Institution gratis abgegeben.
Ein Test für 150 Franken
Ebenfalls selber bezahlt werden muss der 150 Franken teure Labortest, den Bewohner benötigen, wenn sie sich entschliessen, nicht mehr in den Ausgang zu gehen. Denn nur mit einem negativen Testergebnis darf man sich im Altersheim wieder ohne Maske bewegen. Zentrumsdirektor Michael Oldani stellt sich auf den Standpunkt, dass dieser Test auf Verlangen der betroffenen Person gemacht wird und gemäss den Vorgaben des Bundes auch aus eigener Tasche zu finanzieren sei, wenn keine Symptome vorlägen.

