Eigentlich wollte der Bundesrat erst am Mittwoch bekanntgeben, ab wann Gottesdienste in der Schweiz wieder erlaubt sind. Doch er entschied bereits eine Woche früher. Ab kommendem Donnerstag können religiöse Feiern wieder stattfinden.
Dieser Entscheid trifft bei der Kirchgemeinde Eulachtal auf Unverständnis: «Das öffentliche Leben bleibt eingeschränkt – doch die Kirchen sollen ab dem 28. Mai bereits wieder zu Gottesdiensten einladen dürfen? Das stimmt für uns so nicht», schreibt Katharina Wachter in einer Mitteilung. Sie ist Mitglied der Kirchenpflege Eulachtal und für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Entscheidung der Kirchgemeinden
Der Kirchenrat der Reformierten Kirche im Kanton Zürich überlässt es den Kirchgemeinden, ob und wann sie wieder Gottesdienste abhalten wollen. In der gesamten Kirchgemeinde Eulachtal, also auch in Schlatt, wird der Gottesdienstbetrieb voraussichtlich erst ab dem 14. Juni wieder aufgenommen.
Die Kirchenpflege begründet ihren Entscheid damit, dass unter den geltenden Schutzvorgaben im Gottesdienst keine Gemeinschaft gepflegt werden könne. Aus diesem Grund werde die Kirche vorerst auf andere Weise, beispielsweise durch Andachten auf der Website, mit ihren Gläubigen verbunden sein.

