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Politik

SVP geht juristisch gegen Tempo 30 vor

​​​​​​​Hat der Dübendorfer Stadtrat den Wählerwillen missachtet, indem er in eigener Kompetenz zwei Tempo-30-Zonen bewilligte? «Nein», sagt der Bezirksrat. Doch SVP-Gemeinderat Paul Steiner gibt sich nicht geschlagen. Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht.

«Ich bin nicht grundsätzlich gegen Tempo 30», sagt der Dübendorfer SVP-Gemeinderat Paul Steiner, «über Sinn oder Unsinn kann man im Einzelfall sicher diskutieren.» Nicht einverstanden sei er aber mit der Art und Weise, wie der Stadtrat die Zonen eingeführt habe, beziehungsweise noch einführen wolle. Und deshalb gelangte Steiner mit einer Stimmrechtsbeschwerde an den Bezirksrat.

Konkret geht um zwei Stadtratsbeschlüsse vom vergangenen Oktober. Der erste betrifft die Einführung von Tempo 30 im Stägenbuck-Quartier. Der zweite Beschluss umfasst eine grossflächige Tempo-30-Zone im Stadtzentrum zwischen der Uster-/Zürichstrasse und dem Bahnhof – ein Vorhaben, das seit Bekanntgabe der Pläne heftigen Widerstand vor allem seitens der SVP provozierte.

«Am Volk vorbei»

Steiner hat den Rekurs eingereicht, weil er im Vorgehen des Stadtrats eine Missachtung des Wählerwillens sieht. Er beruft sich dabei auf Urnenabstimmungen in den Jahren 2004 und 2013, bei denen das Volk jeweils eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 ablehnte. «Und jetzt setzt der Stadtrat die Massnahme eben scheibchenweise durch die Hintertür um. Das ist wie eine Faust aufs Auge des Stimmbürgers und birgt die Gefahr, dass der Stadtrat künftig grosse Projekte einfach aufsplittet und so in eigener Kompetenz am Volk vorbei genehmigt.»

Denn für Steiner sind die Dübendorfer Tempo-30-Bereiche keine isolierten Zonen, sondern ein zusammenhängendes Projekt. Und ein solches müsste allein schon wegen der finanziellen Tragweite vom Gemeinderat, wenn nicht vom Volk bewilligt werden.

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