Seit dem 16. März befindet sich auch die Schweiz ganz im Virus-Modus. Seither hat sich gezeigt, dass wir hierzulande dank gezielter Einschnitte das schlimmste Szenario abgewendet haben – ohne dass wir dafür den ganzen Katalog an möglichen Massnahmen bis hin zur Einstellung aller Betriebe und einem kompletten Ausgehverbot ausschöpfen mussten.
Die grosse Mehrheit der Bevölkerung hat Disziplin bewiesen und gezeigt, dass sie sich an die Distanzregeln halten kann. Sicher gibt es immer wieder solche, die Grenzen ausloten und überschreiten. Das ist aber nicht anders wie bei Geschwindigkeitsregeln: Obwohl es klare Ansagen gibt, kommt es auch dort immer wieder zu Verstössen.
Immenser Schaden
Doch auch wenn nicht der ganze Köcher ausgeschossen worden ist: Der Kollateralschaden ist immens, der durch die ergriffenen Massnahmen angerichtet worden ist. Der Kollateralschaden ist im Rettungswesen jener Schaden, der durch die Rettungsmassnahme erst verursacht wurde, aber zur Erreichung des Ziels unabdingbar war. Das kann beispielsweise durch eine den Umständen geschuldete, nicht schonende Rettungstechnik sein wie bei der Sofortrettung, bei der ein Gebrechen entsteht oder eine Notamputation vorgenommen werden muss.
Im Fall der gross angelegten Rettungsaktion im Zusammenhang mit dem Coronavirus besteht die Gefahr, dass der Kollateralschaden durch die Massnahmen, die den weiteren Vormarsch des Virus abgeblockt haben, bald grösser werden kann, als der Schaden, der unmittelbar durch das Virus verursacht wird. Dies zeigt sich sogar schon im Gesundheitsbereich selbst: Hier leiden und sterben Leute an oder mit dem Virus, dort werden dringende Behandlungen – wohl aus Furcht vor dem Virus – aufgeschoben oder gar unterlassen, mit zum Teil gefährlichen oder gar tödlichen Folgen. Die Bewegungsbeschränkungen führen zu sozialen Problemen, Spannungen durch Enge-Stress daheim, Bewegungsmangel und auch Vereinsamung. Und schliesslich löst der Lockdown bei vielen Existenzängste aus, mit schweren psychischen Folgen.

