Spitex Uster verpflichtet Corona-Patienten zum Tragen einer Schutzmaske
Die freundlichen Gesichter des Pflegepersonals bekommen die Bewohner der Alters- und Pflegeheime der Stadt Uster seit Anfang Woche nicht mehr zu sehen. Seit dann ist wegen des Coronavirus das Tragen der Mundschutzmasken für Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu den Bewohnern obligatorisch. Als «verschärfte Vorsichtsmassnahme» bezeichnet Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP) diesen Schritt. Die Hygienevorschriften der Heime Uster gehen damit weiter als die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
«Anfangs waren einige Pflegebedürftige skeptisch und fanden, dass das Tragen der Schutzmaske nicht nötig ist.»
Barbara Thalmann (SP), Stadtpräsidentin Uster
Eine Maske pro Tag muss für einen Pfleger derzeit reichen. Somit benötigen die beiden Standorte «Im Grund» und «Dietenrain» etwa 250 bis 300 Masken täglich. «Bis auf weiteres reicht der Vorrat. Wir erhalten erste Nachlieferungen noch vor Ostern», sagt Thalmann.
Schwieriger Alltag
Im Alltag ist das für die betroffenen Pfleger nicht immer leicht. «Eine Maske zu tragen ist sicher unangenehm aber nicht absolut aussergewöhnlich. Die Masken gehören zum professionellen Umgang in der Pflege», sagt Thalmann. Die Mitarbeitenden wüssten um die Notwendigkeit der Massnahme.
«Für die Bewohner sind Mitarbeiterinnen mit Schutzmasken ungewohnt und beängstigend.»
Brigitte Riederer, Leiterin des Alterswohnheims «Am Wildbach» Wetzikon
Schon vor den Heimen hat die Spitex Uster die Schutzmaskenpflicht eingeführt. Seit dem 13. März müssen die Spitexmitarbeiter, aber auch die an Corona erkrankten Klienten eine Maske tragen. «Anfangs waren einige Pflegebedürftige deswegen skeptisch und fanden das nicht nötig ist. Unterdessen stösst die Massnahme auf eine hohe Akzeptanz», sagt Barbara Thalmann.
Acht Stunden mit Maske
Mit der Tragpflicht folge die Ustermer Institution einer Empfehlung des Schweizerischen Spitex Verbands. Drei Masken pro Tag und Person stünden für die Mitarbeiter und die Klienten der Spitex zur Verfügung. Verbraucht werden etwa 100 bis 120 Masken pro Tag. Im optimalen Fall, halte eine Maske acht Stunden lang, so Thalmann.
Für Brigitte Riederer, Leiterin des Alterswohnheims «Am Wildbach» in Wetzikon, ist dieser Wert in der Praxis nur schwer zu erreichen. «Das BAG empfiehlt das Tragen der Masken, wegen des knappen Bestandes, auf acht Stunden auszudehnen», sagt Riederer. Doch in der Praxis sei die Schutzfunktion wegen der Atemfeuchtigkeit oft bereits nach vier Stunden weg.
Hoher Verbrauch bei Maskentragpflicht
Im Wetziker Alterswohnheim wird auf die Schutzmaskenpflicht verzichtet – auch aus Ressourcengründen. «Wir unterhalten keine grossen Lagerbestände an Masken», sagt Riederer. Eine Tragepflicht würde allerdings bestehen, wenn jemand von den Bewohnerinnen an Covid- 19 erkranken sollte.
Etwa 2600 Masken stehen im Alterswohnheim derzeit zur Verfügung. Riederer rechnet damit, dass bei einer Tragpflicht etwa 200 Masken pro Tag für die betroffenen 140 Mitarbeiter gebraucht würden. «Wir halten uns an die Empfehlungen des BAG und der kantonalen Gesundheitsdirektion. Und die Masken sollen in erster Linie den Spitäler zur Verfügung stehen.»
Maske verdeckt Gesichtszüge
Die Leiterin macht einen weiteren Grund gegen die Schutzmaskenpflicht geltend: «Für die Bewohner sind Mitarbeiterinnen mit Schutzmasken ungewohnt und beängstigend.» Tragen die Mitarbeiter Masken tragen, so würden die Pflegebedürftigen die Person hinter der Maske nicht mehr erkennen, sagt Riederer. «Die Mimik des Pflegepersonals geht verloren. Für die Bewohnerinnen führt dies, nebst dem bestehenden Besuchsverbot, zu einem weiteren Entzug eines freundlichen Gesichtes.» Gerade für Pflegebedürftige mit multimorbiden Erkrankungen, also Menschen mit Mehrfacherkrankungen, sei die nonverbale Kommunikation oft wichtig.
Das Pflegepersonal müsse zudem mit den Tücken der Hygienemasken zurechtkommen. «Die Hygienemaske darf nur mit desinfizierten Händen abgenommen und angezogen werden», sagt Riederer. Eine Pause machen oder kurz etwas trinken sei daher sehr umständlich. «Brillenträger haben zudem oft mit sich beschlagenen Gläser zu kämpfen.»
In diesen Fällen soll das Pflegepersonal eine Maske tragen
Das BAG empfiehlt die Verwendung einer Hygienemaske (chirurgische Maske, OP-Maske) für Gesundheitsfachpersonen, die Menschen mit laborbestätigten Covid-19 untersuchen, pflegen sowie beraten und dabei ein Mindestabstand von zwei Metern nicht einhalten können. Ebenfalls sollen die Fachpersonen eine Maske tragen, wenn sie es mit Patienten zu tun haben, die Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen aufweisen. Auch hier empfiehlt das BAG das Tragen der Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Bei der Pflege von besonders gefährdeten Personen soll je nach Art der Pflege und dem Risiko einer Tröpfchenübertragung bei engem Kontakt eine Maske angelegt werden.
