Naturschutzgebiet könnte von Autobahnbau profitieren
Schilf, Rietwiesen, kleine Moortümpel und Wälder: Der Blick auf das Ambitzgi- und Oberhöflerriet zwischen Wetzikon, Gossau und Hinwil mutet idyllisch an. Wäre da nicht die Hochspannungsleitung, die mitten durch das Moorschutzgebiet führt.
Ausgerechnet der Bau der Oberlandautobahn könnte nun dazu führen, dass diese Leitungen verschwinden. Bereits vor drei Jahren hatten die beiden Gossauer SVP-Kantonsräte Elisabeth Pflugshaupt und Daniel Wäfler in einem Postulat vom Regierungsrat wissen wollen, ob mit dem Bau von sogenannt multifunktionalen Nationalstrassen nicht die Landschaft entlastet werden könnte. Infrastrukturanlagen für den Verkehr und die Energieversorgung sollten gebündelt werden. «Da wir immer mehr Platz brauchen, macht es Sinn, möglichst viele Infrastrukturen unter Boden zu bringen und so mehr Platz für die Zukunft zu haben», hält Wäfler auf Nachfrage fest.
Technisch machbar
Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh (FDP) machte bei der Präsentation der neusten Pläne für die Oberlandautobahn Mitte Dezember 2019 klar, dass «erste Anhaltspunkte für eine Erdverkabelung der parallel verlaufenden Strom-Übertragungsleitung in den Tunneln der neuen Strassen» festgehalten worden seien. Und in der darauf verabschiedeten Antwort auf das Postulat schiebt der Regierungsrat nach, dass eine solche Integration von Übertragungsleitungen in ein Nationalstrassentrassee zwischen Uster Ost und dem Betzholz grundsätzlich infrage komme.
Arnd König vom kantonalen Amt für Verkehr, der das Autobahnprojekt geleitet hat, betont, dass die Machbarkeit bei der Variante «Tunnel tief» (siehe Box) aus heutiger Sicht «grundsätzlich möglich» sei. Platz in der Grösse von je einem Viertel Fussballfeld braucht es jeweils für sogenannte Einleitungsbauwerke an den Tunnelportalen. Ein solches liesse sich beim Kreisel Betzholz erstellen. Und eine Kabelführung im langen Tunnel sei technisch möglich, hält König fest.
Zwei Varianten für die Lückenschliessung
Die Lücke in der Oberlandautobahn soll möglichst bald geschlossen werden. Der Kanton Zürich hat dafür die 2017 festgesetzte Richtplanvariante weiter bearbeitet – und kommt den Anliegen der Gemeinde Gossau weit entgegen. Nur noch eine kurze Strecke soll oberirdisch geführt werden. Und auf den Anschluss Ottikon will er ganz verzichten. Vorgesehen wird dort jetzt nur noch eine einfache Autobahngabelung.
Der Kanton hat zudem eine zweite Variante ausgearbeitet, die direkt von Wetzikon zum Betzholzkreisel führt. Die ganze Strecke soll dabei tief im Fels unten geführt werden. So würde das über dem Fels liegende Grundwasser nicht tangiert. Diese Variante käme allerdings rund 300 Millionen Franken teurer als die im Richtplan vorgesehene Strecke, die 1,7 Milliarden Franken kosten soll. Noch ist nicht sicher, ob der tiefe Tunnel bewilligungsfähig ist. Das Bundesamt für Verkehr will das aber prüfen. Seit Anfang 2020 ist der Bund für das ganze Projekt verantwortlich. (cb)
Bei den offenen Strecken und im Tunnel Aathal müssten ein separater Kabelrohrblock sowie Kabelstollen erstellt werden, da dort «derzeit kein Werkleitungskanal geplant ist». Ein Einleitungsbauwerk ab den Portalen Tunnel Aathal, Anschluss Wetzikon oder ein Kabelrohrblock bis zum Unterwerk Aathal seien aber bautechnisch machbar.
Hohe Kosten bei Richtplanvariante
Weniger realistisch schätzt König die Chancen für eine Kabelführung beim Richtplanprojekt ein. Dies nicht aus technischen, aber aus finanziellen Gründen. Der Aufwand für eine Parallelführung des Kabelkanals entlang der Forchautostrasse Betzholz-Ottikon, für den Bau von separaten Werkleitungskanälen bei den beiden kurzen Tunneln, «die schwierige Weiterführung bis zu den Portalen Tunnel Aathal, Anschluss Wetzikon» zeige, «dass eine Machbarkeit zwar möglich, aber mit erheblichen Kosten verbunden wäre».
Wie hoch dieser Mehraufwand wäre, lässt sich gemäss König noch nicht beziffern, zumal die Untersuchung des Kantons auf die technische Machbarkeit ausgerichtet gewesen sei. Doch es gehe ja darum, die bestehende Starkstromleitung zu verlegen. Ob dies im Rahmen einer Netzanpassung der Betreiberin Swissgrid oder etwa bei einer allfälligen Sanierung der Freiluftleitung geschehen könne, sei nicht abgeklärt worden. Fest steht nur: Die Gesamtkosten von Erdverkabelungen sind deutlich höher als bei Freileitungen.
Bund muss entscheiden
Am Zug ist seit Anfang Jahr der Bund. Er muss nicht nur entscheiden, welche der beiden Streckenvarianten er verfolgen will, sondern auch, ob es zu einer solchen Erdverkabelung kommt. Und an ihm wird es auch sein, mit der Swissgrid Verhandlungen über den Kostenteiler zu führen.
Keine Bedenken gibt es in Sachen Sicherheit bei einer Erdverkabelung. Die nötige Abschirmung von Personen vor elektromagnetischer Beeinträchtigung werde gewährleistet. Auch punkto Effizienz gebe es keine Unterschiede zwischen einer Freileitung und einer Erdverkabelung. Bei so hohen Spannungen seien die Übertragungsverluste nicht von der Verlegeart abhängig, hält König fest. Allerdings sollte die Umgebungstemperatur 40 Grad nicht übersteigen. Das würde bedeuten, dass der Werkkanal mit den Kabeln unter Umständen klimatisiert werden müsste.
Neuartiges Vorgehen
Bis zu einem gewissen Grad würde mit einer solchen Erdverkabelung Neuland betreten. So gibt es mindestens in der Schweiz bisher kein realisiertes Beispiel für solche Höchstspannungsleitungen, wie es die 220-Kilovolt-Leitung von Aathal übers Betzholz bis nach Grynau in der Linthebene unten ist. Dies hält der mit der Untersuchung betraute Ingenieur auf Anfrage fest.
Immerhin gebe es aber im Gotthard-Sicherheitstunnel bereits eine ähnliche Leitung. Und durch den Üetlibergtunnel ist eine solche Verlegung einer Höchstspannungsleitung geplant. Beim Tunnelbau wurden bereits die nötigen Kabelrohrblöcke integriert.
Massive Überschreitung des Anlagegrenzwertes
Um die 220-Kilovolt-Hochspannungsleitung von Aathal zum Betzholz wird seit Jahren gestritten. Vor allem in der Gossauer Aussenwacht Grüt gibt es Opposition, führt das Trassee doch nahe von Wohnhäusern und dem Kindergarten Grüenau vorbei. Diskussionspunkt ist vor allem die Strahlungsbelastung. Anwohner wollten schon 2003 von der Zürcher Baudirektion wissen, wie hoch denn die Strahlungsbelastung sei.
Was die Nordostschweizerische Kraftwerke AG, die heutige Axpo Power AG, damals feststellte, übertraf die Befürchtungen: An fünf Orten wurden die für Freileitungen gültigen Anlagegrenzwerte von einem Mikrotesla um ein Mehrfaches überschritten. Siebenmal mehr als zulässig sind sie beim Kindergarten, gar um das Zwölffache überschritten werden sie bei einem Wohnblock mit zwölf Partien. Dieser in der Schweiz geltende Anlagegrenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung ist hundertmal strenger als der international gültige Immissionsgrenzwert. Dieser muss an allen Orten, wo Menschen sich aufhalten, eingehalten werden.
Mit dem Anlagegrenzwert gibt es allerdings einen Haken: Er gilt nicht für Leitungen, die zum Zeitpunkt der 1999 in Kraft gesetzten Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bereits in Betrieb waren. Und die Leitung am Grüt vorbei durchs Ambitzgiriet ist schon um Jahrzehnte älter. Das bekam auch der Gossauer SVP-Kantonsrat Daniel Wäfler zu hören, der 2016 bei der Regierung nachgefragt hatte, ob denn eigentlich die Jahre zuvor erhobenen Messresultate noch immer ihre Gültigkeit hätten.
Das haben sie. Für Wäfler umso mehr ein Grund, mit der Verlegung der Leitung unter den Boden endlich vorwärts zu machen. Sehr begrüssen würde eine solche Erdverkabelung auch Gossaus Gemeindepräsident Jörg Kündig (FDP). «Die Verlegung der Hochspannungsleitung war schon mehrfach ein Thema im Gemeinderat.» Jedes Ersuchen bei der Netzbetreiberin oder den kantonalen Direktionen sei aber abgewiesen worden. Er ist aber froh, dass mit der Erweiterung und Sanierung des Kindergartens Böschacher demnächst der Standort Grüenau aufgehoben werden könne. Nutzbar wäre jene Liegenschaft danach aber kaum. Deshalb hofft er sehr auf die baldige Lückenschliessung der Oberlandautobahn mit der Variante «Tunnel tief». Denn damit würde die ungeliebte Freileitung am ehesten aus den Augen verschwinden. (cb)
