Der Bezirksrat gibt einer gemeinsamen Aufsichtsbeschwerde von Hans Baumann (SP) und David Siems (Grüne) in mehreren Punkten Recht. Die beiden Dübendorfer Politiker haben unter anderem geltend gemacht, dass die Sozialbehörde Dübendorf bei der Vergabe der Asylbetreuung gegen das Submissionsrecht verstossen habe.
Das sieht auch der Bezirksrat so. Es sei klar als gesetzwidrig zu qualifizieren, dass die Behörde bei der Vergabe 2013 nur zwei Organisationen eingeladen habe, «um sich den Aufwand eines offenen oder selektiven Verfahrens zu ersparen und nach eigenem Gutdünken entscheiden zu können». So steht es im bezirksrätlichen Entscheid, der dieser Zeitung vorliegt.
«Eklatanter Mangel»
Das Argument der Sozialbehörde, man habe auf einen gut funktionierenden Anbieter setzen wollen, lässt der Bezirksrat nicht gelten. Ebenso wenig wie die Aussage, dass es zu jener Zeit nur zwei Anbieter gegeben habe. «Zweck der Submission ist ja unter anderem, dass sich andere Anbieter, die dem Auftraggeber vielleicht gar nicht bekannt sind, melden können.»
«Die Sozialbehörde ist angehalten, die Fragen zu beantworten.»
Bezirksrat Uster

