Bezirksrat rügt Dübendorfer Sozialbehörde scharf
Der Bezirksrat gibt einer gemeinsamen Aufsichtsbeschwerde von Hans Baumann (SP) und David Siems (Grüne) in mehreren Punkten Recht. Die beiden Dübendorfer Politiker haben unter anderem geltend gemacht, dass die Sozialbehörde Dübendorf bei der Vergabe der Asylbetreuung gegen das Submissionsrecht verstossen habe.
Das sieht auch der Bezirksrat so. Es sei klar als gesetzwidrig zu qualifizieren, dass die Behörde bei der Vergabe 2013 nur zwei Organisationen eingeladen habe, «um sich den Aufwand eines offenen oder selektiven Verfahrens zu ersparen und nach eigenem Gutdünken entscheiden zu können». So steht es im bezirksrätlichen Entscheid, der dieser Zeitung vorliegt.
«Eklatanter Mangel»
Das Argument der Sozialbehörde, man habe auf einen gut funktionierenden Anbieter setzen wollen, lässt der Bezirksrat nicht gelten. Ebenso wenig wie die Aussage, dass es zu jener Zeit nur zwei Anbieter gegeben habe. «Zweck der Submission ist ja unter anderem, dass sich andere Anbieter, die dem Auftraggeber vielleicht gar nicht bekannt sind, melden können.»
«Die Sozialbehörde ist angehalten, die Fragen zu beantworten.»
Bezirksrat Uster
Der Bezirksrat geht davon aus, dass sich die Verantwortlichen «ganz einfach um die gesetzlichen Voraussetzungen foutiert» hätten. «Für diesen eklatanten Mangel ist die Sozialbehörde zu rügen.» Dennoch verzichtet der Bezirksrat darauf, Massnahmen zu formulieren. Dies, weil offenbar Arbeiten für eine Neuvergabe aufgenommen worden seien, wie es im Entscheid heisst.
Von der Angel lässt der Bezirksrat die Sozialbehörde aber nicht: Er verpflichtet sie, zu diesem Thema alle drei Monate Bericht zu erstatten, bis das Geschäft abgeschlossen ist.
Gibt es die Zahlen, oder nicht?
Ein weiterer Punkt der Aufsichtsbeschwerde betrifft die Interpellation «Kostenentwicklung in der Sozialhilfe» von Flavia Sutter (Grüne). Baumann und Siems bemängelten, dass zwei Fragen des politischen Vorstosses nicht beantwortet worden seien. Die Interpellantin wollte etwa wissen, wie sich die durchschnittliche Bezugsdauer pro Klient entwickelt hat und verlangte Angaben darüber, bei wie vielen Sozialhilfebezügern der berufliche Wiedereinstieg gelang.
Die Sozialbehörde hielt fest, es lägen in beiden Fällen keine Zahlen vor. Doch dem widerspricht der Bezirksrat: «Eine Anfrage beim Statistischen Amt des Kantons Zürich ergab, dass die beiden Parameter sehr wohl von der Stadt an das Statistische Amt zu melden sind und demzufolge vorhanden sein müssten.» Er weist die Behörde deshalb an, die beiden Fragen zu beantworten und erwartet einen Bericht über den Vollzug.
«Sehr dürftige» Stellungnahme
Die Beschwerdeführer monierten ausserdem, dass eine andere, als dringlich eingestufte Interpellation im Zusammenhang mit dem Dübendorfer Asylwesen zu spät beantwortet worden sei. Dies hingegen erachtet der Bezirksrat als «einmalige, nicht allzu gravierende Verletzung» der Frist, die keine Rüge nötig mache.
Von Kritik sieht der Bezirksrat auch im Zusammenhang mit einer externen Untersuchung zweier Fälle ab, in denen Sozialhilfebezüger sich über eine angeblich schikanöse Behandlung auf dem Sozialamt beschwert haben. Alleine aus der Tatsache, dass die beauftragte Firma auch als Revisionsstelle für die Stadt Dübendorf tätig sei, könne keine Befangenheit abgeleitet werden, so der Bezirksrat.
«Wir haben den Entscheid zur Kenntnis genommen.»
Jacqueline Hofer (SVP), Sozialvorsteherin Dübendorf
Zudem sei die Untersuchung freiwillig erfolgt, weshalb die Sozialbehörde den Umfang des Auftrags habe bestimmen dürfen. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs konnte der Bezirksrat nicht feststellen. Im Gegenteil: Das Vorgehen sei durchaus tauglich gewesen, die Korrektheit des Verfahrens zu überprüfen.
Was der Bezirksrat hingegen scharf kritisiert, ist die Stellungnahme der Sozialbehörde zur Aufsichtsbeschwerde. Diese sei «sehr dürftig» und eine Missachtung der Aufforderung zur Einreichung der vollständigen Akten, was inskünftig nicht mehr toleriert werde.
Rekurs wäre möglich
«Wir haben den Entscheid zur Kenntnis genommen», hält Sozialvorsteherin Jacqueline Hofer (SVP) in einer schriftlichen Stellungnahme fest. Ob man den Entscheid weiterziehen werde, sei noch offen.
Hofer betont, dass der vom Bezirksrat kritisierte Vergabeentscheid ein Verfahren aus dem Jahr 2011/12 betreffe. «Ich bin erst seit Juli 2018 Präsidentin der Sozialbehörde und fokussiere mich auf die im Frühjahr stattfindende Ausschreibung des Asylwesens im ordentlichen Submissionsverfahren.» Der Bezirksrat habe in seinem Entscheid darauf hingewiesen, dass die Behörde sich mit dieser Ausschreibung korrekt verhalte.
Zufriedenheit hier und dort
Erfreut zeigt sich Hofer darüber, dass der Bezirksrat die Beschwerde in Bezug auf die externe Untersuchung abgewiesen hat. Und sie weist darauf hin, dass die beauftragte Stelle festgestellt habe, dass die in verschiedenen Medien erhobenen Mobbingvorwürfe gegen die Sozialhilfe ungerechtfertigt gewesen seien.
SP und Grüne sind zufrieden mit der Entscheidung des Bezirksrates, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Es sei ein wichtiger Schritt hin zu einem transparenteren Sozialwesen. Dadurch könnten Missstände schneller erkannt und behoben werden, damit jenen geholfen werde, die Hilfe benötigten.
