Eine Notwohnung als letzte Möglichkeit
In jüngster Zeit haben in der Stadt Uster zwei Wohnungsbrände für Schlagzeilen gesorgt. In der Haberweidstrasse kam ein Mann ums Leben. Im Koppach-Gebiet brannte ein Wohnhaus bis auf die Grundmauern ab. Bei beiden Bränden standen die Betroffenen auf der Strasse.
Die Familie aus dem Bauernhaus hat eine Notwohnung der Stadt Uster besichtigt und hätte diese beziehen können, sagt Armin Manser, Abteilungsleiter Soziales der Stadt. Doch die Familie habe in der Zwischenzeit eine befristete private Wohnmöglichkeit gefunden. «Das ist sehr erfreulich», sagt Manser. «Dass Betroffene in einer Notwohnung unterkommen, muss die letzte Möglichkeit sein.» Vorher werde mit den Personen geschaut, ob sie nicht bei Freunden oder Bekannten befristet Unterschlupf finden.
Notwohnungen kosten
Denn die Stadt stelle nur sehr begrenzt Notwohnungen zur Verfügung, sagt Manser. Insgesamt hat sie von privaten Anbietern sieben Wohnungen für diesen Zweck gemietet. Diese kämen theoretisch für eine Notsituation in Frage. «Praktisch haben wir aber nur ein bis zwei Wohnungen frei, damit die Kosten für Leerstände nicht zu hoch sind.» Die anderen Wohnungen sind meist für Notfälle befristet vermietet.
Feuer in Mehrfamilienhaus fordert ein Todesopfer
27.10.2019

Brand in Uster
In Uster ist am Samstagabend in einem Mehrfamilienhaus ein Brand ausgebrochen. Beitrag in Merkliste speichern Doch a uch für die Betroffenen eines Brandes verlange die Stadt einen Miet zins . Die Mietzinse der 1- bis 3,5-Zimmerwohnungen betragen zwischen 750 und 1400 Franken pro Monat. Abgeschlossen werde ein Notwohnungsmietvertrag, der maximal auf drei Monate befristet ist . Wo sich diese Wohnungen befinden, will Manser wegen des Schutzes der Betroffenen nicht sagen.
Haberweid-Betroffene verzichten
Im Gegensatz zum Brand im Koppach-Gebiet, verzichteten die elf Mietparteien des Haberweidbrandes trotz Angebot auf den Bezug einer solchen Notwohnung, wie Manser sagt. Dies mache Sinn, denn: «Mit dem kurzzeitigen Bezug einer Notwohnung, bleibt für die Betroffenen der Stress, eine Wohnung suchen zu müssen.» Deshalb sei es besser, sie schauen selber nach einer längerfristigen privat organsierten Unterkunft. «Zudem wäre es im Fall des Haberweidbrandes auch gar nicht möglich gewesen, sofort alle Bewohner in Notwohnungen einzuquartieren.»
Brand in Ustermer Bauernhaus nach 14 Stunden gelöscht
23.02.2020

Langer Einsatz
Am Sonntagmorgen ist ein Bauernhaus in Uster in Brand geraten. href=”/flag/flag/np8_favorites/3197429?destination=batch&token=4P-R0BOeJmRVxWxlNLu7fO8qV1is3TOkcNtJcs9vwsk” title=”” class=”no-tts use-ajax flag flag-np8_favorites flag-np8_favorites-3197429 action-flag”>Beitrag in Merkliste speichern «Es gibt nach unserer Kenntnis keine Situation, bei der Menschen, die in Uster wohnen, auf der Strasse landen», sagt Manser. Der Leistungsauftrag des Gemeinderates definiere, dass eine Obdachlosigkeit verhindert werden müsse.
Den Bewohnern der Haberweidstrasse hat auch die reformierte Kirche Uster geholfen. «Wir konnten den Mietern vier Wohnungen vermitteln», sagt Diakon Rémy Beusch. Dies sei über das Kirchenprogramm «Wohnen in Uster» geschehen, bei welchem Menschen in Notlage geholfen wird. Beusch sagt: «Das können beispielsweise Personen sein, die Schulden haben, von Gewalt oder von einem plötzlichen Todesfall betroffen sind.» Oder eben die Bewohner eines abgebrannten Gebäudes.
Bewohner ohne Versicherung
Für die Folgen des Haberweidbrandes hat die Kirche auch Spenden gesammelt. 16‘000 Franken sind dabei zusammengekommen. Nebst dem Geld gingen auch viele Sachspenden ein. «Spielsachen, Kleider, Möbel und Velos wurden über unser Verteilangebot ‹ Wer sucht, der findet › vermittelt.» Meist hätten die Personen ohne Hausratversicherung Sachen bezogen. «Bewohner mit Hausratversicherung wollten eher neue Sachen kaufen», sagt Beusch.
«Die Betroffenen mussten nach der Ausweisung in eine Notwohnung einquartiert werden.»
Armin Manser, Abteilungsleiter Soziales Stadt Uster
Doch nicht nur Brandgeschädigte können von einer Obdachlosigkeit betroffen sein. Auch Mieter, denen die Wohnung gekündigt wurde, und die per Gerichtsurteile ausgewiesen werden, ereilt das gleiche Schicksal. Sieben solcher Fälle verzeichnete die Stadt Uster im letzten Jahr. Auch für die Ausgewiesenen stünden die Notwohnungen bereit, sagt Manser. «Meist finden diese Personen in Zusammenarbeit mit der Stadt aber eine private Lösung.» Dass Ausgewiesene gar mit Begleitung der Polizei aus der Wohnung gebracht werden mussten, habe er nur einmal vor vielen Jahren erlebt. «Die Betroffenen mussten danach in eine Notwohnung einquartiert werden», sagt Manser.
Weil es eben auch solche Fälle gebe, verzichte die Stadt auf eine Möblierung der Wohnung. Die Ausgewiesenen hätten Möbel und bräuchten den Platz in der Notw ohnung dafür. Ganz im Gegensatz zu den Betroffenen eines Hausbrandes, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben.
