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Politik

Gerangel um Steuererhöhung geht weiter

Der Parlamentsentscheid zur Steuererhöhung ist nichtig. Laut Bezirksrat hätte die geheime Abstimmung nicht stattfinden dürfen und die Ratspräsidentin keinen Stichentscheid fällen dürfen.

Der Beschluss des Ustermer Gemeinderates über die Steuererhöhung vom Dezember war nicht rechtens. Dies hat der Bezirksrat Uster am Mittwoch bekannt gegeben. Somit gilt das Notbudget der Stadt weiterhin.

Es war eine einzige Stimme, die an der damaligen Ratssitzung den Ausschlag gab. Diese stammte von Gemeinderatspräsidentin Ursula Räuftlin (GLP). Die SP hatte zuvor den Antrag gestellt, dass die Abstimmung geheim stattfinden soll. Räuftlin konnte so zweimal abstimmen. Im Nachgang zur Sitzung  reichten Gemeinderäte aus den Reihen von FDP und SVP einen Rekurs ein (siehe Box).

«Dass ich als einzelne Person nun derart im Fokus stehe, geht ans Lebendige.»

Ursula Räuftlin (GLP), Gemeinderatspräsidentin

 

Der Entscheid des Bezirksrates

Vertreter der Ustermer SVP und FDP reichten nach der Gemeinderatssitzung im Dezember einen Rekurs beim Bezirksrat Uster ein. Auf diesen trat die Instanz aber gar nicht ein, weil die Mängel des Abstimmungsverfahrens in der damaligen Sitzung nicht in genügender Weise gerügt worden seien.
Dennoch wurde der Bezirksrat auf Grund der Rekurse aktiv, wie Präsident Marcel Tanner auf Anfrage bestätigt.  «Die Frage, ob bei den Abstimmungen die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden seien, stand schon früh im Raum. Deshalb wollten wir das auch  von Amtes wegen überprüfen.»
Laut Bezirksrat hätte die Abstimmung über den Steuerfuss nicht geheim durchgeführt werden dürfen. Denn das kantonale Gemeindegesetz untersage dies bei gleichgeordneten Anträgen. In diesem Fall standen sich der Antrag des Stadtrates, der den Steuerfuss um drei Prozentpunkte auf 94 Prozent erhöhen wollte, und der Antrag der Bürgerlichen gegenüber, die den Steuerfuss bei 91 Prozent belassen wollten.

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