Schnellere Bahnschranken – weniger Sicherheit
Um die Sicherheit der Automobilisten zu erhöhen, setzen die SBB auf Bahnschranken, die sich paarweise übers Kreuz senken. So bleibt jeweils für kurze Zeit ein Korridor für die Durchfahrt frei. SBB-Mediensprecher Raffael Hirt sagt dazu: «Im Notfall können die Autofahrer die Gleise noch kurze Zeit über die offene Fahrbahn verlassen.»
«Die gleichzeitig schliessenden Schranken verkürzen die Wartezeit der Automobilisten um einige Sekunden.»
Raffael Hirt, Mediensprecher SBB
In Uster senken sich die Schranken aber gerade beim Bahnhof beidseitig. Und gerade dort ist es Anfang Jahr zur Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Zug gekommen.
Raffael Hirt sagt, dass das hohe Verkehrsaufkommen bei der Bahnhofsstrasse für die Schranken sprächen, die sich gleichzeitig senken. «Das verkürzt die Wartezeit der Automobilisten um einige Sekunden.»
Ein ZO/AVU-Leser erinnert sich, dass diese Schranken früher ebenfalls verzögert gesenkt wurden. Was neben der verkürzten Wartezeit zusätzlich für die nun vorherrschende Situation mit den gleichzeitig senkenden Barrieren in Uster spricht, konnte Hirt auf die schnelle nicht abklären. Allgemein sagt er: «Die SBB beachten bei der Ausgestaltung ihrer Bahnübergänge die örtliche Situation und unternimmt ihr Möglichstes, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu hochzuhalten.»
Autofahrer in der Pflicht
Hirt erinnert an die Sollbruchstellen der Schranken, die von Autofahrern leicht durchbrochen werden können. «Ein solcher Schaden ist viel geringer, als wenn es zu einer Kollision kommt.» Auch die Polizei rät Autofahrern dazu. Hirt sagt: «Das Blinklicht des Andreaskreuzes muss beachtet werden – es ist einem Rotlicht gleichgesetzt.»
Zum jüngsten Ustermer Zwischenfall sagt der SBB-Mediensprecher: «Zum Glück kommen solche Vorfälle äusserst selten vor.» Deswegen würden die SBB momentan keine Massnahmen verfolgen, um ihre Bahnübergänge in Uster technisch anzupassen.
Radarkasten am Übergang?
Immer wieder werden auch Forderungen nach abschreckenden Massnahmen laut, wie beispielsweise einem permanenten Radarkasten. Mit diesem sollen beim Bahnübergang Autofahrer gebüsst werden, die das rote Blinklicht ignorieren.
Einen solchen Blitzkasten gebe es aber schweizweit bei keinem Übergang, sagt Hirt. «Doch weil die Signalanlage den SBB gehören, müssten sie auch den Radarkasten aufstellen, die Bilder sichten und sichern sowie der Polizei zustellen.» Dies erfordere Kompetenzen, welche die SBB als Bahnbetrieb nicht haben. «Ob dies bezüglich Datenschutz zulässig wäre, ist zudem offen», sagt Hirt.
