Das Wichtigste in Kürze
- Eine 85-jährige Frau wird gegen den Willen ihrer Tochter in die Psychiatrie eingewiesen
- Der Konflikt eskaliert – es kommt zu einer Verhaftung
- Beide Parteien äussern massive Vorwürfe
«Niemals hätte ich gedacht, dass so etwas in der Schweiz möglich ist», sagt Katarina Flückiger, wenn sie an die Vorfälle des 4. Juli zurückdenkt. An jenem Tag wurde sie mit ihrem Mann Johannes am späten Nachmittag ins Alters- und Spitexzentrum Dübendorf (ASZD) gerufen, weil sich ihre 85 Jahre alte, demente Mutter angeblich aggressiv verhalten habe und gegenüber einer Mitbewohnerin tätlich geworden sei. «Ein Pfleger hat den SOS-Arzt kontaktiert, damit dieser eine Fürsorgerische Unterbringung verfügt.»
Fürsorgerische Unterbringung
Eine Fürsorgerischen Unterbringung, oder kurz FU, kann etwa bei einer psychischen Störung angeordnet werden, meist um eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu verhindern. Für eine FU muss der einweisende Arzt den Patienten persönlich untersuchen. Der Gesetzgeber ordnet den Freiheitsentzug als schweren Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Person ein. Die FU darf deshalb nur als letztes geeignetes Mittel eingesetzt werden, wenn zuvor Massnahmen geprüft wurden, die weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

