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Zwangseinweisung führte zu Polizeieinsatz

Eine Dübendorferin wehrte sich gegen die Fürsorgerische Unterbringung ihrer betagten Mutter in die Psychiatrie. Die Folge: Ein Polizeieinsatz inklusive Inhaftierung sowie ein erbitterter Konflikt mit den Verantwortlichen des Alters- und Spitexzentrums.

Die Verantwortlichen des Alters- und Spitexzentrums sehen sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert.

Thomas Bacher

Zwangseinweisung führte zu Polizeieinsatz

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 85-jährige Frau wird gegen den Willen ihrer Tochter in die Psychiatrie eingewiesen
  • Der Konflikt eskaliert – es kommt zu einer Verhaftung 
  • Beide Parteien äussern massive Vorwürfe 
     

«Niemals hätte ich gedacht, dass so etwas in der Schweiz möglich ist», sagt Katarina Flückiger, wenn sie an die Vorfälle des 4. Juli zurückdenkt. An jenem Tag wurde sie mit ihrem Mann Johannes am späten Nachmittag ins Alters- und Spitexzentrum Dübendorf (ASZD) gerufen, weil sich ihre 85 Jahre alte, demente Mutter angeblich aggressiv verhalten habe und gegenüber einer Mitbewohnerin tätlich geworden sei. «Ein Pfleger hat den SOS-Arzt kontaktiert, damit dieser eine Fürsorgerische Unterbringung verfügt.»

Fürsorgerische Unterbringung

Eine Fürsorgerischen Unterbringung, oder kurz FU, kann etwa bei einer psychischen Störung  angeordnet werden, meist um eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu verhindern. Für eine FU muss der einweisende Arzt den Patienten persönlich untersuchen. Der Gesetzgeber ordnet den Freiheitsentzug als schweren Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Person ein. Die FU darf deshalb nur als letztes geeignetes Mittel eingesetzt werden, wenn zuvor Massnahmen geprüft wurden, die weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

«Als der Arzt eintraf, war meine Mutter komplett ruhig», sagt Katarina Flückiger. Sie wirft dem Mediziner vor, ihre Mutter gar nicht untersucht und die Fürsorgerische Unterbringung allein aufgrund der Aussagen des anwesenden Pflegers verfügt zu haben. «Das war nicht zulässig», sagt sie und richtet Vorwürfe an den Pfleger: «Mit ihm gab es regelmässig Probleme, weil er sich nicht an schriftliche Vereinbarungen hielt – aber nur, wenn seine Vorgesetzten nicht da waren.» Bereits bei einem früheren Vorfall habe er verlangt, dass ihre Mutter in die Psychiatrie eingewiesen werden soll, sagt sie. «Zudem hat er selber zugegeben, dass er nicht selbst gesehen habe, wie meine Mutter tätlich wurde, sondern von einer Kollegin davon erfahren habe.»

Weil sie die verfügte Zwangseinweisung für ungerechtfertigt hielt, wollte Katarina Flückiger ihre Mutter zu sich nach Hause nehmen – was eine Verhinderung einer Amtshandlung darstellt. Dann eskalierte gemäss Johannes Flückiger der Konflikt: «Die ebenfalls aufgebotenen Polizeibeamten gingen gewaltsam gegen uns vor, drückten meine Frau auf den Boden, legten ihr Handschellen an. Ich wollte ihr helfen, doch ich wurde in den Würgegriff genommen, bis ich kaum noch atmen konnte.»

Nackt ausgezogen

«Man hat mich auf den Polizeiposten in Dübendorf gebracht», sagt Katarina Flückiger. «Dort musst ich mich nackt ausziehen und eine Stunde in der Zelle warten, ohne dass ich auf die Toilette durfte. Danach konnte ich meine Kleider wieder anziehen und wurde befragt.»

«Die Angaben des SOS-Arztes sind komplett falsch.»

Katarina Flückiger, wehrte sich gegen die Zwangseinweisung

Seit diesem Vorfall habe sie Angstzustände und könne kaum noch schlafen, sagt Katarina Flückiger. Sie gibt zu, dass sie die Anwesenden an jenem Donnerstag verbal attackiert habe. «Aber das war eine schlimme, sehr emotionale Situation. Und die Polizisten haben massiv überreagiert.» Sie hat sich deshalb bei der Opferhilfe gemeldet und will juristisch gegen die Beamten vorgehen. Die Kantonspolizei Zürich gibt mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis keine Auskunft.

Arzt dokumentiert Vorgehen

Auch der einweisende SOS-Arzt kann aufgrund des Arztgeheimnisses keine Angaben machen. In der Verfügung, welche Katarina Flückiger Züriost ausgehändigt hat, schreibt der Arzt ihrer 85-jährigen Mutter «Fremdaggression» zu. Auch die Tochter sei tätlich geworden. Beide seien nicht krankheitseinsichtig und verweigerten die Medikamentation. Die Tochter könne ihre Mutter zudem nicht adäquat versorgen.«Diese Angaben sind komplett falsch», sagt Katarina Flückiger, die sich mittlerweile an die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) gewandt hat. Man berate das Ehepaar, bestätigt die zuständige Rechtsanwältin, mehr dürfe sie nicht sagen.  

Johannes Flückiger ist überzeugt, dass seine Schwiegermutter von den Mitarbeitenden des ASZD falsch eingeschätzt werde und es deshalb bei der Betreuung immer wieder zu Fehlern gekommen sei. Dabei stützt er sich auf den Austrittsbericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK), wo die Mutter nach einem früheren «Vorfall» im Alterszentrum stationär behandelt wurde.

Gemäss Befund wurde im Eintrittsgespräch keine Aggressivität festgestellt, während des Aufenthalts sei die Patientin «im interpersonellen Kontakt freundlich und zugewandt» gewesen, heisst es. Um eine drohende Eskalation abzuwenden, empfiehlt die PUK, frühzeitig die Tochter beizuziehen, die «sehr beruhigend» auf die Patientin wirke. Des Weiteren sei der Einsatz spezifischer Medikamente denkbar. «Das Ärzteteam der Uniklinik zeichnet ein komplett anderes Bild von meiner Schwiegermutter, als wir das immer von diesem Pfleger im Alterszentrum gehört haben», sagt Johannes Flückiger.

Hausverbot ausgestellt

Mittlerweile liegt auch der Austrittsbericht der Klinik Cliena Schlössli in Oetwil am See vor, wo die Mutter nach der Fürsorgerischen Unterbringung zwölf Tag betreut wurde. «Während des Aufenthalts zeigte sich die Patientin stets freundlich und dankbar im Kontakt», heisst es in der Beurteilung. Und: «Es konnte keine Fremdaggressivität gegenüber Personal und Mitpatienten beobachtet werden.» Die Klinikärzte beurteilen die vom Personal des Alterszentrums geschilderte Fremdaggressivität «eher als situativ, wenn die Patientin aus sprachlichen Gründen nicht versteht oder das Gefühl hat, nicht verstanden zu werden».

«Die Tochter hat sich angriffig und emotional verhalten.»

Jacqueline Hofer (SVP), Sozialvorsteherin

«Meine Mutter spricht nur Slowakisch und Ungarisch, umso wichtiger ist es, dass ich Zeit mit ihr verbringen kann», sagt Katarina Flückiger dazu. Doch das sei nun trotz der Empfehlung der Psychiatrischen Uniklinik nicht mehr möglich. Denn: Die Leitung des Alters- und Spitexzentrums hat Katarina Flückiger gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen. Für den Kontakt mit der Tochter wird die Mutter nun jeweils vom Johannes Flückiger abgeholt.

Trotz der Probleme: Katarina Flückiger möchte ihre Mutter nicht in einer anderen Institution unterbringen. «Es ist nah, und wenn es ein Problem gibt, können wir schnell reagieren», sagt sie. «Vor allem aber ist das jetzt ein Zuhause für meine Mutter. Sie hat Kontakt zu anderen Bewohnern, und mit den meisten Mitarbeitern versteht sie sich gut. Wenn wir sie hier wieder rausreissen müssten, wäre das für sie ein grosser psychischer Stress – und ein weiteres Trauma.»

«Tochter bringt Unruhe»

Sozialvorsteherin Jacqueline Hofer (SVP) wehrt sich auf Anfrage schriftlich gegen die Vorwürfe der Flückigers. Sie weist darauf hin, dass der Arzt die Fürsorgerische Unterbringung angeordnet hat, und nicht das Alters- und Spitexzentrum respektive der anwesende Pfleger. Die Mutter sei an jenem Tag keineswegs ruhig gewesen, sondern unruhig und aggressiv. Das Verhalten der Tochter bezeichnet sie als «angriffig und emotional»; und es sei ihrerseits nicht bei einem verbalen Angriff geblieben.

Laut Hofer zeigen die Einträge in die interne Pflegedokumentation, dass die Situation mit der Mutter «aus sprachlichen und aus Gründen ihres Verhaltens sehr schwierig» sei – und sie werde zusätzlich erschwert durch das «ambivalente» Verhalten der Tochter.

Die Stadträtin nimmt ausserdem den Pfleger in Schutz. Es stimme nicht, dass dieser bereits früher eine Zwangseinweisung der Mutter gefordert habe. Nicht verifiziert sei der Vorwurf, dass der Pfleger gegen Vereinbarungen verstossen habe, schreibt Hofer. Derzeit laufe es gut – solange die Tochter nicht wieder Unruhe in die Abteilung bringe. Der Pfleger allerdings sei «aufgrund der Vorkommnisse» zurzeit krank. «Und er hat die Kündigung eingereicht.»

Sämtliche im Text erwähnten Berichte und Dokumente liegen der Redaktion vor.

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