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Gemeinderat entscheidet über definitive Einführung

Seit zweieinhalb Jahren läuft die Ombudsstelle in Dübendorf im Versuchsbetrieb. Auslöser für die Anlaufstelle waren massive Vorwürfe gegenüber dem Sozialamt. Nun steht das Parlament vor der Frage, ob die Einrichtung definitiv eingeführt werden soll. Und wenn ja, in welcher Form.

Bisher führte der Ombudsmann seine Gespräche jeweils in einem Sitzungszimmer im Stadthaus durch.

Archiv: Thomas Bacher

Gemeinderat entscheidet über definitive Einführung

Der Stadtrat möchte die Dübendorfer Ombudsstelle weiterführen. Diese sei eine geeignete zentrale Anlaufstelle, an die sich die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung mit ihren Sorgen und Nöten wenden könnten, hielt er in der Vergangenheit wiederholt fest. Ende 2018 hat der Stadtrat den Versuchsbetrieb verlängert; nun soll der Gemeinderat entscheiden, wie es mit der Einrichtung weitergeht.

Ins Leben gerufen hat der Stadtrat die Ombudsstelle Ende 2016 – als Reaktion auf zum Teil massive Vorwürfe an die Adresse des Sozialamts. Ein Teil der Kritik bezog sich auf einen angeblich menschenunwürdigen Umgang mit den Klienten. Richtig eskaliert war die Situation aber erst, als bekannt wurde, dass die Amtsleiterin auf Facebook einen Post der rechtsextremen NPD geteilt hatte.

Gegensätzliche Interpretation

Gemäss den Berichten von Ombudsmann Anton Frauenfelder hat die Stelle 2017 insgesamt 61 Fälle behandelt, der überwiegende Anteil der Anfragen bezog sich dabei auf die Sozialabteilung. Ein ähnliches Bild zeigte sich 2018, allerdings war ein markanter Rückgang der Fälle zu verzeichnen. Nachdem diesen Februar in den Medien zwei Beispiele von angeblich schikanöser Behandlung publik wurden, erhöhte sich die Zahl der Anfragen wieder deutlich.

«Die Ombudsstelle muss unabhängig von allen Behörden agieren können.»

Martin Kunz, Stadtschreiber von Dübendorf

Die Interpretation der Zahlen in den Berichten könnte unterschiedlicher nicht sein. Während die SVP von «viel Lärm um nichts» spricht, sieht Links-grün darin einen Beweis für die Missstände auf dem Sozialamt.

Zu viel Nähe ist nicht gut

Und nun kommt das Geschäft also in den Gemeinderat, der nach Ansicht des Stadtrats künftig für die Ombudsstelle zuständig sein soll. Dies, um die «die notwendige Unabhängigkeit» zu gewährleisten, wie es im Antrag heisst.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass bisher eine Abhängigkeit bestanden hat? «Nein», sagt Stadtschreiber Martin Kunz, «aber die Ombudsstelle muss unabhängig von allen Behörden agieren können, und dazu gehört eben auch der Stadtrat, der in die meisten Prozesse involviert ist.» Auf die Problematik zu grosser Nähe habe auch Ombudsmann Anton Frauenfelder hingewiesen. Fälle von versuchter Einflussnahme habe es aber nicht gegeben, hält Kunz fest. «Letztlich liegt auch in den Städten Zürich und Winterthur und im Kanton die Zuständigkeit für die Ombudsstelle beim Parlament.»

Günstiger, aber weit weg

Falls sich der Gemeinderat grundsätzlich dafür ausspricht, die Stelle definitiv einzurichten, stellt sich noch die Frage, in welcher Form dies geschehen soll. Eine Möglichkeit ist, dass die Stadt Dübendorf die Ombudsstelle weiterhin selber führt. Bisher hat das pro Jahr rund 32‘500 Franken gekostet. «Das war eine sehr schlanke Lösung», sagt Kunz, der bei einem festen Betrieb mit zusätzlichen Kosten, zum Beispiel für Büromiete und Stellvertretung, rechnet.

«Es könnte für die Bevölkerung eine Hemmschwelle sein, nach Zürich reisen zu müssen.»

Martin Kunz, Stadtschreiber von Dübendorf

Deutlich günstiger wäre ein Anschluss an die kantonale Ombudsstelle, was mit rund 10‘000 Franken jährlich zu Buche schlagen würde. Der Nachteil wäre gemäss Kunz die grössere Distanz. «Es könnte für die Bevölkerung eine Hemmschwelle sein, nach Zürich reisen zu müssen.» Eine Empfehlung für eine der beiden Lösungen will der Stadtrat nicht abgeben.

Versuchsbetrieb läuft weiter

Falls sich der Gemeinderat für eine definitive Einführung mit der einen oder anderen Variante entscheidet, hat das Volk das letzte Wort. Denn die Ombudsstelle bedarf einer Änderung der Gemeindeordnung. Theoretisch ist das laut Kunz im Rahmen einer Teilrevision möglich, die Mitte nächsten Jahres an die Urne kommen könnte. «Wenn der Gemeinderat die Änderung aber zusammen mit der geplanten Gesamtrevision der Gemeindeordnung vollziehen möchte, wird es wohl Herbst 2021. Der verlängerte Versuchsbetrieb würde in diesem Fall bis dahin wohl beibehalten.»

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