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Externe Überprüfung widerlegt Vorwürfe

Anfang Jahr wurden zwei Fälle bekannt, in denen Klienten einen schikanösen Umgang auf dem Dübendorfer Sozialamt beklagten. Nach einer mehrmonatigen externen Überprüfung freut sich der Stadtrat jetzt: «Es sind keine Massnahmen nötig.»

Die externen Prüfer sprechen die Mitarbeiter des Sozialamts von jeglicher Kritik frei.

Archiv: Thomas Bacher

Externe Überprüfung widerlegt Vorwürfe

Lange wurde es erwartet, nun liegt das Ergebnis einer externen Überprüfung des Dübendorfer Sozialamts vor. Das Fazit: Die Mitarbeitenden haben die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, die geäusserte Kritik lässt sich nicht bestätigen. Zu diesem Schluss kommt die vom Stadtrat beauftragte Firma Revipro mit Sitz in Thalwil.

Die Überprüfung wurde angeordnet, nachdem der «Tages-Anzeiger» im Februar über zwei Fälle berichtet hatte, in denen sich Sozialhilfebezüger durch Mitarbeitende des Dübendorfer Sozialamts schikanös behandelt fühlten.

Von den Kritikern hinterfragt

«Die Sozialbehörde Dübendorf nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Resultaten der Untersuchung», schreibt Sozialvorsteherin Jacqueline Hofer (SVP) am Dienstag in einer Mitteilung. Und: «Es drängen sich keine Massnahmen innerhalb der Sozialhilfe Dübendorf auf.»

In den letzten Wochen war die Untersuchung von links-grüner Seite wiederholt hinterfragt worden. Unter anderem ging es um den Aspekt, inwieweit eine auf finanztechnische Prüfungen spezialisierte Firma überhaupt die zwischenmenschlichen Aspekte der beiden Fälle adäquat berücksichtigen würde.

«Der Bericht hält fest, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist.»

Jacqueline Hofer (SVP), Sozialvorsteherin Dübendorf

Diesbezüglich hält Hofer auf Anfrage schriftlich fest: «Die Untersuchung umfasste auch den angeblich schikanösen Umgang, da dieser ja den Kernpunkt der Kritik betraf. Der Bericht hält dazu fest, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist.»

Auf eine zusätzliche Befragung hätten die Prüfer verzichtet, so Hofer. Dies weil die beiden Klienten ihre Vorwürfe in den Verfahren bereits mehrfach und umfassend dokumentiert hätten. Die beauftragte Firma sei deshalb nicht davon ausgegangen, dass sich durch eine persönliche Befragung «neue wesentliche Erkenntnisse» ergeben würden.

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