Landi Bachtel streicht Feuerwerk per sofort aus dem Sortiment
In den Landi-Filialen der Landi Bachtel gibt es ab sofort keine Feuerwerksartikel mehr. Damit tut sie es dem Entscheid der Genossenschaft Migros Luzern und Ostschweiz gleich. Der Detailhandelsriese kommunizierte erst kürzlich, dass er unter anderem aufgrund der aktuellen Klimaentwicklung auf Raketen und Co. im Sortiment verzichten werde.
Bei der Landi Bachtel haben zwei Hauptgründe zum Umdenken geführt, sagt Stephen Ryffel, Vorsitzender der Geschäftsleitung. «Aus ökologischer Sicht ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern höchst umstritten», schreibt er in einer Mitteilung.
Feuerwerksverkauf, ein Verlustgeschäft
Feuerwerk stosse grössere Mengen an Feinstaub aus. An schönen Tagen sei dies nach dem 1. August jeweils deutlich wahrzunehmen. Aber nicht nur das Klima, auch der Gedanke ans Tierwohl habe zum Verzicht des Feuerwerkverkaufs beigetragen. Am Nationalfeiertag der Schweiz werde das Tierwohl aber jeweils ignoriert. «Eine Vielzahl von Tieren erlebt beim Abfeuern von Knallkörpern enorme Qualen», heisst es in der Mitteilung. Die Dürntner Genossenschaft will durch die Änderung einen Beitrag zum Schutz der Tierwelt und Natur beitragen.
Als zweiten Hauptgrund nennt die Genossenschaft ökonomische Überlegungen. Die feuerpolizeilichen Vorschriften, die beim Verkauf von Feuerwerkskörpern eingehalten werden müssen, seien im Kanton Zürich sehr strikt. So müsse man nicht nur bei der Lagerung strenge Vorgaben, sondern auch Anforderungen an das Verkaufspersonal sowie Abstände zu festen Gebäudeteilen beachten.
«Die Umsetzung dieser Massnahmen löst alljährlich Fixkosten aus, die am Ende durch den Verkauf der Feuerwerksartikel nicht mehr refinanziert werden können. Es entwickelt sich damit zum Verlustgeschäft», schreibt Ryffel.
1. August-Deko bleibt erhalten
Von der Sortimentsanpassung betroffen sind sechs Volg-Verkaufsfilialen, drei Landi-Läden sowie vier Agrola-Tankstellenshop, die sich alle im Zürcher Oberland befinden. In den Filialen werden aber weiterhin Produkte passend zum 1. August angeboten. Man führe nach wie vor sämtliche Dekorations-Artikel wie Lampions, Fähnchen, Girlanden oder Finnenkerzen, hält die Landi Bachtel im Schreiben fest.