Im Herbst 2018 hat der Ustermer Stadtrat eine umfangreiche Lohnuntersuchung angeordnet. Er wollte damit abklären, ob es bei den rund 900 Angestellten der Verwaltung und der städtischen Betriebe geschlechterspezifische Lohnunterschiede gibt. Nun zeigen die Ergebnisse: Die Lohndifferenz aufgrund des Geschlechts liegt beim städtischen Personal bei 2,5 Prozent.
«Die Untersuchung belegt, dass es in Uster keine systematische Lohndiskriminierung gibt», sagt Stadtschreiber Daniel Stein. Er räumt ein, dass eine Differenz von 2,5 Prozent auf den ersten Blick nicht als Lohngleichheit durchgehe. «Man kann aber insofern von einer Lohngleichheit sprechen, als Uster deutlich unter dem Toleranzwert von 5 Prozent bleibt, welche die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor als Vorgabe definiert.»
Die Sache mit der Baby-Pause
Das Ergebnis habe aber auch mit dem System zu tun, welches für die Untersuchung verwendet wurde. Es handelt sich dabei um das Selbsttest-Tool Logib, das von den Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegeben wird. Es beurteilt Löhne aufgrund von Kriterien wie Alter, Dienstjahre, Ausbildung, Hierarchiestufe oder dem betrieblichen Kompetenzniveau.
«Nicht berücksichtigt werden etwa Fälle, wenn eine Frau nach mehrjähriger Kinderpause wieder Teilzeit in ihren früheren Beruf zurückkehrt und dann aufgrund der Pause weniger verdient als jemand, der ohne Unterbruch gearbeitet hat», sagt Stein. Diese würde dann als «nicht erklärbar» und damit als geschlechterspezifische Lohndifferenz taxiert.

