An der letzten Sitzung des Gemeinderats gab es für das Sozialamt respektive die Sozialbehörde ausnahmsweise auch von den Kritikern ein wenig Lob. Sowohl Julian Croci (Grüne) als auch Tanja Boesch (EVP) bezeichneten es als positives Zeichen, dass die internen Richtlinien der Dübendorfer Sozialhilfe öffentlich gemacht wurden. Das Papier war zuvor über Jahre unter Verschluss gehalten worden und hatte deswegen für manche gehässige Diskussion gesorgt. Letztlich beinhalteten die Richtlinien aber keine brisanten Angaben.
Skos hat keinen Einfluss
Allerdings machte Boesch an der Gemeinderatssitzung darauf aufmerksam, dass die Richtlinien im Oktober, also vier Monate vor der Veröffentlichung aktualisiert worden seien. Das habe sie stutzig gemacht, weil es dafür keine erkennbaren äusseren Umstände gebe: Die Revision der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) seien bereits Anfang 2017 in Kraft getreten, und die entsprechenden Nachträge würden erst im Januar 2020 aktuell. Sie wünschte deshalb, dass der Gemeinderat auch die vorgängige Version zu sehen bekommt.
«Frühere Versionen sind beim Sozialamt auf Anfrage einsehbar.»
Jacqueline Hofer (SVP), Sozialvorsteherin
Auf Anfrage teilt die zuständige Stadträtin Jacqueline Hofer (SVP) mit, dass Änderungen der Skos-Richtlinien gar nicht in den internen Richtlinien der Sozialhilfe Dübendorf abgebildet würden. Die von Boesch angesprochenen Anpassungen beträfen die interne Kompetenzordnung und seien aufgrund von vermehrten Unterhaltsklagen in Kinderschutzfällen nötig gewesen. Gemäss Hofer sind die früheren Versionen öffentlich und können auf Anfrage von jedermann auf dem Sozialamt eingesehen werden.

