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Politik

Beschwerde beim Bezirksrat eingereicht

Das Sozialamt verlangt von Sozialhilfeempfängern einen Strafregisterauszug. Ein Dübendorfer kritisiert, das liege nicht in der Befugnis des Amts. Mit seiner Aufsichtsbeschwerde blitzte er jedoch ab.

Das Dübendorfer Sozialamt verlangt bei jedem Neueintritt einen Auszug aus dem Strafregister. Das dürfe nicht sein, findet André Winkler, der frühere Präsident der Partei der freidenkenden Bürger. Denn dazu habe das Amt gar keine Befugnis. Der Dübendorfer gelangte deshalb mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat.

Absagen vermeiden

Die Sozialbehörde erklärt in ihrer Stellungnahme, ein Strafregisterauszug werde benötigt, um Sozialhilfebezüger «möglichst schnell in die soziale oder berufliche Integration vermitteln zu können».

«Das dient dazu, allfällige Enttäuschungen und Leerläufe im Bewerbungsprozess zu vermeiden.»

Sozialbehörde Dübendorf

Man arbeite zum Teil mit Integrationsprogrammen zusammen, bei denen ein solcher Auszug verlangt werde, schreibt die Sozialbehörde weiter. Dass das Dokument, welches der Sozialhilfebezüger nicht selber bezahlen muss, gleich zu Beginn eingefordert werde, habe seinen Grund. Denn es sei auch schon vorgekommen, dass ein Arbeitnehmer zu lange auf den Auszug habe warten müssen und die betreffende Person bei der Auswahl dann nicht berücksichtigt worden sei.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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