Grüne wollen nach zehn Jahren abrechnen
Er vergiftete das politische Klima in Dübendorf nachhaltig: der Streit um den Austritt der Stadt Dübendorf aus dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene Bezirk Uster (SDEU). Vollzogen wurde der Schritt Ende 2009, nun wollen die Grünen mit einer Interpellation wissen, wie sich Kosten und Fallzahlen bis heute entwickelt haben. Für einen Vergleichswert fordern sie ausserdem die Zahlen der letzten fünf Jahre vor dem Austritt ein.
Mit ihren Fragen zielen die Interpellanten ganz konkret auf Aussagen, welche die Befürworter des Austritts im äusserst emotional geführten Abstimmungskampf gemacht hatten. Das betrifft etwa die Finanzen. Jährliche Einsparungen von 90‘000 bis 170‘000 Franken wurden vorausgesagt, wenn die Stadt Dübendorf die Amtsvormundschaft selber übernehmen würde.
Scharfe Rüge des Bezirksrats
Bezüglich der Finanzierung wurde eine Angabe bereits kurz nach der Abstimmung widerlegt. So hatte der Stadtrat in der Weisung geschrieben, die Stadt Dübendorf bezahle mehr an den Zweckverband, als sie Leistungen beziehe. Der Bezirksrat jedoch hielt fest, dass es gerade umgekehrt ist. Auch die beschriebenen Fallzahlen beurteilte der Bezirksrat als falsch.
In den Fall involviert wurde der Bezirksrat, weil Gegner des Austritts eine Amtsbeschwerde eingereicht hatten. Wären sie rechtzeitig mit einem Stimmrechtsrekurs an den Bezirksrat gelangt, hätte die Abstimmung wohl wiederholt werden müssen.
Gemäss dem früheren Sozialvorstand Kurt Spillmann (SVP) waren die Finanzen nicht der Hauptgrund für den Ausstieg. Vielmehr wollte die Stadt Doppelspurigkeiten vermeiden bei Klienten, die sowohl durch die SDEU wie auch durch die Stadt selber betreut wurden. Ein weiteres Ziel war die schnellere Abwicklung der Fälle.
Gehen die Klienten freiwillig?
Weiter greifen die Grünen die seit Jahren immer wiederkehrende Kritik, wonach die Mitarbeitenden des Dübendorfer Sozialamts die Klienten schlecht behandeln und schikanieren würden. Eine Einordnung könnten hier die verlangten Angaben darüber liefern, wie viele Klienten freiwillig aus der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschieden sind, obwohl sie eigentlich bezugsberechtigt gewesen wären.
