Eine 80-jährige Frau stürzte sich aus dem dritten Stock ihres Spitals. Können Sie sich an einen vergleichbaren Fall erinnern?
Andreas Mühlemann: Im Spital Uster nicht.
Hätte die Frau nach der Diagnose depressive Störung nicht in ein tiefer liegendes Stockwerk einquartiert werden können?
Wir haben auch im ersten und zweiten Stock Patientenzimmer, das ist richtig. Allerdings sperren wir die Patienten nicht ein. Sie können sich im Spital frei bewegen. Die Raucherterrasse ist beispielsweise im vierten Stock.
Patientin springt aus dem dritten Stock und stirbt
05.04.2019


