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Neues Wassergesetz ist eine saubere Lösung

Das neue Wassergesetz für den Kanton Zürich wird vor allem von der Linken bekämpft. Dabei ist es die richtige Antwort auf die vielen Nutzerkonflikte und schützt die Natur, aber auch das Eigentum.

Das Wassergesetz ermöglicht auch im städtischen Raum, wie hier in Uster, einen Ausgleich von Natur und Wohnen.

Renato Bagattini

Neues Wassergesetz ist eine saubere Lösung

Wasser ist lebenswichtig. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir nicht zuletzt dank unserer Gesetzgebung über ausreichend Trinkwasser in bester Qualität verfügen, und Bäche, Flüsse und Seen uns Erholungsraum sowie Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Zudem dienen uns die Gewässer der Energiegewinnung.

Aus zwei mach eins

Am 10. Februar nun stimmen die Zürcher über ein neues Wassergesetz ab. Nötig geworden ist dieses, da die beiden bestehenden Regelwerke, das Wasserwirtschaftsgesetz und das Umsetzungsgesetz für den Gewässerschutz, veraltet sind. Aufgrund veränderter Rahmen bedingungen gilt es neue Bestimmungen zu schaffen. Das neue Wassergesetz fasst nicht nur die bisher getrennten Regelwerke zusammen, sondern verankert erstmals Renaturierung und Gewässerraumfestlegungen in einem Gesetz. Damit ermöglicht es eine zeitgemässe Wassernutzung. Gleichzeitig wird der Schutz der Gewässer gewährleistet.

Umstritten ist die Vorlage paradoxerweise vor allem, weil in ihr erstmals klar geregelt wird, unter welchen Bedingungen Private sich an der Wasserversorgung beteiligen dürfen.Von links werden Befürchtungen befeuert, dass mit dem neuen Gesetz Dämme eingerissen werden und der Kommerzialisierung des Trinkwassers Vorschub geleistet wird. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Gemäss der heutigen Rechtslage ist es nämlich möglich, dass die Wasserversorgung zu 100 Prozent an Private verkauft werden kann.

Keine Privatisierung möglich

Im neuen Gesetz ist nun eine Limite eingebaut: Die öffentlichen Körperschaften behalten immer das Sagen. Gemeinden erhalten aber die Option, Dritte mit maximal 49 Prozent und einem Drittel der Stimmrechte an der Wasserversorgung zu beteiligen. Ausserdem wird klar festgehalten, dass die Trinkwasserversorgung nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein darf. Die Gebühren müssen verursachergerecht und kostendeckend sein. Eine Verteuerung des Trinkwassers ist demnach aufgrund dermöglichen Beteiligung von Dritten nicht zu befürchten. Preisunterschiede wird es aber von Gemeinde zu Gemeinde weiterhin geben,je nachdem, wie etwa die topografischen Verhältnisse sind oder wie gross der Erneuerungsbedarf ihrer Anlagen ist, siehe das Beispiel von Fischenthal.

Dass sich Dritte an der Wasserversorgung beteilige ndürfen, macht Sinn.So sollten etwa Gas- und Wasserversorgung zusammenarbeiten und aus Effizienzgründen auch mit benachbarten Gesellschaften kooperieren können. Teilweise sind solche Unternehmen als Aktiengesellschaften oder Genossenschaften mit privater Beteiligung organisiert. Ein Verbot privater Investoren wäre kontraproduktiv und würde solche Zusammenschlüsse verunmöglichen.

Massvoller Hochwasserschutz

Der zweite Punkt, der beim neuen Gesetz viel zu reden gibt, ist der Hochwasserschutz. Auch hier ist es so, dass erstmals auf Gesetzesstufe Schutzziele definiert werden. Der Streitpunkt: Die bürgerliche Parlamentsmehrheitbefand, dass es ausreicht, die Schutzvorschriften so auszurichten, dass die Bauten innerhalb des Siedlungsgebietes einem Hochwasser standhalten müssen, das statistisch gesehen alle100 Jahre auftreten kann. Die von der Linken angeführte Ratsminderheit und ursprünglich auch der Regierungsrat wollen sich gar auf ein Ereignis ausrichten, mit dem alle 300 Jahre zu rechnen ist–und das damit auch noch drastischer ausfallen würde. Die Schutzmassnahmen wären demnach viel teurer und die Zahl von Schutzbauten würde höher ausfallen.

Hier zeigt sich eine teure Versicherungsmentalität. Dabei gibt es einen absoluten Schutz ohnehin nicht. Vielmehr gilt es, sich nach der Verhältnismässigkeit zu richten.Das Auspumpen der Keller, die bei einem 300-gegenüber einem 100-jährlichen Ereignis zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt wohl deutlichgünstiger als die baulichen Massnahmen, die zusätzlich nötig wären, um diesen potenziellen Schaden abzuwenden.

Renaturierung im Gesetz festgeschrieben

Wichtig ist schliesslich auch,dass im neuen Gesetz ökologische Anliegen verankert werden. Das ist für den Kanton Zürich ein Novum. Die Förderung der Renaturierung der Gewässer – jetzt als Ziel in der Kantonsverfassung festgeschrieben – wird umgesetzt. Die Linke moniert, dass noch viel mehr hätte gemacht werden sollen, gerade beim sogenannten Gewässerraum. Das sind die beidseitigen Landstreifen entlang von Bächen und Flüssen sowie die Seeufer. Dort darf weder gebaut noch gedüngt werden. Der Auftrag des Bundes an die Kantone lautet, solche Gewässerräume auszuscheiden.Genau das ist im neuen Gesetz auch gemacht worden.

Das Problem beim Gewässerraum ist, dass dieser oftmals einen starken Einschnitt in das Privateigentum mit sich bringt. Deshalb verlangt das Wassergesetz, dass die Festlegung des Gewässerraumes unter grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums erfolgt. Das tönt absolut vernünftig: Öffentliche und private Interessen müssen bei konkreten Projekten möglichst in Einklang gebracht werden.Und schliesslich hilft diese Bestimmung auch mit, den Verlust von Fruchtfolgeflächen zu verhindern. Die Landwirtschaft könnte wegen des noch weiter ausgedehnten Gewässerraums nämlich Kulturland verlieren.

Verdichtung ermöglichen

Doch auch im dicht überbauten Gebiet hat die Breite eines solchen Schonstreifens grosse Auswirkungen und führt zu einem Nutzungskonflikt. So kann dieser Raum eben nicht nur zum Schutz der Gewässer dienen, sondern er wird auch für die aus raumplanerischen Überlegungen angestrebte Verdichtung benötigt. Das neue Gesetz nutzt bezüglich der Gewässerraumausscheidung in solchen Zonen und auch beim Umgang mit eingedolten Gewässern den Spielraum, der vom Bund zugestanden wird.Damit erhalten die Gemeinden grösstmögliche Flexibilität.

Nur mit Pragmatismus und einer Interessenabwägung werden sich die Verdichtungsziele erreichen lassen. Vor allem, weil gerade rundum die Gewässer vielerorts ein besonders grosses Verdichtungspotenzial besteht. Dass die Symbiose von Wasser und Wohnraum gut möglich ist, zeigt das Beispiel der Stadt Uster.

Um den Inhalt des Wassergesetzes wurde im Kantonsrat hart gekämpft. Herausgekommen ist nun ein pragmatischer Kompromiss, der auf die unterschiedlichsten Interessen Rücksicht nimmt. Alles in allem ist das neue Wassergesetz eine ausgewogene Vorlage, die Natur und Eigentum schützt – eine saubere Lösung eben.

 

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