Wasser ist lebenswichtig. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir nicht zuletzt dank unserer Gesetzgebung über ausreichend Trinkwasser in bester Qualität verfügen, und Bäche, Flüsse und Seen uns Erholungsraum sowie Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Zudem dienen uns die Gewässer der Energiegewinnung.
Aus zwei mach eins
Am 10. Februar nun stimmen die Zürcher über ein neues Wassergesetz ab. Nötig geworden ist dieses, da die beiden bestehenden Regelwerke, das Wasserwirtschaftsgesetz und das Umsetzungsgesetz für den Gewässerschutz, veraltet sind. Aufgrund veränderter Rahmen bedingungen gilt es neue Bestimmungen zu schaffen. Das neue Wassergesetz fasst nicht nur die bisher getrennten Regelwerke zusammen, sondern verankert erstmals Renaturierung und Gewässerraumfestlegungen in einem Gesetz. Damit ermöglicht es eine zeitgemässe Wassernutzung. Gleichzeitig wird der Schutz der Gewässer gewährleistet.
Umstritten ist die Vorlage paradoxerweise vor allem, weil in ihr erstmals klar geregelt wird, unter welchen Bedingungen Private sich an der Wasserversorgung beteiligen dürfen.Von links werden Befürchtungen befeuert, dass mit dem neuen Gesetz Dämme eingerissen werden und der Kommerzialisierung des Trinkwassers Vorschub geleistet wird. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Gemäss der heutigen Rechtslage ist es nämlich möglich, dass die Wasserversorgung zu 100 Prozent an Private verkauft werden kann.
Keine Privatisierung möglich

