Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Politik

Feurige Voten zum Wassergesetz

Über das kantonale Wassergesetz kann die Bevölkerung im Februar abstimmen. In Maur luden die SP Politiker zur Podiumsdiskussion ein. Es war die Rede von einer übermässiger Lobbyarbeit, einem zweiten «Postauto-Fall» und einer «Neiddebatte».

Am 10. Februar wird über das kantonale Wassergesetz abgestimmt.

Monika Bregy

Feurige Voten zum Wassergesetz

Eigentlich wollte SP-Vorstandsmitglied Urs Abt Jungpolitiker zum Podiumsgespräch über das Wassergesetz ins Restaurant Dörfli in Maur locken. Das Gesetz betreffe ja vor allem die kommenden Generationen, sagte Abt. Die Parteien hätten aber keine Jungmitglieder finden können, die dazu bereit waren. Aus seiner Partei habe man das Glück gehabt, dass SP-Jungpolitikerin Nadia Kuhn hier sei, und sich mit den mehr nicht ganz so jungen Politikern messen wolle.

«Das Wasser soll öffentlich sein – Punkt.»

Felix Hoesch, Kantonsrat (SP)

Neben den gestandenen Kantonsräten Alex Gantner (FDP) und Felix Hoesch (SP) stellten sich am Donnerstagabend Rafael Wohlgemuth, Präsident der SVP Maur und Claudia Bodmer, Co-Präsidentin der CVP Maur-Egg der Debatte zum kantonalen Wassergesetz, das am 10. Februar zur Abstimmung kommt (siehe Box).

40 Liter täglich das WC runter

Bevor aber die Politiker die Klingen auf der Bühne kreuzten, hielt Jürg Zobrist, pensionierter Forscher der Eawag Dübendorf, ein Referat  zum Thema Wasser. Im knapp 45-minütigen Vortrag erläuterte Zobrist vor den anwesenden 40 Personen wieso Wasser unsere wichtigste Ressource sei. Sie erfuhren, dass rund ein Drittel des Trinkwasserverbrauchs in Schweizer Haushalten für die WC-Spülung draufgeht: Über 40 Liter Wasser pro Tag spülen ein Schweizer die Toilette hinunter. 160 Liter verbraucht er insgesamt täglich pro Kopf. Weil die Trinkwasserversorgung für jede Person täglich 300 Liter Wasser zur Verfügung stellt, herrscht in der Schweiz keine Wasserknappheit.

 

Das Wassergesetz  

Nach monatelangem Ringen hat der Kantonsrat im Juli 2018 das neue Zürcher Wassergesetz verabschiedet. Gegen das Gesetz haben dann SP, Grüne, GLP und EVP das Kantonsratsreferendum ergriffen. Zusätzlich hat die SP noch 3000 Unterschriften für das Volksreferendum gesammelt. Beide Referenden bewirken dasselbe: Das Zürcher Stimmvolk kann am 10. Februar über das Wassergesetz abstimmen. Das komplexe Gesetz umfasst über 130 Paragrafen. Es soll die das heutige Wasserrecht im Kanton Zürich ersetzen. Dieses ist in zwei Gesetzen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurückreicht. Das neue Gesetz regelt unter anderem Trinkwasserversorgung, Gewässer- und Hochwasserschutz, Wassernutzung und Konzessionen. Umstrittene Punkte sind die Regelung des öffentlichen Gewässerzugangs und die mögliche Privatisierung der Trinkwasserversorgung.

 

Mit der Revitalisierung – auch Renaturierung genannt sprach Zobrist einen Punkt an, der neu im kantonalen Wassergesetz aufgenommen wird. Damit ist die Wiederherstellung von verbautem Gewässer in einen natürlichen Zustand gemeint. Diese bringe den Ufern und den Gewässern mehr Lebensraum und verbessere den Hochwasserschutz, so Zobrist.

Umstrittene Privatisierung

Nach dem wissenschaftlichen Referat eröffnete Kantonsrat Alex Gantner (FDP) den politischen Part. Er sprach sich für das Wassergesetz aus, und erklärte, dass man drei Jahre im Kantonsrat und Kommissionen debattiert und beraten habe, bis das Parlament im Juli das Wassergesetz «deutlich» angenommen habe. Diese Aussage goutierten einige Zuschauer mit höhnischem Lachen und leisen Wiederworten, denn auf der Projektionswand war das damalige Abstimmungsresultat eingeblendet: 84 Ja-Stimmen zu 77 Nein-Stimmen. Gantner entgegnete: «Deutlich meine ich, weil 13 bürgerliche Kantonsräte abwesend waren, die sonst für das Gesetz gestimmt hätten.»

«Die wollen am liebsten einen 70-Kilometer-Steg entlang des Zürichseeufers.»

Alex Gantner, Kantonsrat (FDP)

Ein umstrittener Punkt des Wassergesetzes ist der sogenannte Privatisierungsartikel. Die Grünen argumentieren, dass private Unternehmen Anteile an der Wasserversorgung aufkaufen dürften, was die Wasserversorgung verteuere und die Qualität mindere. Gantner hielt dagegen, dass die Wasserversorgung schon heute, mit dem alten Gesetz, zu 100 Prozent privatisiert werden könnte. Mit dem neuen Gesetz würden die 40 Wasserversorgungsbetriebe oder Organisationen ihre Arbeit weiterführen können.

Wasser für die Öffentlichkeit

Gegen das Wassergesetz sprach dann sein Kantonsrat-Kontrahent Felix Hoesch (SP). Er stört sich an einem Paragrafen im Wassergesetz: «Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt unter grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums.» Was eigentlich heisse: «Die Natur und der Hochwasserschutz sind egal.»

Auch zum Privatisierungsartikel hat Hoesch eine klare Meinung: «Das Wasser soll öffentlich sein – Punkt.» Deswegen forderte er: «Zurück zum Absender mit dem Gesetz.» – also zurück zum Regierungsrat.  

Nach den Stellungsnahmen der beiden Kantonsräte wurde die gesamte Politikerschar zur abschliessenden Debatte aufgefordert. Weil Claudia Bodmer (CVP) nicht die Ja-Pparole ihrer Partei vertrat, war die Wassergesetz-Gegnerschaft mit ihr, Felix Hoesch (SP) und Juso-Politikerin Nadia Kuhn in der Überzahl. Auf der anderen Seite verteidigten Rafael Wohlgemuth (SVP) und Alex Gantner (FDP) das Gesetz.

Ein zweiter Postautofall?

Hoesch gab zu bedenken, dass mit der teilweisen Privatisierung  der Wasserversorgung Unternehmensgebilde entstehen könnten, die querfinanziert werden und daraus «hochkomplexe Strukturen», die einen weiteren «Postauto-Fall» entstehen lassen könnten.
Nadia Kuhn doppelte gegen die Privatisierung nach: «Wieso investiert jemand in die Wasserversorgung? Ganz klar, er will Rendite erzielen.»

Gantner sprach die Regelung des Seezugangs an, weil die Gegner befürchten, dass der Zugang zu Gewässern für die Öffentlichkeit mit dem neuen Gesetz verhindert werde. «Dort zeigt sich die ganze Neiddebatte der SP und der Grünen. Die wollen am liebsten einen 70-Kilometer-Steg entlang des Zürichseeufers.»

SVP-Politiker Wohlgemuth pflichtete ihm bei. Es sei tatsächlich eine Neiddebatte und ihn störe es, dass darüber diskutiert werden müsse, ob jetzt einer seinen Gartenhaag am Zürichsee-Ufer habe oder nicht, denn eigentlich gehe es um die Wasserversorgung. «Ich befürworte das Gesetz, weil jetzt endlich mal Vieles zur Wasserversorgung geregelt wird.» Wohlgemuth gestand ein, dass sonst die bürgerlichen eigentlich nicht so erpicht auf Gesetzesartikel seien. Hier mache dieser aber Sinn.

Für Claudia Bodmer (CVP) ist der Seezugang, der teilweise durch Privatgrundstücke versperrt ist, nicht der Grund für ihre ablehnende Haltung. Sie erkenne in den einzelnen Paragraphen die Handschrift von verschiedensten Lobbyisten: «Schau ich mir das Gesetz an, sehe ich: Da hat der Hauseigentümerverband mitgemischt, dort der Bauernverband.» Nur die ökologischen Interessen hätten keine Lobby gehabt.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns