Illnauer findet geöffnete Post in seinem Briefkasten vor
«Seit über einem Monat habe ich nun diesen Papierkrieg am Hals», sagt Rudolf Anderhub, ehemaliges Mitglied der Schulpflege Illnau-Effretikon. Seine Rechtsschutzversicherung habe ihm empfohlen, sich mit seinem Anliegen direkt an die Zeitung zu wenden, da sich die Post für sein Problem nur mässig interessiere.
«Da ich Mitte Juni in die Ferien ging, liess ich meine Postzustellung sistieren und lagerte die Briefe ein», sagt Anderhub. Weil er während seiner Abwesenheit Briefe der Schulbehörde erwartete, war es ihm besonders wichtig, diese Dokumente in Sicherheit zu wissen, weshalb er sich den postlagernd Umleitungsauftrag der Post 27 Franken kosten liess.
Ein normaler Auftrag
«Als ich aus den Ferien zurück war, bemerkte ich die Zustellungen im Briefkasten und musste feststellen, dass drei Briefe bereits geöffnet waren. Darunter behördliche Dokumente, Bankauszüge meiner Frau und Unterlagen zu meinen Kreditkarten, welche ich umgehend sperren liess», so Anderhub. Über die Hotline der Post erklärte er den Sachverhalt und wurde an die Filiale in Effretikon bestellt. Dort konnte niemand, wie der Angestellte, der den Auftrag Ende Mai fehlerhaft in die Wege leitete, zum Fauxpas der Post eine Aussage machen, man entschuldigte sich aber höflichst. Zudem empfahl man Rudolf Anderhub, direkt den Rechtsdienst einzuschalten.
Mehr als eine Bagatelle
Nach mehrmaligem Bitten wurde Rudolf Anderhub die Auftragsgebühr von 27 Franken zwar einmalig zurückerstattet. «Für meine Unkosten und den persönlichen Zeitaufwand, diese Dinge zu klären, erwarte ich etwas mehr von der Post.» Um die Angelegenheit kümmere sich nun seine Rechtsschutzversicherung.
«Dem Auftragsdokument ist fälschlicherweise mit dem Vermerk «Ja, Post umleiten» versehen, wo diese Briefe umgeleitet hätten werden sollen, ist jedoch nicht vermerkt, wenn man sich den Auftrag nochmals genau ansieht», so Anderhub. Er habe die eigenen Briefe und Zeitungen nur einlagern wollen, um sie nach seinen Ferien in der Filiale abzuholen. «Eigentlich eine simple Sache.» Der Fehler liege wohl beim Vermerk «umleiten» anstelle von «postlagernd».
Wie der Fehler des Auftrags geschah, ist für Anderhub nicht wirklich relevant. «Ich möchte aus kulanten Gründen, wie man es erwarte dürfte, für die Aufwände entschädigt werden.» Er habe seine Kreditkarten sperren und erneuern müssen, viel Zeit verschwendet und Fahrkosten in Kauf nehmen müssen. Eine Entschuldigung allein reiche kaum und er frage sich, wo der Dienst am Kunden geblieben sei.
Als sich die Rechtsschutzversicherung an die Post wandte, beschrieb sie den Vorfall nochmals genau und stellte im Auftrag von Rudolf Anderhub folgende Forderungen:
• Rückerstattung der Gebühr von 27 Franken, wegen unerfülltem Auftrag
• Aufwände zur Behebung – im Umfang von 5 Stunden (inkl. Besuche der Postfiliale, Kreditkarten Sperrung und Erneuerung)
• Fahrkosten Pauschale à 50 Franken
• Die Genugtuung von 250 Franken durch die von der Post verletzte Privatsphäre (Art. 28 ZGB)
«Die Antwort der Post fiel nicht positiv aus, weshalb ich mich noch immer in einem kleinen Rechtsstreit befinde», sagt Anderhub. Ein Sachbearbeiter des Contact Center in Bern liess der Rechtsschutzversicherung in einem Schreiben mitteilen, dass der Vorfall von Seite der Post sehr bedauert werde. Die Postboten seien vom Vorfall in Kenntnis gesetzt und es wären Vorkehrungen getroffen worden, um künftige Fehler zu vermeiden.
Auf die Forderungen von Rudolf Anderhub könne die Post aber nicht eingehen, da diese nicht nachvollziehbar seien.
Post übernimmt keine Haftung
Der Sachbearbeiter erwähnt im Schreiben auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Postleistungen für Privatkunden, wo zu entnehmen ist, dass die Post bei einem Umleitungsauftrag jede Haftung für Folgeschäden ausschliesse. Dabei handelt es sich in diesem Fall um gar keinen Umleitungsauftrag, sondern einer Postlagerung. Rudolf Anderhub hat noch nicht aufgegeben: «Wie es weitergeht werden wir auch durch die Veröffentlichung dieses Vorfalls sehen.» Er möchte von der Post in jedem Fall mehr, als eine Rückerstattung einer Auftragsgebühr für einen Auftrag, der nie wirklich ausgeführt wurde. Für eine Stellungnahme war die Kommunikationsstelle der Post nicht erreichbar.
Eigentlich kompetent
Rudolf Anderhub gesteht der Post indirekt gegenüber: «Im letzten Monat habe ich bei der gleichen Filiale in Effretikon trotz der Umstände nochmals meine Post einlagern lassen. Dieses Mal hat es ganz normal geklappt.»
