Trotz Brandgefahr: Rauchen und Lampions erlaubt
Die Stadt ruft die Bevölkerung erneut dazu auf, das Feuerverbot strikte einzuhalten. Seit das Verbot gilt, patrouillieren die Stadtpolizei und Schutz & Intervention vermehrt. Dabei wurden nur einzelne Verstösse gegen das Verbot festgestellt. Die betroffenen Personen zeigten sich aber einsichtig.
- Auf dem Gebiet der Stadt Winterthur sind offene Feuer verboten, auch auf Grillplätzen, in Gärten, auf Balkonen oder Terrassen.
- Das Abbrennen von Fackeln ist nicht erlaubt.
- Weiter ist es verboten, mit Holz oder mit Kohle zu grillieren.
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist ebenfalls untersagt.
Rauchen erlaubt
Ganz auf Feuer verzichten müssen die Winterthurerinnen und Winterthur allerdings nicht. Rauchen ist nach wie vor erlaubt, sofern die Raucherwaren nach dem Konsum vollständig gelöscht und richtig entsorgt werden.
Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills ist erlaubt. Wegen der Hitze ist jedoch auch hier äusserste Vorsicht geboten. Die Grills müssen auf einem feuerfesten und stabilen Untergrund stehen.
Erlaubt sind auch Rechaud-Kerzen. Für die Feststimmung am 1. August sind auch Lampions, die mit Kerzen betrieben werden, erlaubt. Rechaud-Kerzen und Lampions dürfen nur unter ständiger Aufsicht abgebrannt werden.
Vorsicht beim Parkieren
Aber nicht nur im Umgang mit Feuer, sondern auch beim Parkieren ist Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen nur auf festem, nicht brennbaren Grund stehen. Insbesondere sogenannte Stoppelfelder (abgemähte Felder) sind keine geeigneten Abstellplätze, da sie leicht in Brand geraten können. (Top Online)