Kurse für erwischte Kiffer
«Zusammensein, eins rauchen und es lustig haben», das geben jugendliche Kiffer Hanspeter Kofel, von der Fachstelle Sucht, oft als Grund für ihren Konsum an. Er führt die Cannabiskurse als Co-Leiter und Therapeut in den Räumen der Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland in Uster durch.
«Das erinnert doch sehr an gesellschaftliche Gepflogenheiten wie sie an Stammtischen und bei Grillabenden üblich sind – nur statt Alkohol ist eben Cannabis das Konsumgut», sagt Kofel.
«Wenn ein Joint die Runde macht, sollen die Jugendlichen selber entscheiden, ob sie daran ziehen oder nicht.»
Hanspeter Kofel, Therapeut Fachstelle Sucht
Die Kurse finden dreimal jährlich in Gruppen bis zu 12 Personen statt, wobei fünf bis sechs Personen der Normalfall sei. «Bewusst werden die Kurse in zwei Samstagmorgen von 9.30 bis 12 Uhr durchgeführt, damit den Kursen ein gewisser Sanktionscharakter anhaftet.»
Sanktion muss sein
Diesen Sanktionscharakter betont auch die Oberjugendanwaltschaft Winterthur, die jugendliche Kiffer in den Cannabiskurs schicken. Die Kriterien für eine Zuweisung der Jugendlichen erklärt Sarah Reimann, Kommunikationsbeauftragte der Oberjugendanwaltschaft Winterthur: «Beispielsweise werden Jugendliche, die einen problematischen Umgang mit Cannabis aufweisen in einen solchen Kurs geschickt.»
Auch Betroffene, bei denen eine ausgesprochene Suchtproblematik vorliege und der Konsum einen «massgeblichen Einfluss auf die Lebensgestaltung» nehme, kämen in Frage. Die Verpflichtung einen solchen Kurs besuchen zu müssen, nennt man bei der Jugendanwaltschaft «Persönliche Leistung auferlegen». Jugendliche, die diesen Termin verpassen, werden ermahnt. Bei erneuter Aufforderung könne die persönliche Leistung in eine Busse umgewandelt werden, sagt Reimann. «Ist der Jugendliche unter 15 Jahre alt, kann die persönliche Leistung unter Aufsicht angeordnet werden.»
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Rechtliche Situation
Rechtliche Situation
Wer kifft, macht sich strafbar. Wer weniger als 10 Gramm «Stoff» dabei hat nicht. Dafür sorgte eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes 2013. Diese rechtliche Situation wurde aber von den Zürcher Polizeien vorerst nicht umgesetzt. Erst ab 2017 wurde Cannabisbesitz in geringen Mengen nicht mehr bestraft – ausser bei Jugendlichen, wie der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete. Im konkreten Fall wurde in Winterthur ein 16-Jähriger, der im Besitz von 1.4 Gramm Marihuana war, mit einem Verweis bestraft. Der Jugendliche hat den Entscheid angefochten und bekam sowohl vom Winterthurer Bezirksgericht als auch vom Obergericht recht. «Das Gesetz sieht keine anderslautende Bestimmung für Jugendliche vor», so die Begründung des Obergerichts. Die Oberjugendanwaltschaft ist anderer Ansicht und will den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Die gesetzliche Lage sei unklar, meint die Behörde.
Vom Zürcher Obergericht wurde hingegen die Praxis gestützt, dass die Droge von der Polizei beschlagnahmt werden darf, wie die Onlineplattform Watson berichtete. Die Begründung des Gerichts lautet: Der Beschuldigte wollte das sichergestellte Cannabis konsumieren und stand damit kurz davor, eine Straftat zu begehen. Und das Einziehen eines Tatmittels sei rechtens, so das Gericht.
«Wir liefern Jugendliche nur in Ausnahmefällen zuhause bein den Eltern ab, wenn der Jugendliche etwa stark berauscht ist.»
Enis Feratovic, Dienstchef Stadtpolizei Uster
Schweigepflicht
Hanspeter Kofels Arbeit unterliegt den therapeutischen Berufskodex der Schweigepflicht. «Was in den Kursen erzählt wird, bleibt in den Kursen», erkläre er den Jugendlichen. Die Kursleitung fragt die Jugendlichen jeweils nach ihren Delikten. «Die Jugendlichen erzählen was passiert ist und wie die Eltern darauf reagiert haben.» Letzteres sei oft ein nicht zu unterschätzender Einfluss auf das künftige Verhalten der Jugendlichen. «Das fährt ein – erzählen mir Jugendliche oft, wenn sie den Eindruck beschreiben, nachdem sie von der Polizei zuhause bei den Eltern abgeliefert worden sind.»
Polizei bringt Kiffer nach Hause
Enis Feratovic, Dienstchef bei der Stadtpolizei Uster, sagt dazu: «Das machen wir nur in Ausnahmefällen, wenn der Jugendliche etwa stark berauscht ist.» Befinde er sich in einem schlechten Zustand, sei die sichere Übergabe Zuhause wichtig, denn es gelte den Jugendschutz zu wahren. «Was wir aber immer bei Gesetzesverstössen von Jugendlichen machen, ist dass wir die Eltern benachrichtigen.» Das komme immer mal wieder vor, denn so sollen die Erziehungsmassnahmen der Eltern ins Spiel gebracht und die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen sichergestellt werden, sagt Feratovic.
Eltern werden aufgeklärt
Bei der Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland, welche die Cannabiskurse in Zusammenarbeit mit den Fachstellen Sucht der Region anbietet, weiss Projektleiter Oliver Rey wie das Bedürfnis nach solchen Kursen entstanden ist: «Vor dem Hintergrund des vorhandenen Cannabiskonsums bei Kindern und Jugendlichen im Zürcher Oberland im Bezirk Meilen sowie Erfahrungen mit Jugendlichen, die immer wieder beim Konsum erwischt wurden, entstand die Idee der Kurzintervention Cannabiskonsum.»
Kinder und Jugendliche, welche Cannabis konsumieren, würden dies auch regelmässig und risikoreich tun. «Vor allem wenn sich der Mensch noch in der Entwicklung befindet und allenfalls zusätzliche psychische oder physische Problematiken vorliegen, ist das schädlich und gefährlich», so Rey.
Auch ein wichtiger Teil des Kurses sei, die Eltern einzubinden, sagt Rey. «Einige Tage nach dem Kurs findet ein Elternabend statt. Die Eltern erfahren, was ihre Kinder im Kurs gemacht haben.» Zudem merkten die Erwachsenen an dem Abend, dass andere Eltern ähnliche Erfahrungen und Probleme mit ihren Kindern hätten und sie nicht alleine sind.
Kiffen Ja oder Nein?
Kofel will den Jugendlichen nicht in erster Linie das Kiffen verbieten, das sei ein Widerspruch zu seinem «verhaltenstherapeutischen Ansatz», vielmehr soll ihre Entscheidungsfähigkeit gestärkt werden. «Wenn ein Joint die Runde macht, sollen die Jugendlichen selber entscheiden, ob sie daran ziehen oder nicht. Sie sollen sich bewusst sein, was ein Ja oder ein Nein bewirkt.» Die Ambivalenz zwischen Ja und Nein solle idealerweise zu einer Konsumreduktion oder gar einem Verzicht kippen.
«Im Gruppengespräch erkennen sie zudem meist die Vorteile eines Verzichts: Weniger Stress mit der Polizei oder höhere Konzentration bei Prüfungen.» Auf der anderen Seite seien die «Lust auf das Flash» und die Gruppendynamik auch «Stolpersteine», die es zu überwinden geben. «Mit der Gruppendynamik gehen Ängste und Vorstellungen einher, was bei einer Ablehnung eines Joints passiert», sagt Kofel.
Zum Cannabis, welches einen hohen Anteil des Wirkstoffs THC hat, bietet das THC-arme CBD den Konsumenten eine legale Alternative – allerdings nach Meinung von Kofel nicht für Jugendliche: «CBD ist für sie zu teuer. Zu diesem Preis greifen die Jugendlichen lieber auf den Stoff zurück, der flasht.»
Zahlen zum Cannabiskonsum
Laut Daten von «Suchtmonitoring Schweiz» gaben bei den 15- bis 19-Jährigen rund 30 Prozent der Befragten im Kanton an, Cannabis schon einmal ausprobiert zu haben. In dieser Altersgruppe finde sich ein problematischer Konsum bei rund 2.5 Prozent der Befragten, der mit zunehmendem Alter abnehme.
Cannabis ist die am häufigsten konsumierte, illegale Substanz in der Schweiz. Rund ein Drittel der Personen ab 15 Jahren hat bereits Erfahrungen mit der Droge gemacht. Ungefähr drei Prozent der Bevölkerung konsumierten Cannabis während den letzten 30 Tagen mindestens einmal. Dies entspricht mehr als 200'000 Personen. Verglichen mit dem europäischen Durchschnitt sei der Anteil Cannabiskonsumenten in der Schweiz eher hoch.
