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Ustermer Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten

Der Ustermer Stadtrat hat seine Finanzkompetenzen bei der Planung des Quartier Eschenbühl überschritten. Dies geht aus einem Beschluss des Bezirksrates hervor. Lanciert wurde die Stimmrechtsbeschwerde von Gemeinderat Paul Stopper (BPU). Er spürt Aufwind im Kampf gegen das Projekt.

Noch ist das Eschenbühl eine grüne Wiese. Künftig soll das Gebiet aber 2000 Menschen ein Zuhause bieten. Der Bezirksrat hat den Stadtrat aber nun für seine Planung gerügt. (Archovfoto: Christian Merz)

Ustermer Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten

Die Gebietsentwicklung «Eschenbüel» beschäftigt die Ustermer Politik seit 2005. Dies belegt auch die Aussage, die der damalige Bauvorstand Thomas Kübler (FDP) im letzten Jahr gegenüber dem ZO/Avu gemacht hatte: «Die Pläne zum Quartier- und Gestaltungsplan Eschenbühl liegen schon lange in der Schublade.»

Doch immer wieder musste der Stadtrat mit der Forstsetzung des Projektes zuwarten (siehe Box). Auch eine Stimmrechtsbeschwerde des Gemeinderats Paul Stopper (BPU) hinderte die Stadt daran. Nun liegt der Beschluss des Bezirksrates Uster vor und dieser bringt den Stadtrat erneut ins Straucheln. Denn der Entscheid gibt Stopper Recht. Der Stadtrat hat die Finanzkompetenz bei den bis jetzt getätigten Ausgaben überschritten.

Waren Kosten gebunden? 

Konkret geht es um Planungskosten in der Höhe von rund 960‘000 Franken. Laut Bezirksratsentscheid müssen neue Ausgaben, die über 250‘000 Franken liegen, vom Gemeinderat abgesegnet werden.

«Der Stadtrat muss die Gemeindeordnung endlich richtig lesen.»

Paul Stopper, BPU-Gemeinderat und Beschwerdeführer.

Die Stadt hatte argumentiert, dass die jeweiligen Kredite gebundene Ausgaben gewesen seien und demzufolge vom Gemeinderat nicht separat bewilligt werden mussten. Diese Darstellung liess der Bezirksrat nicht gelten.

Stopper sagt dazu: «Der Stadtrat muss die Gemeindeordnung endlich richtig lesen.» Stopper ist unzufrieden mit dem damaligen Vorgehen der Ustermer Exekutive: «Zuerst hat der Stadtrat das Geld für die Planung ausgegeben und nachher gesagt, dass beim Eschenbühl, welches in der Reservezone liegt, eine Umzonung gemacht werden müsse.»  Dabei sei gemäss Planungs- und Baugesetz das umgekehrte Vorgehen das korrekte.

Was bisher geschah

Auf dem Eschenbühl im Westen von Uster soll auf einer Fläche von 15 Hektaren – umgerechnet 21 Fussballfelder – ein Quartier für über 2000 Einwohner entstehen. Das Ustermer Stadtparlament hatte 2008 die Vorgabe erlassen, dass auf dem heute noch privaten Gebiet eine Wohnsiedlung nach Vorbild der 2000-Watt-Gesellschaft entstehen soll. Seither hat die Stadt Planungskosten von rund einer Million Franken aufgewendet.

Nach dem Ja des kantonalen Stimmvolks zur Kulturlandinitiative 2012 hatte der Stadtrat die Planung sistiert. Erst mit Ablehnung der kantonalen Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative Ende 2016 an der Urne, war der Weg wieder frei für die Überbauung. Gestaltungsplan sowie Quartierplan liegen heute fertig vor. Noch steht das Gebiet aber in einer Reservezone, für eine Bebauung müsste das Gebiet umgezont werden.

Die Mühlen mahlen langsam

Die Stimmrechtsbeschwerde ist aber eigentlich ein alter Hut: Paul Stopper hat sie schon Ende 2015 zusammen mit seinem damaligen Gemeinderatskollegen Werner Kessler beim Bezirksrat eingereicht. Stopper ärgert sich über die lange Bearbeitungszeit des Bezirksrats: «Der Ustermer Bezirksrat hat zwei Jahre und sieben Monate gebraucht, um eine ganz einfache Stimmrechtsbeschwerde zu behandeln. Das ist Trödelei in Reinkultur und Vetternwirtschaft gröberen Stils.»

Wahrscheinlich habe der  Bezirksrat mit dem Entscheid so lange zugewartet, bis der zuständige Stadtrat, Thomas Kübler, aus dem Amt geschieden sei, so Stopper. «Damit man ihm nicht wehtun muss – denn man kam doch immer so gut aus mit ihm.»

Kein einfacher Fall

Diese Aussage will Bezirksratsschreiberin Sarah Stephenson nicht gelten lassen: «Ja, bis der Beschluss fertig war, hat es lange gedauert. Mit dem Rücktritt des Ustermer Stadtrats hat das aber nichts zu tun.» Vielmehr habe die umfassende Beratung der drei involvierten Bezirksräte Zeit gebraucht. «Die vorliegende Eingabe ist kein 0815-Fall, sondern ziemlich gross.»

Wegen der Gerichtsferien der Instanz steht die Frist bis zum 15. August still.

Zudem habe der Bezirksrat auch noch eine grössere Pendenzenlast zu bewältigen gehabt. Das habe den Beschluss zusätzlich verzögert. «Wünschenswert ist es eine solche Beschwerde innert drei Monaten erledigen zu können, aber leider nicht realistisch.»

Legt Uster Rekurs ein?

Bei der Stadt Uster will man sich vorerst nicht zum Beschluss äussern – auch wegen Ferienabwesenheiten der zuständigen Personen. Eine gewisse Nervosität lässt man aber durchblicken: Ist doch der Weiterzug an das Zürcher Verwaltungsgericht an eine fünftägige Frist gebunden. Allerdings steht wegen der Gerichtsferien der Instanz die Frist bis zum 15. August still. Somit hat die Stadt noch bis zum 20. August Zeit, sich gegen den Beschluss zu wehren.

Ansonsten müsste laut Bezirksratsbeschluss der Gemeinderat die Abschreibung des Betrages genehmigen, was einer nachträglichen Absegnung einer Kreditvorlage gleichkommt. So hatte es auch Stoppers in seiner Beschwerde gefordert.                

Stopper kündigt weiteren Widerstand gegen eine Überbauung des Eschenbühls an: «Auch ohne Kreditvorlage unterliegt ein allfälliger Gestaltungsplan dem Referendum und ich bin zuversichtlich, dass die Opposition gegen das Projekt mobilisiert werden kann.»

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