«Es ist Zeit für eine Ombudsfrau»
Die kantonale Ombudsperson schreitet ein, wenn Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung nicht klarkommen, sich von dieser ungerecht behandelt fühlen und nicht mehr weiterwissen.
Derzeit wird dieses Amt in der Person von Thomas Faesi (SVP) ausgeübt. Dieser tritt auf den 31. August altershalber zurück. Am 9. Juli wählen die 180 Mitglieder des Kantonsrat die Nachfolge. Zur Auswahl stehen keine Unbekannten. Neben Jürg Trachsel (SVP) und Urs Baumeler (parteilos) könnte auch die Turbenthaler Staatsanwältin Judith Vogel (FDP) demnächst als Ombudsfrau des Kantons gewählt werden. Der Dreiervorschlag wurde Mitte Juni von der Geschäftsleitung des Kantonsrates präsentiert. Erarbeitet wurde dieser von der fünfköpfigen Findungskommission.
Kritik wegen «Affäre Nef»
Die Turbenthalerin ist Staatsanwältin, von 2008 bis 2012 war sie Präsidentin der FDP-Frauen im Kanton Zürich und Mitglied des kantonalen Parteivorstandes.
Zu nationaler Bekanntheit gelangte sie im Zuge der «Affäre Nef». Roland Nef war ab 2008 Chef der Armee. Im Juli desselben Jahres wurde publik, dass er seine ehemalige Partnerin gestalkt und belästigt haben soll. Das gegen ihn deswegen eingeleitete Strafverfahren wurde von Vogel im Oktober 2007 eingestellt. Nef hatte seiner Ex-Partnerin eine «Wiedergutmachung» gezahlt. Vogel erntete damals heftige Kritik und Nef musste sein Amt infolge der Affäre abgeben.
Bei Wahl Umzug
Vogel werden im Dreikampf eher Aussenseiterchancen eingeräumt. Als Favorit geht Jürg Trachsel ins Rennen. Er ist Rechtsanwalt, Baurekursrichter und Mediator des Schweizerischen Anwaltverbandes und seit 1995 Mitglied des Kantonsrats. Seit 2012 führt der Richtenswiler die SVP-Kantonsfraktion. Trachsel zeigte bereits seit einiger Zeit Interesse an dem Amt.
Urs Baumeler ist beruflich als Leiter des Schaden- und Strafrechtszentrums der SBB tätig. Er ist der einzige der drei Kandidaten, der nicht im Kanton Zürich lebt. Sollte er gewählt werden, müsste er umziehen, denn für das Amt der Ombudsperson gilt Wohnsitzplicht innerhalb des Kantons. Baumeler sieht seine Aussenseiterposition als Vorteil: «Ich könnte unvoreingenommen an die Themen und Personen herangehen«, sagte er anfangs Monat gegenüber der «Schweiz am Wochenende».
«Mehr Flagge zeigen»
Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl für die nächste Ombudsperson vorgenommen? Laut Kantonsrat Markus Bischoff (AL), Präsident der Findungskommission, ist es wichtig, dass die Ombudsperson sich gegenüber der Verwaltung durchsetzen kann und die Anliegen der Bürger ernst nimmt. Auch solle sie «mehr Flagge zeigen» und unabhängig sein. Seine Partei hat sich hinsichtlich der drei Kandidierenden noch nicht entschieden, dies wird nach den Hearings gemacht. Gleiches gilt für die SP des Kantons Zürich, auch sie hat sich noch nicht entschieden. Für die Turbenthaler SP-Kantonsrätin Theres Agosti Monn braucht es eine Veränderung. «Es ist Zeit für eine Ombudsfrau», sagte sie gegenüber dem «Tößthaler». Diese Aussage sei aber nicht als Bekenntnis zu Vogel und der FDP gemeint, sondern gelte den Frauen.
250’000 Franken jährlich
Insgesamt bewarben sich 42 Kandidierende für das Amt. Dieses bietet zwar relativ wenig politischen Einfluss, ist aber mit hohem symbolischen und ökonomischem Prestige verbunden. Bezahlt wird es mit jährlich rund 250’000 Franken.
Das Amt ist seit Jahrzehnten in streng bürgerlicher Hand. Die letzten zwei Ombudsmänner vor Faesi waren Adolf Wirth (1978 bis 1996, CVP) und Markus Kägi (1996 bis 2007, SVP). Diese bürgerliche Dominanz stört die Fraktionschefin der Grünen, Esther Guyer, die gegenüber der «Schweiz am Wochenende» sagte: «Es ist schon störend, dass nun ausgerechnet die SVP und die FDP ihre Ansprüche medial anmelden. Für die
Anliegen der Staatsangestellten haben die Parteien meist wenig Gehör.» (Rafael Lutz)
«Die Kritik war nicht gerechtfertigt»
Im Interview spricht Judith Vogel über ihre Ambitionen und zum Vorwurf Ex-Armeechef Roland Nef vor einigen Jahren als zuständige Staatsanwältin in Schutz genommen zu haben.
Wie interpretieren Sie die Aufgabe der kantonalen Ombudsperson?
Judith Vogel: Der Aufgabenbereich der Ombudsperson ist im Verwaltungsrechtspflegegesetz umschrieben. Sie ist eine unparteiische Schiedsperson und kann bei Problemen mit der kantonalen Verwaltung oder Bezirken angerufen werden. In Gemeinden, wo dies die Gemeindeordnung ausdrücklich vorsieht, wird sie ebenfalls tätig. Die Ombudsperson erteilt Rat, vermittelt zwischen Bürger und Verwaltung und gibt auch Empfehlungen zuhanden der überprüften Behörde ab. Zudem ist die Ombudsperson Meldestelle für Korruptionsfälle.
Weshalb sehen Sie sich dafür als geeignet?
Ich liebe den Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen und auch das Vermitteln in Konfliktsituationen. Als langjährige Staatsanwältin bin ich es durchaus gewohnt, auch mit schwierigen Personen zu kommunizieren. Aus meiner Tätigkeit kenne ich die Verwaltung. Überdies gehört das Untersuchen von Korruptionsfällen zum Aufgabenbereich eines Staatsanwalts und ist somit kein Neuland für mich.
In der Affäre um den ehemaligen Armeechef Roland Nef wurden Sie heftig kritisiert: Man warf Ihnen als Staatsanwältin vor, den Ex-Armeechef bewusst geschützt zu haben, indem Sie die Strafuntersuchung gegen ihn einstellten und gleichzeitig gegen diejenigen, welche die Strafakten Nef publik machten, vorgingen. Was sagen Sie zu dieser Kritik?
Die Kritik war und ist absolut nicht gerechtfertigt. Das Verfahren gegen den damaligen Brigadier und späteren Armeechef Roland Nef wurde durch die Staatsanwaltschaft gestützt auf einen Vergleich zwischen der Geschädigten und dem Beschuldigten eingestellt. Einige Zeit später kam es im Zusammenhang mit dem längstens abgeschlossenen Verfahren Nef zu einer Amtsgeheimnisverletzung. Diese musste durch die Staatsanwaltschaft, wie bei Offizialdelikten üblich, von Amtes wegen untersucht werden. Die Täterschaft wurde ermittelt und durch das Gericht verurteilt.
Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein am 9. Juli durch den Kantonsrat gewählt zu werden?
Alles ist möglich.