Aufgepasst: Das Google-Auto fotografiert wieder
Dank des Internets wurde die Welt zum Dorf und das Google-Street-View-Auto zum Dorfspanner – zumindest für die kurze Zeit, in der das Fahrzeug samt Dachkamera unterwegs ist, um die Strassen zu fotografieren. Im Kanton Zürich ist es seit Ende Mai wieder im Einsatz. Explizit werden in einer Mitteilung von Google auch die Städte Uster und Dübendorf genannt, wo weitere Strassenabschnitte bildlich erfasst werden sollen.
«Je weniger Bilder desto besser.»
Silvia Böhlen, Mediensprecherin Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Wann das Auto unterwegs ist, wissen die Verantwortlichen der beiden Städte allerdings nicht. Google informiert nicht darüber. Das Unternehmen schreibt auf Anfrage: «Spezifische Angaben zu Aufnahmeterminen können wir unter anderem aufgrund wechselnder Wetterbedingungen nicht zur Verfügung stellen.» Aufgrund des anhaltend schönen Wetter der kommenden Tage, könnte das Google-Car also bald unterwegs sein.
Das Google-Street-View-Auto 2010 in Zürich unterwegs:
(Quelle: youtube/nils169)
Google muss sich fügen
Das kann problematisch werden, wenn gegen die Persönlichkeitsrechte verstossen wird. In der Stadt Uster würde aber selbst dann nichts unternommen, auch wenn der Zeitpunkt der Fotoaufnahmen bekannt wäre, sagt Stadtschreiber Daniel Stein. «Die Bestimmungen sind gleich wie früher, als beispielsweise Fotografen unterwegs waren, um Postkartenbilder zu machen.» Sprich: Der Fotograf ist verantwortlich, die Persönlichkeitsrechte des einzelnen nicht zu verletzen. Grundsätzlich gilt in der Schweiz das Recht am eigenen Bild. Diese Auflage bekam Google auch in einem Bundesgerichtsurteil von 2012 auferlegt.
Damals unterlag das amerikanische Unternehmen den Beanstandungen der Datenschutzstelle Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB). Allerdings wurde Google eine Fehlerquote von einem Prozent eingeräumt, was bedeutet, dass durchaus das eine oder andere Gesicht oder Nummernschild zu erkennen sein wird. Silvia Böhlen, Mediensprecherin des EDÖB, sagt: «Falls sich Leute bei uns deswegen melden, erklären wir ihnen, wie sie jederzeit selber Bilder auf Google Street löschen können. Danach erscheint dieser Ausschnitt verwischt.» Böhlen räumt aber ein, dass Daten, die einmal im Internet waren, nicht mehr wirklich kontrollierbar sind. «Wenn Bilder vor der Anonymisierung auf privaten Computern abgespeichert werden, ist das ein Problem für den Datenschutz der Betroffenen.»
Street-View-Aufnahme bei der Durchfahrt der Ustermer Haberweidstrasse im Jahr 2014
Anonymisierung der Ustermer Schüler
In Uster sind einige Stadtteile nicht im Google Street View dokumentiert. Auch das ist eine Folge des Bundesgerichtsentscheids. Denn dieser verlangt, dass auf Aufnahmen von sensiblen Einrichtungen, insbesondere Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Gerichten und Spitälern die vollständige Anonymisierung vor der Aufschaltung im Internet gewährleistet sein muss. Das oberste Gericht präzisiert, dass dort nebst den Gesichtern auch weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Personen und anderes nicht mehr feststellbar sein dürfen.
Das bedeutet, dass in diesen Fällen eine Verpixelung der Gesichter nicht genügt und eine manuelle Bearbeitung der Bilder erforderlich ist. Was aufwändig für das Unternehmen ist, das ansonsten zur Anonymisierung der Gesichter und Fahrzeugnummernschilder eine automatische Verpixelung-Software einsetzen kann.
«Zu einer flächendeckenden Kontrolle fehlen uns die personellen Ressourcen.»
Silvia Böhlen, Mediensprecherin Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
So erstaunt es nicht, dass beispielsweise die Bebilderung der Zürichstrasse und der Wilstrasse kurz vor dem Strassenabschnitt, wo das Schulhaus Krämeracker steht, endet. Google verzichtet offensichtlich lieber auf die komplette Abdeckung des Street-View-Netzes, um der manuellen Anonymisierung zu entkommen. Silvia Böhlen kann damit gut leben: «Je weniger Bilder desto besser. Wir wollen den Datenschutz der Leute sichern und können auf die vollständige Bebilderung des Strassennetzes verzichten.»
Google gibt keine Angaben, welche Strassen und Plätze im Street View erscheinen sollen. Das Unternehmen bietet auch privaten Nutzern die Möglichkeit, eigene Fotos hochzuladen und so die Bilder-Dokumentierung der Stadt weiter zu erhöhen.
Street-View-Aufnahme bei der Durchfahrt der Ustermer Gschwaderstrasse im Jahr 2014
Verwässertes Datenschutzgesetz?
Der Datenschutz wird zurzeit im Nationalrat behandelt. Mit der Revision des Datenschutzgesetzes sollen die Daten der Bürger besser geschützt werden. Das Ziel der Revision ist eine erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen und verbesserte Kontrollmöglichkeiten über die persönlichen Daten, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Der Entwurf kommt den Unternehmen aber auch entgegen: Deren Gefahr eine strafbare Handlung zu begehen wurde reduziert und selbst fahrlässiges Handeln wird nicht bestraft. Der Höchstbetrag für Bussen soll 250‘000 Franken betragen. Was für einen Giganten wie Google nicht mehr als ein Griff in die Portokasse sein dürfte. «Man muss aber bedenken, dass sich diese Sanktionen, im Gegensatz zum EU-Recht, nicht gegen das Unternehmen selbst, sondern dessen Mitarbeiter richten. Für einen Einzelnen ist dies in der Regel viel Geld», sagt Böhlen.
Dass der Datenschutz gewährleistet wird, kontrolliere der EDÖB in «systemrelevanten Einzelfällen», wenn er Hinweise auf Datenschutzverstösse habe, sagt Böhlen. «Zu einer flächendeckenden Kontrolle fehlen uns aber die personellen Ressourcen.» Mit der Ende Mai in der EU in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung sei der Datenschutz in der EU gestärkt worden. «Nun sollte auch die Revision des Datenschutzgesetzes in der Schweiz möglichst rasch beraten werden», so Böhlen.