Wetzikon rechnet mit Mehrkosten von 1 Million
Nach der Zustimmung der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich für eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sind ab dem 1. Juli 2018 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer wieder nach den gleichen Ansätzen zu unterstützen, wie Asylsuchende Personen. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind von dieser Gesetzesrevision nicht betroffen. Sie haben weiterhin Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe.
Die Sozialbehörde der Stadt Wetzikon teilt in einer Medienmitteilung mit, dass sie sich bei der Umsetzung dieser neuen Gesetzesgrundlage den Empfehlungen der Sozialvorständekonferenz des Bezirks Hinwil anschliesst. Gleichzeitig wurden Richtlinien erlassen, wie die Unterstützung von vorläufig aufgenommenen Personen ab dem 1. Juli 2018 detailliert aussehen wird.
Erste Berechnungen
Die Gesetzesänderung habe zur Folge, dass beträchtliche Kostenanteile des Kantons wegfallen und die Städte und Gemeinden höhere Kosten zu tragen haben. In Wetzikon seien von dieser Änderung rund 100 vorläufig aufgenommene Personen betroffen. Erste Berechnungen haben ergeben, dass der städtische Haushalt Mehrkosten von rund 1 Million Franken, insbesondere für Integrationsmassnahmen und Gesundheitskosten, zu tragen habe. zo
